Die aktualisierten Vorschriften für Produzenten von Trauben und Weinprodukten sind in der Ukraine seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurden durch das Gesetz „Über Trauben, Wein und Weinprodukte” (Nr. 3928-ІХ) verabschiedet, das am 22. August 2024 vom Obersten Rat angenommen wurde. Das Gesetz führt aktualisierte Vorschriften für Produzenten von Weintrauben und Weinprodukten ein, legt moderne Anforderungen an den Anbau von Weintrauben, die Herstellung, Kennzeichnung und den Vertrieb von Wein fest und nähert das ukrainische System den europäischen Standards an.
Eines der Schlüsselelemente des Dokuments ist der Schutz geografischer Angaben – eine Klassifizierung nach europäischem Vorbild, nach der eine klare Unterscheidung der Weine nach ihrer Herkunft in Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) eingeführt wird. Es wurden klare Regeln für die offizielle Anerkennung und den Schutz geografischer Bezeichnungen festgelegt, die es den Herstellern ermöglichen, regionale Marken zu etablieren und den Verbrauchern authentische Qualität zu garantieren.
Ein wichtiges Instrument zur Regulierung der Branche wird die Einrichtung eines Weinbau- und Weinregister sein: Der Staat führt ein einheitliches Informationssystem ein, in dem alle Weinberge, die Weinproduktion und die Weinbauprodukte registriert werden. Dies wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Produkts vom Rebstock bis zum Ladenregal gewährleisten.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Vereinfachung der Bedingungen für kleine Winzer vor, was die Entwicklung des Craft-Segments und des Gastrotourismus fördern wird.
Gleichzeitig werden in der Ukraine strenge Anforderungen an die Etikettierung eingeführt: Die Informationen, die dem Verbraucher zugänglich sein müssen, werden klar geregelt, um Fälschungen von Weinen zu verhindern.
Das Gesetz aktualisiert die Begriffe und die Klassifizierung von Weinprodukten, legt Qualitätsstandards und Kennzeichnungsanforderungen fest. Es legt die Reihenfolge der staatlichen Kontrolle und die allgemeinen Grundsätze für die Entwicklung des Weinbaus und der Weinherstellung fest.
Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung und insgesamt den Gesetzentwurf Nr. 13200 „Über Mentoring” verabschiedet, mit dem die Institution des individuellen und unternehmerischen Mentorings für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen eingeführt wird.
Wie im zuständigen Ausschuss erläutert wurde, umfasst die Betreuung derzeit nur einen sehr engen Kreis von Kindern, und es fehlen klare Mechanismen für die Organisation der Betreuung – von der Auswahl und Vorbereitung der Betreuer bis hin zur Begleitung, Erfassung und Kontrolle. Das neue Gesetz soll den Kreis der Betreuten erweitern und die Verfahren standardisieren.
Das Dokument sieht zwei Formen der Betreuung vor – individuelle und korporative –, legt Anforderungen an die Betreuer fest (insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren und die ukrainische Staatsbürgerschaft), führt einen sozialen Dienst zur Organisation der Betreuung ein und bestimmt die Akteure, die den Prozess organisieren und kontrollieren. Außerdem werden Mechanismen für die Erfassung, Überwachung, Begleitung und staatliche Aufsicht im Bereich der Betreuung eingeführt.
Nach den Informationen aus den Unterlagen zur zweiten Lesung wurde eine Altersgrenze für Kinder von 10 Jahren festgelegt, und der Betreuungsvertrag soll dreiseitig sein: Betreuer, Eltern oder gesetzliche Vertreter des Kindes und Anbieter der sozialen Dienstleistung. Eine Betreuung ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und des Kindes selbst möglich.
Der Anwalt Oleksiy Shevchuk betonte gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ in seinem Kommentar zur Verabschiedung des Gesetzes die Neuheit des Mechanismus für ältere Kinder.
„Entscheidend ist, dass für Kinder ab 10 Jahren nicht unbedingt eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet werden muss“, sagte er.
Das Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten und der offiziellen Veröffentlichung in der vorgeschriebenen Form in Kraft.
Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat ein Gesetz zur „Hilfe für Bürger der Ukraine” unterzeichnet, das den weiteren Status der in Polen lebenden Ukrainer regeln soll, wie sein Büro mitteilte.
Nach den Worten des Leiters der Präsidialkanzlei, Zbigniew Bogucki, ist dieses Gesetz das „letzte” im Rahmen der Sonderhilfe für Ukrainer. Es verlängert den legalen Aufenthalt von Bürgern der Ukraine, die vor dem Krieg geflohen sind, bis zum 4. März 2026 und knüpft das Recht auf Sozialhilfe an bestimmte Kriterien – Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Schulbesuch der Kinder in polnischen Schulen.
„Die in diesem Gesetz enthaltenen Entscheidungen bedeuten faktisch das Ende des Tourismus aus der Ukraine auf Kosten der polnischen Steuerzahler”, erklärte Bogucki auf einer Pressekonferenz. Er betonte, dass Polen mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtige, „zu normalen Bedingungen überzugehen” und für ukrainische Staatsbürger die gleichen Regeln anzuwenden wie für andere Ausländer, die in der Republik leben.
Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes
• Verlängerung der Dauer des legalen Aufenthalts in Polen im Rahmen des vorübergehenden Schutzstatus bis zum 4. März 2026.
