Business news from Ukraine

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In der Ukraine ist ein neues Gesetz über Weinbau und Weinherstellung in Kraft getreten

Die aktualisierten Vorschriften für Produzenten von Trauben und Weinprodukten sind in der Ukraine seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie wurden durch das Gesetz „Über Trauben, Wein und Weinprodukte” (Nr. 3928-ІХ) verabschiedet, das am 22. August 2024 vom Obersten Rat angenommen wurde. Das Gesetz führt aktualisierte Vorschriften für Produzenten von Weintrauben und Weinprodukten ein, legt moderne Anforderungen an den Anbau von Weintrauben, die Herstellung, Kennzeichnung und den Vertrieb von Wein fest und nähert das ukrainische System den europäischen Standards an.

Eines der Schlüsselelemente des Dokuments ist der Schutz geografischer Angaben – eine Klassifizierung nach europäischem Vorbild, nach der eine klare Unterscheidung der Weine nach ihrer Herkunft in Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) eingeführt wird. Es wurden klare Regeln für die offizielle Anerkennung und den Schutz geografischer Bezeichnungen festgelegt, die es den Herstellern ermöglichen, regionale Marken zu etablieren und den Verbrauchern authentische Qualität zu garantieren.

Ein wichtiges Instrument zur Regulierung der Branche wird die Einrichtung eines Weinbau- und Weinregister sein: Der Staat führt ein einheitliches Informationssystem ein, in dem alle Weinberge, die Weinproduktion und die Weinbauprodukte registriert werden. Dies wird eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Produkts vom Rebstock bis zum Ladenregal gewährleisten.

Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Vereinfachung der Bedingungen für kleine Winzer vor, was die Entwicklung des Craft-Segments und des Gastrotourismus fördern wird.

Gleichzeitig werden in der Ukraine strenge Anforderungen an die Etikettierung eingeführt: Die Informationen, die dem Verbraucher zugänglich sein müssen, werden klar geregelt, um Fälschungen von Weinen zu verhindern.

Das Gesetz aktualisiert die Begriffe und die Klassifizierung von Weinprodukten, legt Qualitätsstandards und Kennzeichnungsanforderungen fest. Es legt die Reihenfolge der staatlichen Kontrolle und die allgemeinen Grundsätze für die Entwicklung des Weinbaus und der Weinherstellung fest.

 

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Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung ein Gesetz über Mentoring für Kinder ab 10 Jahren verabschiedet

Die Werchowna Rada hat in zweiter Lesung und insgesamt den Gesetzentwurf Nr. 13200 „Über Mentoring” verabschiedet, mit dem die Institution des individuellen und unternehmerischen Mentorings für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche aus benachteiligten Gruppen eingeführt wird.

Wie im zuständigen Ausschuss erläutert wurde, umfasst die Betreuung derzeit nur einen sehr engen Kreis von Kindern, und es fehlen klare Mechanismen für die Organisation der Betreuung – von der Auswahl und Vorbereitung der Betreuer bis hin zur Begleitung, Erfassung und Kontrolle. Das neue Gesetz soll den Kreis der Betreuten erweitern und die Verfahren standardisieren.

Das Dokument sieht zwei Formen der Betreuung vor – individuelle und korporative –, legt Anforderungen an die Betreuer fest (insbesondere ein Mindestalter von 21 Jahren und die ukrainische Staatsbürgerschaft), führt einen sozialen Dienst zur Organisation der Betreuung ein und bestimmt die Akteure, die den Prozess organisieren und kontrollieren. Außerdem werden Mechanismen für die Erfassung, Überwachung, Begleitung und staatliche Aufsicht im Bereich der Betreuung eingeführt.

Nach den Informationen aus den Unterlagen zur zweiten Lesung wurde eine Altersgrenze für Kinder von 10 Jahren festgelegt, und der Betreuungsvertrag soll dreiseitig sein: Betreuer, Eltern oder gesetzliche Vertreter des Kindes und Anbieter der sozialen Dienstleistung. Eine Betreuung ist nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter und des Kindes selbst möglich.

Der Anwalt Oleksiy Shevchuk betonte gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ in seinem Kommentar zur Verabschiedung des Gesetzes die Neuheit des Mechanismus für ältere Kinder.

„Entscheidend ist, dass für Kinder ab 10 Jahren nicht unbedingt eine Vormundschaft oder Pflegschaft eingerichtet werden muss“, sagte er.

Das Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten und der offiziellen Veröffentlichung in der vorgeschriebenen Form in Kraft.

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Der polnische Präsident hat ein Gesetz zur Verlängerung der Hilfe für Ukrainer bis zum 4. März 2026 unterzeichnet

Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat ein Gesetz zur „Hilfe für Bürger der Ukraine” unterzeichnet, das den weiteren Status der in Polen lebenden Ukrainer regeln soll, wie sein Büro mitteilte.

