Business news from Ukraine

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Die Europäische Kommission bereitet Beschränkungen für den Zugang von Kindern zu sozialen Netzwerken vor

Die Europäische Union plant, den Zugang von Kindern zu sozialen Netzwerken in allen 27 Mitgliedstaaten der Union einzuschränken, erklärte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen.
Die Europäische Kommission erwägt einen mehrstufigen Ansatz für den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu digitalen Plattformen. Den Empfehlungen von Experten zufolge sollen Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke nur für eine begrenzte Zeit und unter Aufsicht von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Lehrkräften nutzen dürfen. Mit zunehmendem Alter der Jugendlichen sollen die Einschränkungen schrittweise gelockert werden.
„Es ist offensichtlich, dass wir altersgerechte Beschränkungen für Plattformen brauchen“, erklärte von der Leyen gegenüber Journalisten in Brüssel. Sie merkte an, dass es nun nicht mehr darum gehe, ob Kinder online Risiken ausgesetzt seien, sondern darum, wie man ihnen einen sichereren Start in die digitale Welt ermöglichen könne.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich nach dem Sommer einen konkreten Vorschlag vorlegen. Reuters berichtet, dass von der Leyen diesen möglicherweise im September bei ihrer jährlichen Rede zur Lage der Europäischen Union ankündigen könnte.
Von den neuen Vorschriften könnten nicht nur klassische soziale Netzwerke betroffen sein, sondern auch ein breiteres Spektrum an Diensten mit „altersunangemessenen“ und süchtig machenden Funktionen. Von der Leyen bezeichnete dies als Kategorie „Social Media Plus“, zu der Plattformen mit endlosem Scrollen, automatisch startenden Videos, personalisierten Algorithmen und anderen Mechanismen zur Aufmerksamkeitsbindung gehören könnten.
Zu den am stärksten betroffenen Diensten könnten TikTok, YouTube, Instagram und Facebook gehören. Reuters merkt an, dass in verschiedenen Ländern weltweit bereits ähnliche Beschränkungen gelten oder diskutiert werden, die in erster Linie auf die größten Kurzvideo- und Social-Media-Plattformen abzielen.
Die Associated Press präzisiert, dass eine EU-Expertengruppe empfohlen hat, den Zugang von Kindern unter 13 Jahren zu sozialen Netzwerken so lange zu beschränken, bis Technologieunternehmen nachweisen können, dass ihre Plattformen für Kinder sicher sind. Für Jugendliche über 13 Jahren wird ein schrittweiser Zugang nur zu jenen Diensten vorgeschlagen, die den Anforderungen an Sicherheit und Altersangemessenheit entsprechen.
Die Europäische Kommission entwickelt zudem eine eigene App zur Online-Altersüberprüfung. Ein solches System soll Plattformen und EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, Altersbeschränkungen durchzusetzen, obwohl man in Brüssel einräumt, dass es technisch unmöglich ist, eine Umgehung solcher Maßnahmen vollständig auszuschließen.

 

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Die Europäische Kommission schlägt neue Sanktionen gegen Russland im Finanz- und Kryptowährungsbereich vor

Die Europäische Kommission schlägt neue Sanktionen gegen Russland im Finanz- und Kryptowährungsbereich vor: Zum ersten Mal wird ein vollständiges Verbot von Dienstleistungen mit Krypto-Assets in Drittländern vorgeschlagen, und neue Banken wurden in die Liste aufgenommen.

Dies teilte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am Dienstag in Brüssel mit, als sie das 21. Sanktionspaket gegen die Russische Föderation ankündigte.

„Meine zweite Anmerkung betrifft die Beschränkungen im Finanz- und Kryptowährungsbereich. Wir erweitern unsere Banktransaktionen auf 31 russische Banken und bis zu 20 Banken, Kryptofirmen oder Plattformen sowie Ölhändler in Drittländern, die sanktionierte russische Organisationen und Personen bedient oder unsere Maßnahmen umgangen haben“, sagte sie.

Zudem wird vorgeschlagen, ein vollständiges Verbot von Dienstleistungen mit Krypto-Assets in Drittländern einzuführen. „Dies wird ein starker Abschreckungsfaktor für Hosting-Plattformen in Ländern sein, die Russland dabei helfen, unsere Sanktionen zu umgehen“, betonte von der Leyen.

