Die Einführung eines Exportzolls von 10 % auf Soja und Raps wird zu einer Verringerung der Rentabilität dieser Kulturen führen, was im Jahr 2026 einen Rückgang der Anbauflächen für Soja um 30 % zur Folge haben wird, teilten Experten der American Chamber of Commerce (ACC) während einer Pressekonferenz in Kiew mit.
„Unsere Prognosen deuten auf eine mögliche Verringerung der Anbauflächen für Soja um 30 % im Vergleich zur vorangegangenen Saison hin. Der Exportzoll wirkt als wirtschaftliches Hindernis, das den Anbau dieser Kultur für den Erzeuger weniger attraktiv macht. Ein Landwirt wird nicht jedes Jahr Verluste in Kauf nehmen – wenn das finanzielle Ergebnis negativ ist, ändert er einfach die Anbaustruktur“, erklärten die Experten.
Im Wirtschaftsverband wurde angemerkt, dass unter normalen Umständen Mais eine Alternative sein könnte, doch derzeit steht dessen Investitionsattraktivität aufgrund steigender Produktionskosten ebenfalls in Frage.
„Die Preise für Kraftstoff und Düngemittel sind erheblich gestiegen, insbesondere aufgrund der Verschärfung der Lage rund um den Iran und der Blockade der Straße von Hormus. Dies erhöht die Kosten der Landwirte für den Maisanbau erheblich, was in Verbindung mit der geringen Rentabilität von Ölsaaten aufgrund von Zöllen (auf Soja und Raps – IF-U) die Landwirte vor Beginn der Frühjahrskampagne in eine schwierige Lage bringt“, betonten die Teilnehmer der Pressekonferenz.
Die Experten äußerten die Überzeugung, dass, sollte sich die Regulierungspolitik nicht ändern, die Gefahr bestehe, dass Landwirte langfristig vom Anbau von Raps und Soja absehen. Dies werde dazu führen, dass inländische Verarbeiter, die sich für die Einführung von Zöllen eingesetzt hätten, um billige Rohstoffe zu erhalten, letztendlich aufgrund des Produktionsrückgangs mit einem physischen Mangel daran konfrontiert würden.
Wie berichtet, wurde gemäß dem Gesetz Nr. 4536-IX vom 16. Juli 2025 in der Ukraine ab dem 4. September 2025 ein Ausfuhrzoll von 10 % auf Rapssamen und Sojabohnen eingeführt. Das Gesetz sieht eine schrittweise Senkung des Satzes um 1 % pro Jahr ab dem 1. Januar 2030 vor, bis auf 5 % im Jahr 2035. Gleichzeitig enthält das Gesetz eine Ausnahmeregelung für Direktproduzenten und Genossenschaften, die bei der Ausfuhr selbst angebauter Erzeugnisse von der Abgabe befreit sind.