Nach den Worten des Leiters der Präsidialkanzlei, Zbigniew Bogucki, ist dieses Gesetz das „letzte” im Rahmen der Sonderhilfe für Ukrainer. Es verlängert den legalen Aufenthalt von Bürgern der Ukraine, die vor dem Krieg geflohen sind, bis zum 4. März 2026 und knüpft das Recht auf Sozialhilfe an bestimmte Kriterien – Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Schulbesuch der Kinder in polnischen Schulen.

„Die in diesem Gesetz enthaltenen Entscheidungen bedeuten faktisch das Ende des Tourismus aus der Ukraine auf Kosten der polnischen Steuerzahler”, erklärte Bogucki auf einer Pressekonferenz. Er betonte, dass Polen mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtige, „zu normalen Bedingungen überzugehen” und für ukrainische Staatsbürger die gleichen Regeln anzuwenden wie für andere Ausländer, die in der Republik leben.

Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes

• Verlängerung der Dauer des legalen Aufenthalts in Polen im Rahmen des vorübergehenden Schutzstatus bis zum 4. März 2026.

• Beschränkung des Zugangs zu Sozialleistungen: Die Zahlungen hängen davon ab, ob die Kinder arbeiten oder zur Schule gehen. Ausnahmen sind für Eltern von Kindern mit Behinderungen vorgesehen.

• Verschärfung der Kontrolle über die Nutzung des Mechanismus der „besonderen Förderung“ und Klärung des rechtlichen Status von Ukrainern in Polen.

• Bestreben, das Fördersystem so zu reformieren, dass es sich mit der Zeit einem standardisierten Migrationssystem annähert.

Die Gesetzgeber im Präsidialamt erklären, dass eine weitere Fortsetzung dieses Programms nicht möglich ist und dass die Ukraine und Polen nun zu einer nachhaltigeren Regelung des Aufenthalts, der Beschäftigung und der Integration von Ukrainern übergehen müssen.

Medienberichten zufolge leben im Jahr 2025 mindestens 1,5 Millionen ukrainische Staatsbürger in Polen.

Quelle: http://relocation.com.ua/polish-president-signs-law-extending-aid-to-ukrainians-until-march-4-2026/

 

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Der Gesetzentwurf über die Verantwortung für das illegale Überschreiten der Grenze verfügt über keine realen Umsetzungsmechanismen – Barristers

Der Gesetzentwurf Nr. 13673, der eine Verschärfung der Verantwortung für das illegale Überschreiten der Staatsgrenze vorsieht, verfügt bislang über keine realen Umsetzungsmechanismen, meint Sergej Derewjanko, Rechtsanwalt der Anwaltsvereinigung Barristers.

„Der Gesetzentwurf ist unausgereift, insbesondere weil unklar ist, wie beispielsweise Personen vorgehen sollen, die aus den vorübergehend besetzten Gebieten außerhalb der Ukraine ausgereist sind und aus verschiedenen Gründen, beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder der Pflege eines nahen Verwandten mit Behinderung, nicht in ihr Land zurückkehren können. Gemäß dem Gesetzentwurf müssen diese Personen vor Inkrafttreten des Gesetzes oder innerhalb von drei Monaten danach in die Ukraine zurückkehren, sonst werden sie strafrechtlich verfolgt, was natürlich die Rechte dieser Personen verletzt“, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“.

Derewjanko merkte auch an, dass „unklar ist, wie mit den Menschen umgegangen werden soll, die möglicherweise ohne entsprechende Dokumente zu Beginn des Krieges aus bestimmten Gründen aus der Ukraine ausgereist sind und auch in Zukunft keine Möglichkeit haben, in naher Zukunft in die Ukraine zurückzukehren“.

„Daher stellen sich eine Reihe von Fragen, insbesondere wie und wem diese Personen, die sich im Ausland befinden, ihre Umstände schildern sollen, wenn man bedenkt, dass die Änderungen im Strafgesetzbuch in Bezug auf das illegale Überschreiten der Staatsgrenze eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung nur unter der Voraussetzung vorsehen, dass Personen, die sich innerhalb von drei Monaten nach dem Überschreiten der Staatsgrenze außerhalb des Landes befinden, in das Hoheitsgebiet der Ukraine zurückgekehrt sind und vor der Mitteilung über den Verdacht der Begehung dieser Straftat freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet haben, was geschehen ist“,

Der Jurist wies auch darauf hin, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die strafrechtliche Verantwortung für Verstöße gegen die Vorschriften für den Transport von Waren in das Gebiet oder aus dem Gebiet der Anti-Terror-Operation aufzuheben, „was logisch ist, da in der Ukraine das Kriegsrecht verhängt wurde und daher derzeit keine Anti-Terror-Operation durchgeführt wird“.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Haftung für die Behinderung des Aufbaus der Grenzinfrastruktur vor (Behinderung des Baus, der Einrichtung oder der Zerstörung/Beschädigung von technischen oder befestigungsbezogenen Anlagen, Zäunen, Grenzmarkierungen, Grenzwegen, Grenzübergängen durch die Staatsgrenze der Ukraine usw.).

