Business news from Ukraine

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UKRAINISCHES PARLAMENT ERHÖHTE DIE VERANTWORTUNG FÜR VERBRECHEN GEGEN JOURNALISTEN

Die Werchowna Rada verstärkte die strafrechtliche Verantwortung für die Verbrechen gegen Journalisten.
Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfs Nr. 3633 in zweiter Lesung und als Ganzes auf der Plenarsitzung am Dienstag wurde von 341 Volksvertretern unterstützt.
Der genannte Gesetzentwurf schlägt vor, eine neue Fassung von Art. 345-1 Abs. 4 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Bedrohung oder Gewalt gegen einen Journalisten) einzuführen.
Die geänderten Bestimmungen des Gesetzbuches sehen eine strafrechtliche Verantwortung in Form einer Freiheitsstrafe von 7-14 Jahren für die Bedrohung mit dem Tod, Gewalt, Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums eines Journalisten, seiner nahen Verwandten oder Familienmitglieder, für die vorsätzliche Verursachung von Körperverletzung, leichten, mittelschweren oder schweren Verletzungen im Zusammenhang mit der Ausübung der rechtmäßigen beruflichen Tätigkeit des Journalisten vor, die wiederholt oder durch eine vorherige Verschwörung durch eine Gruppe von Personen oder eine organisierte Gruppe begangen wurde.
Die Autoren des Dokuments schlagen ebenfalls vor, die Sanktionen in Art. 171 des Strafgesetzbuches (Behinderung der legalen beruflichen Tätigkeit von Journalisten) zu erhöhen.

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UKRAINISCHES PARLAMENT VERABSCHIEDET GESETZ ZUR STAATLICHEN UNTERSTÜTZUNG VON INVESTITIONSPROJEKTEN AB 20 MIO. EUR

Die Werchowna Rada unterstützte in der zweiten wiederholten Lesung das Gesetz über die staatliche Unterstützung von Investitionsprojekten mit bedeutenden Investitionen (der sog. Gesetzentwurf über Betreuer von Investoren) in Höhe von über 20 Mio. Euro, das insbesondere die Befreiung solcher Projekte von bestimmten Steuern vorsieht (Gesetzentwurf Nr. 3760).
Wie die Nachrichtenagentur „Interfax-Ukraine“ berichtet, wurde das entsprechende Gesetz von 252 Abgeordneten aus 226 notwendigen Stimmen unterstützt.
Laut den Materialien zum Gesetzentwurf, die auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurden, wurde in der Formulierung des Dokuments für die zweite Lesung das Äquivalent der „bedeutenden Investition“ von 30 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro reduziert. Ebenfalls für die zweite Lesung schlug der Ausschuss vor, die Liste der Bereiche für Projekte zu erweitern, die eine solche staatliche Unterstützung beanspruchen können.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs für die zweite wiederholte Lesung sieht vor, dass ein Investitionsprojekt mit bedeutenden Investitionen insbesondere in den folgenden Bereichen realisiert werden soll: verarbeitende Industrie (mit Ausnahme von Tätigkeiten zur Herstellung und zum Umsatz von Tabakwaren, Ethyl-, Cognac- und Fruchtalkohol, alkoholischen Getränken), Bergbau zur Weiterverarbeitung und/oder Anreicherung von Mineralien (mit Ausnahme von Steinkohle, Braunkohle, Erdöl und Erdgas), Abfallwirtschaft, Transport, Lagerung, Post- und Kuriertätigkeiten, Logistik, Bildung, wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Tätigkeiten, Gesundheit, Kunst, Kultur, Sport, Tourismus und Kur- und Erholungsbereiche. Wie Nina Yuzhanina bei der Diskussion des Gesetzentwurfs betonte, sieht einer der vom zuständigen Ausschuss unterstützten Änderungsanträge in den „Übergangsbestimmungen“ zusätzlich die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung von Investoren im Bereich der Eisenerzverarbeitung vor.