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Die Europäische Kommission hat gegen die chinesische Online-Plattform Temu eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt

Die Europäische Kommission hat gegen die chinesische Online-Plattform Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verhängt. Der Verstoß steht im Zusammenhang mit einer unzureichenden Bewertung der Risiken der Verbreitung illegaler und gefährlicher Waren auf dem Marktplatz.
Wie aus einer Mitteilung der Europäischen Kommission hervorgeht, hat Temu bei der Aufdeckung illegaler Waren auf seiner Plattform und bei der Bewertung des potenziellen Schadens für Verbraucher in der EU nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Untersuchung ergab, dass auf der Plattform ein hohes Risiko bestand, Waren zu erwerben, die nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen, darunter Ladegeräte, Kinderspielzeug, Kleidung mit verbotenen chemischen Stoffen und Schmuck mit Bleigehalt.
Die Europäische Kommission wies insbesondere auf den sehr hohen Anteil an Ladegeräten hin, die grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden hatten. Ähnliche Vorwürfe betrafen Kinderspielzeug, das aufgrund von Chemikalien, deren Konzentration die zulässigen Grenzwerte überschritt, sowie aufgrund anderer Risiken für Verbraucher eine Gefahr darstellte. Bei der Überprüfung setzte die Regulierungsbehörde die Methode des „Testkäufers“ sowie Labortests der Waren ein.
Nach Einschätzung der Europäischen Kommission entsprach der Risikobewertungsbericht von Temu nicht den Anforderungen des DSA, da er es den Regulierungsbehörden, Nutzern und der Öffentlichkeit nicht ermöglichte, das tatsächliche Ausmaß des potenziellen Schadens durch illegale Waren, die auf der Plattform verkauft werden, zu erfassen. In Brüssel geht man zudem davon aus, dass das Empfehlungssystem von Temu das Risiko des Kaufs solcher Waren erhöhen könnte, indem es den Nutzern problematische Produktkategorien anpreist.
„Der Risikobewertungsbericht von Temu lässt Regulierungsbehörden, Nutzer und die Öffentlichkeit im Unklaren über das Ausmaß des potenziellen Schadens, den illegale Waren, die auf der Plattform verkauft werden, verursachen können“, erklärte Henna Wirkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.
Temu muss die Geldbuße zahlen und der Europäischen Kommission bis zum 28. August einen Plan mit Abhilfemaßnahmen vorlegen. Sollte die Regulierungsbehörde die vorgeschlagenen Maßnahmen als unzureichend erachten, drohen dem Unternehmen weitere Sanktionen. Die Untersuchung weiterer möglicher Verstöße gegen den DSA durch Temu dauert an.
Das Unternehmen hat der Entscheidung der Europäischen Kommission widersprochen und die Geldbuße als unverhältnismäßig bezeichnet. Temu erklärte, dass es weiterhin mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeite und bereits Änderungen am Risikobewertungssystem und an den internen Kontrollverfahren vorgenommen habe.
Temu gehört der chinesischen PDD Holdings und hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten internationalen Marktplätze für Niedrigpreisartikel entwickelt. Die Plattform ist aktiv auf dem EU-Markt tätig, wo sie als großer Online-Dienst unter den Geltungsbereich des DSA fällt. Der Digital Services Act sieht für solche Plattformen Verpflichtungen zur Bewertung systemischer Risiken, zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Waren, zur Transparenz von Algorithmen und zum Schutz der Nutzer vor. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den DSA können Unternehmen mit Geldbußen in Höhe von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.

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Die Europäische Kommission hat 20 Millionen Euro zur Unterstützung ukrainischer Start-ups bereitgestellt

Die Europäische Kommission (EK) hat angekündigt, die Unterstützung für „ukrainische Innovatoren im Bereich der Hochtechnologie“ auszuweiten.

„Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Wettbewerbs des Europäischen Innovationsrats (EIC) 20 Millionen Euro zur Finanzierung von 41 führenden ukrainischen Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen bereitgestellt, um ihnen dabei zu helfen, innovative Ideen in konkrete Lösungen umzusetzen“, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung der EK.

„Diese Finanzierung wird dazu beitragen, ukrainische Start-ups in das europäische Innovationsökosystem zu integrieren und damit die langfristigen wirtschaftlichen Beziehungen der Ukraine zur EU zu stärken“, erklärte Kateryna Zakharieva, EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation.

In der Mitteilung heißt es, dass jedes Unternehmen zwischen 300.000 und 500.000 Euro sowie die Möglichkeit eines beschleunigten Zugangs zum wichtigsten Finanzierungsprogramm des EIC – dem EIC-Accelerator – erhält, der über den EIC-Fonds höhere Zuschüsse und Investitionen in das Aktienkapital bietet.