Derewjanko wies auch auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Haftung für Verstöße von Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen oder Reservisten gegen die gesetzlich festgelegte Aufenthaltsdauer außerhalb der Ukraine hin.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Verschärfung der Haftung für die illegale Beförderung von Personen über die Staatsgrenze der Ukraine unter Kriegs- oder Ausnahmebedingungen vor.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Umgehung der Wehrpflicht durch „Flucht“ ins Ausland zu verhindern und Wehrpflichtigen die Möglichkeit zu geben, in die Ukraine zurückzukehren. Im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs werden nach Ablauf von drei Monaten Personen im wehrpflichtigen Alter, die während des Kriegsrechts illegal die Staatsgrenze überschritten haben und nicht aus dem Ausland zurückgekehrt sind, strafrechtlich verfolgt“, sagte er.

Auf die Frage, was im Gesetzentwurf mit „gesetzlich festgelegte Dauer des Aufenthalts außerhalb der Ukraine unter Ausnahmezustandsbedingungen“ gemeint ist, erklärte Derewjanko, dass „die geltende Gesetzgebung keine klare Definition enthält, aber die Aufenthaltsdauer bestimmter Kategorien von Bürgern außerhalb der Ukraine unter Kriegs- und Ausnahmezustand durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 57 vom 27. Januar 1995 festgelegt ist“.

„Als Beispiel können gemäß diesem Beschluss dürfen Sportler, die Mitglieder der Nationalmannschaften der Ukraine sind, sich ab dem Tag des Überschreitens der Staatsgrenze höchstens 30 Kalendertage ununterbrochen im Ausland aufhalten, jedoch nicht weniger als die Dauer der Veranstaltung, die im Einheitlichen Kalenderplan für Sport- und Gesundheitsveranstaltungen und Sportwettkämpfe der Ukraine für das jeweilige Jahr festgelegt ist“, , sagte er.

„Es stellt sich heraus, dass es derzeit keine Mechanismen zur Umsetzung des Gesetzentwurfs gibt“, fasste der Jurist zusammen.

Wie berichtet, hat das Kabinett der Minister der Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 13673 vorgelegt, der eine Verschärfung der Strafen für das illegale Überschreiten der Staatsgrenze vorsieht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2021 von den Grenzbeamten etwas mehr als 3.000 illegale Überschreitungen der Staatsgrenze der Ukraine registriert wurden, während sich die Zahl dieser Verstöße im Jahr 2022 mehr als verdoppelt hat, im Jahr 2023 fast 10.000 betrug im Jahr 2024 mehr als 20.000 und im ersten Quartal dieses Jahres fast 4.678 wehrpflichtige Personen festgenommen, was 10 % mehr ist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (4.539 Personen).

Der Gesetzentwurf sieht eine Strafe in Form einer Geldbuße von 119.000 bis 170.000 UAH oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Für Wehrpflichtige, Wehrdienstpflichtige oder Reservisten, die während des Kriegsrechts die zulässige Aufenthaltsdauer im Ausland überschritten haben, ist eine Geldstrafe von 34.000 bis 51.000 UAH oder eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren vorgesehen.

Eine Geldstrafe von 17.000 bis 85.000 UAH oder eine Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsentziehung für bis zu drei Jahre ist auch für die vorsätzliche Beschädigung der Grenzinfrastruktur vorgesehen.

Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf eine Bestimmung über die Befreiung von der Verantwortung für Bürger, die innerhalb einer bestimmten Frist in ihre Heimat zurückkehren und sich freiwillig bei den Strafverfolgungsbehörden melden, um eine von ihnen begangene Straftat anzuzeigen.

Das Innenministerium der Ukraine teilte am Freitag in seinem Telegram-Kanal mit, dass der Gesetzentwurf vom Ministerium ausgearbeitet wurde.

„Leider sehen wir heute massive Versuche, sich durch illegale Ausreisen ins Ausland der Mobilisierung zu entziehen. Wie die Praxis zeigt, schrecken Verwaltungsstrafen die Verstöße nicht ab“, heißt es in der Mitteilung.

Das Innenministerium erklärt, dass der Entwurf vorschlägt, die Prüfung von Verwaltungsfällen wegen illegaler Grenzüberschreitung an die Grenzschutzbeamten zu übertragen, da dies schneller und effektiver sei.

Wie das Innenministerium gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ präzisierte, werden Fälle dieser Kategorie derzeit von Gerichten verhandelt, wobei sich die Entscheidungen oft verzögern.