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DAS UKRAINISCHE PARLAMENT VERABSCHIEDETE DAS GESETZ ÜBER KONZESSIONEN

Die ukrainische Werchowna Rada verabschiedete in zweiter Lesung und im Allgemeinen das Gesetz über Konzessionen, das die Änderungen in einer Reihe von Rechtsnormen vorsieht, um die rechtliche Regelung der konzessionierten Tätigkeit zu verbessern.
Nach Ansicht der Autoren des Dokuments sollte der Gesetzentwurf zur Verbesserung der rechtlichen Regelung der konzessionierten Tätigkeit beitragen, was wiederum für eine effektive Heranziehung inländischer und ausländischer Investitionen in die ukrainische Wirtschaft für die Entwicklung der Infrastruktur sorgen wird. Das Dokument definiert auch einen klaren Mechanismus für die Auswahl eines Konzessionärs und führt Konzessionsbedingungen ein, die der internationalen Praxis entsprechen.
Das Dokument enthält auch zusätzliche Garantien für Konzessionäre und Kreditgeber, insbesondere das Recht im Rahmen einer Konzessionsvereinbarung den Konzessionär durch einen anderen zu ersetzen.
Darüber hinaus wird durch dieses Gesetz die Zuweisung von Grundstücken für ÖPP-Projekte in Form von Konzessionen vereinfacht. Ebenfalls sind da die Besonderheiten von Konzessionen auf Märkten mit natürlichen Monopolen sowie die Besonderheiten von Konzessionen für den Bau und Betrieb von Straßen bestimmt.
Das Gesetz legt auch fest, dass Wälder nicht als Objekte der Konzession fungieren dürfen, bei Flugplätzen ist es erlaubt. Außerdem werden die Konzessionsgebühren für Straßen die Quelle der Befüllung des Straßenfonds sein.

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PARLAMENT BEABSICHTIGT DIE KONZESSIONSGESETZGEBUNG ZU ÄNDERN

Der Oberste Rat der Ukraine nahm als Basis den Gesetzentwurf über die Konzessionen, der die Änderung einer Reihe der gesetzgeberischen Normen zum Zweck der Vervollkommnung der Rechtsregelung der Konzessionstätigkeit vorsieht.

Wie der Korrespondent der Agentur „Interfax-Ukraine“ mitteilt, haben den Gesetzentwurf Nr. 1046 in der Plenarsitzung des Rates am Freitag in der ersten Lesung 293 Volksabgeordneten unterstützt. Für die Verkürzung der Fristen der Vorbereitung des Gesetzentwurfs zur zweiten Lesung stimmten 254 Volksabgeordneten.

Aus Sicht der Autoren des Dokuments soll der genannte Gesetzentwurf die Vervollkommnung der Rechtsregelung der Konzessionstätigkeit fördern, was wiederum die Möglichkeit zur effektiven Heranziehung der einheimischen und der ausländischen Investitionen in die Wirtschaft der Ukraine zur Entwicklung der Infrastruktur verleiht. Das Dokument bestimmt auch den klaren Mechanismus der Auswahl eines Konzessionärs und setzt die Konzessionsbedingungen, die der internationalen Praktik entsprechen, ein.

Laut dem Wortlaut des Gesetzentwurfs gilt als Begriff „Konzession“ die Form der Ausübung einer staatlich-privaten Partnerschaft, die in der Gewährung von dem Konzessionsgeber dem Konzessionär der Rechte auf die Errichtung und/oder den Bau (Reparatur/technische Umrüstung und Sonstiges), und/oder die Verwaltung des Objekts der Konzession, und/oder die Erbringung der Dienstleistungen zu Bedingungen laut dem Konzessionsvertrag besteht, sowie sieht die Übergabe dem Konzessionär des größeren Teils des Operationsrisikos vor.

Das Dokument sieht auch die zusätzlichen Garantien für die Konzessionäre und die Kreditgeber vor, unter anderem, die Festsetzung durch den Konzessionsvertrag des Rechts auf die Ersetzung eines Konzessionärs auf einen anderen.

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