• Beschränkung des Zugangs zu Sozialleistungen: Die Zahlungen hängen davon ab, ob die Kinder arbeiten oder zur Schule gehen. Ausnahmen sind für Eltern von Kindern mit Behinderungen vorgesehen.
• Verschärfung der Kontrolle über die Nutzung des Mechanismus der „besonderen Förderung“ und Klärung des rechtlichen Status von Ukrainern in Polen.
• Bestreben, das Fördersystem so zu reformieren, dass es sich mit der Zeit einem standardisierten Migrationssystem annähert.
Die Gesetzgeber im Präsidialamt erklären, dass eine weitere Fortsetzung dieses Programms nicht möglich ist und dass die Ukraine und Polen nun zu einer nachhaltigeren Regelung des Aufenthalts, der Beschäftigung und der Integration von Ukrainern übergehen müssen.
Medienberichten zufolge leben im Jahr 2025 mindestens 1,5 Millionen ukrainische Staatsbürger in Polen.
Quelle: http://relocation.com.ua/polish-president-signs-law-extending-aid-to-ukrainians-until-march-4-2026/
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskyy hat ein Gesetz unterzeichnet, das ukrainische Bürger, die 1944-1951 aus dem Gebiet der Volksrepublik Polen zwangsumgesiedelt wurden, als Deportierte anerkennt. Die entsprechende Karte des Gesetzes Nr. 4540-IX mit der Unterschrift des Präsidenten der Ukraine wurde auf der Website der Werchowna Rada veröffentlicht.
Der ukrainische Außenminister Andriy Sibiga stellte fest, dass dieses Gesetz die historische Gerechtigkeit für dieses „abscheuliche Verbrechen“ wiederherstellt.
„Der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskyy hat soeben ein wichtiges Gesetz unterzeichnet, mit dem wir die Erinnerung an die 1944-1951 aus Polen zwangsdeportierten Ukrainer wiederherstellen. Dies ist ein richtiger und würdiger Schritt, der diesem schrecklichen Verbrechen historische Gerechtigkeit widerfahren lässt. Ich danke dem Präsidenten für die Unterstützung dieser Entscheidung sowie den Abgeordneten, die sie entwickelt und umgesetzt haben“, schrieb er auf seiner Facebook-Seite.
Der Minister wies darauf hin, dass „viele Zeugen dieser tragischen Ereignisse bereits verstorben sind“, aber um die Rechte „derjenigen, die noch unter uns leben, und ihrer Nachkommen“ zu schützen, garantiert die Ukraine, die gesetzlich vorgesehene Unterstützung zu leisten.
Alexander Gorobets, Leiter der Abteilung für Unternehmenssicherheit bei der Anwaltskanzlei Juscutum, hat die angenommenen Änderungen zum Strafprozessordnung in Bezug auf die NABU und die SAP unterstützt.
„Anstelle von politischen Manipulationen gibt es nun Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf Nr. 12414 legt erstmals klar die Grenzen der Befugnisse fest und erhöht die Standards für den Schutz der Menschenrechte“, erklärte er am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“.
Seiner Meinung nach bringt das Gesetz im Rahmen der Erweiterung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts die Situation wieder in Einklang mit dem Recht, da die Erweiterung der Zuständigkeiten der SAP ab dem 1. Januar 2024 gemäß Gesetz Nr. 3509-IX im Widerspruch zur Verfassung stand, wonach die Befugnisse des Generalstaatsanwalts nicht auf einen anderen Staatsanwalt übertragen werden können.
„Ein wesentlicher Erfolg des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der destruktiven Praxis von Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung. Der Entwurf beschränkt dieses Recht eindeutig auf Fälle, in denen eine dringende Notwendigkeit besteht, Leben, Gesundheit, sexuelle Freiheit oder die Sicherheit einer Person zu schützen oder Beweise für diese Straftaten zu sichern. Dieser Ansatz verdient höchste Anerkennung, da er ein direkter Schritt zur Stärkung der Garantien für den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger der Ukraine vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre ist“, vertritt der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum eine der APU entgegengesetzte Meinung.
Er fügte hinzu, dass das verabschiedete Gesetz auch eine Reihe zusätzlicher Garantien für die Verfahrensbeteiligten vorsehe, insbesondere müsse ein Antrag auf Verlängerung der Voruntersuchung auf bis zu 12 Monate nun vom Generalstaatsanwalt persönlich genehmigt werden, während seine Stellvertreter dieses Recht nicht hätten.
Gorobets ist der Ansicht, dass das verabschiedete Gesetz der NABU ein breites Spektrum an legalen Möglichkeiten für eine zivilisierte und produktive Arbeit lässt, und erinnert daran, dass die Erweiterung der Befugnisse der SAP erst am 1. Januar 2024 erfolgte und diese Behörde auch zuvor effektiv gearbeitet habe.
Der Jurist wies auch darauf hin, dass die Änderungen alle Strafverfolgungsbehörden und -strukturen betreffen, nicht nur die Antikorruptionsbehörden, weshalb von einer selektiven Einmischung keine Rede sein könne.
„Der Gesetzentwurf Nr. 12414 ist keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem effektiveren, verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Justizsystem in der Ukraine. Er soll Ungleichgewichte beseitigen, die Rechte der Bürger stärken und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden transparenter und verantwortungsvoller machen“, fasste der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum zusammen.