 

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Zelenskyy unterzeichnet Gesetz über ukrainische Bürger, die 1944-1951 aus Polen deportiert wurden

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskyy hat ein Gesetz unterzeichnet, das ukrainische Bürger, die 1944-1951 aus dem Gebiet der Volksrepublik Polen zwangsumgesiedelt wurden, als Deportierte anerkennt. Die entsprechende Karte des Gesetzes Nr. 4540-IX mit der Unterschrift des Präsidenten der Ukraine wurde auf der Website der Werchowna Rada veröffentlicht.

Der ukrainische Außenminister Andriy Sibiga stellte fest, dass dieses Gesetz die historische Gerechtigkeit für dieses „abscheuliche Verbrechen“ wiederherstellt.

„Der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelenskyy hat soeben ein wichtiges Gesetz unterzeichnet, mit dem wir die Erinnerung an die 1944-1951 aus Polen zwangsdeportierten Ukrainer wiederherstellen. Dies ist ein richtiger und würdiger Schritt, der diesem schrecklichen Verbrechen historische Gerechtigkeit widerfahren lässt. Ich danke dem Präsidenten für die Unterstützung dieser Entscheidung sowie den Abgeordneten, die sie entwickelt und umgesetzt haben“, schrieb er auf seiner Facebook-Seite.

Der Minister wies darauf hin, dass „viele Zeugen dieser tragischen Ereignisse bereits verstorben sind“, aber um die Rechte „derjenigen, die noch unter uns leben, und ihrer Nachkommen“ zu schützen, garantiert die Ukraine, die gesetzlich vorgesehene Unterstützung zu leisten.

 

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Vertreter der Anwaltskanzlei Juscutum unterstützt Änderungen zum Gesetz über die NABU und die SAP

Alexander Gorobets, Leiter der Abteilung für Unternehmenssicherheit bei der Anwaltskanzlei Juscutum, hat die angenommenen Änderungen zum Strafprozessordnung in Bezug auf die NABU und die SAP unterstützt.

„Anstelle von politischen Manipulationen gibt es nun Rechtsklarheit. Der Gesetzentwurf Nr. 12414 legt erstmals klar die Grenzen der Befugnisse fest und erhöht die Standards für den Schutz der Menschenrechte“, erklärte er am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“.

Seiner Meinung nach bringt das Gesetz im Rahmen der Erweiterung der Befugnisse des Generalstaatsanwalts die Situation wieder in Einklang mit dem Recht, da die Erweiterung der Zuständigkeiten der SAP ab dem 1. Januar 2024 gemäß Gesetz Nr. 3509-IX im Widerspruch zur Verfassung stand, wonach die Befugnisse des Generalstaatsanwalts nicht auf einen anderen Staatsanwalt übertragen werden können.

„Ein wesentlicher Erfolg des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der destruktiven Praxis von Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung. Der Entwurf beschränkt dieses Recht eindeutig auf Fälle, in denen eine dringende Notwendigkeit besteht, Leben, Gesundheit, sexuelle Freiheit oder die Sicherheit einer Person zu schützen oder Beweise für diese Straftaten zu sichern. Dieser Ansatz verdient höchste Anerkennung, da er ein direkter Schritt zur Stärkung der Garantien für den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger der Ukraine vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Privatsphäre ist“, vertritt der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum eine der APU entgegengesetzte Meinung.

Er fügte hinzu, dass das verabschiedete Gesetz auch eine Reihe zusätzlicher Garantien für die Verfahrensbeteiligten vorsehe, insbesondere müsse ein Antrag auf Verlängerung der Voruntersuchung auf bis zu 12 Monate nun vom Generalstaatsanwalt persönlich genehmigt werden, während seine Stellvertreter dieses Recht nicht hätten.

Gorobets ist der Ansicht, dass das verabschiedete Gesetz der NABU ein breites Spektrum an legalen Möglichkeiten für eine zivilisierte und produktive Arbeit lässt, und erinnert daran, dass die Erweiterung der Befugnisse der SAP erst am 1. Januar 2024 erfolgte und diese Behörde auch zuvor effektiv gearbeitet habe.

Der Jurist wies auch darauf hin, dass die Änderungen alle Strafverfolgungsbehörden und -strukturen betreffen, nicht nur die Antikorruptionsbehörden, weshalb von einer selektiven Einmischung keine Rede sein könne.

„Der Gesetzentwurf Nr. 12414 ist keine Bedrohung, sondern ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem effektiveren, verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Justizsystem in der Ukraine. Er soll Ungleichgewichte beseitigen, die Rechte der Bürger stärken und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden transparenter und verantwortungsvoller machen“, fasste der Leiter der Praxis für Unternehmenssicherheit bei Juscutum zusammen.

 

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