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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Kryptotransaktionen mit Russland vollständig zu verbieten

Im Rahmen der Vorbereitung des nächsten, 20. Sanktionspakets gegen die Russische Föderation hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, ein vollständiges Verbot von Kryptowährungstransaktionen im Zusammenhang mit Russland einzuführen, um die Umgehung von Beschränkungen durch digitale Vermögenswerte zu unterbinden, berichtete die Financial Times unter Berufung auf ein internes Dokument der Europäischen Kommission.

Der Idee zufolge soll von punktuellen Maßnahmen gegen einzelne russische Kryptoplattformen zu einem umfassenderen Ansatz übergegangen werden, der eine Verbannung der Interaktion mit Kryptodiensten im Zusammenhang mit der Russischen Föderation vorsieht. In dem Dokument werden auch Initiativen zur Beschränkung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem digitalen Rubel und Maßnahmen gegen bestimmte Zahlungsinstrumente erwähnt, die nach Einschätzung Brüssels zur Umgehung der Sanktionen genutzt werden könnten.

Zuvor hatte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bei der Vorstellung der Parameter des neuen Pakets ihre Absicht bekundet, die Beschränkungen im Finanzbereich zu verschärfen und Maßnahmen gegen Kryptowährungen und Plattformen zu ergreifen, die zur Umgehung des Sanktionsregimes genutzt werden könnten. Reuters berichtete außerdem, dass das Paket zusätzliche Maßnahmen gegen Krypto-Unternehmen vorsieht, die der Russischen Föderation helfen, die Beschränkungen zu umgehen.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen von den EU-Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt werden. Die EU-Länder wollten in den nächsten Tagen mit der Diskussion über das neue Sanktionspaket beginnen, wobei als Terminvorgabe der 23. Februar genannt wurde.

Quelle: https://www.fixygen.ua/news/20260212/evrokomisiya-zaproponuvala-povnistyu-zaboroniti-kriptooperatsiyi-z-rosieyu.html

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Die EBWE, die EIB und die Europäische Kommission stellen 30 Millionen Euro für die Vorbereitung staatlicher Projekte zum Wiederaufbau der Ukraine bereit

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission starten das Programm „Ukraine Facility for Infrastructure Reconstruction“ (Ukraine FIRST) mit einer Finanzierung in Höhe von 30 Millionen Euro, um die Vorbereitung staatlicher Investitionsprojekte zum Wiederaufbau der Infrastruktur in der Ukraine zu unterstützen.

„Das neue Programm umfasst die Vorbereitung staatlicher Investitionsprojekte in der Ukraine und die Bereitstellung technischer Hilfe, einschließlich technischer und wirtschaftlicher Machbarkeitsstudien, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Kostenvoranschlägen und Beschaffungsplänen“, heißt es in einer Pressemitteilung der EBWE.

Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Anschubfinanzierung auch zusätzliche Mittel aus EU-Ländern, insbesondere aus den Niederlanden und Italien, bereitgestellt werden sollen.

Das Programm besteht aus zwei Komponenten. Eine Komponente unter der Leitung der EBRD wird die Beiträge der Geber bündeln und Zuschüsse internationaler Finanzinstitutionen zur Unterstützung der Projektvorbereitung bereitstellen. Der zweite Teil unter der Leitung der EIB wird fachliche Beratungsleistungen erbringen: technische und wirtschaftliche Machbarkeitsstudien, technische Entwürfe und Beschaffungspläne. Sie werden mit der Projektvorbereitungsabteilung der ukrainischen Regierung zusammenarbeiten.

Pilotprojekt des Programms wird ein Kredit in Höhe von 160 Millionen Euro an das staatliche Unternehmen „Ukrnafta“ für die Entwicklung einer dezentralen Stromerzeugung und die Installation von Anlagen mit einer Leistung von 250 MW sein.

Ein weiteres Projekt ist die technische Unterstützung der EIB in Zusammenarbeit mit der Weltbank und möglicherweise der EBWE bei der Vorbereitung von Investitionen in den Umbau und die Modernisierung der Autobahn M-15 Odessa-Remy, heißt es in der Mitteilung.

Das Programm „Ukraine FIRST“ wurde von den Partnern auf der Ukraine Recovery Conference 2025 (URC) in Rom vorgestellt. Es ist Teil der Initiative „Framework for Project Preparation“, die im vergangenen Jahr von der ukrainischen Regierung und internationalen Partnern entwickelt wurde.

 

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