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Ukrainer erhielten im Jahr 2025 mehr als 335.000 erste Aufenthaltsgenehmigungen in der EU

18 September , 2026  

Wie Experts.news berichtet, blieb Polen das Hauptziel für Ukrainer, die eine Aufenthaltsgenehmigung in der EU außerhalb des Mechanismus des vorübergehenden Schutzes beantragen: Im Jahr 2025 entfielen laut Eurostat-Daten 72 % aller Erstaufenthaltsgenehmigungen, die ukrainischen Staatsbürgern in der Europäischen Union erteilt wurden, auf dieses Land.

Insgesamt erhielten Ukrainer in den EU-Ländern 335.096 Tausend Erstaufenthaltsgenehmigungen. Ausgehend vom Anteil Polens handelt es sich dabei um etwa 241 Tausend Genehmigungen, die von den polnischen Behörden an Ukrainer erteilt wurden.

Eine solche Konzentration hebt die ukrainische Migration deutlich von anderen großen Gruppen von Drittstaatsangehörigen ab. Zum Vergleich: Polen war auch das Hauptziel für Belarussen und erteilte 87,1 % aller Erstaufenthaltsgenehmigungen, die belarussische Staatsbürger in den EU-Ländern erhielten.

Für Ukrainer bleibt die Arbeitsaufnahme der Hauptgrund für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung. Dabei wurden 86,3 % aller Erstaufenthaltsgenehmigungen, die Ukrainern in der EU zum Zweck der Arbeit erteilt wurden, gerade von Polen ausgestellt.

Polen selbst erteilte im Jahr 2025 Bürgern aus Ländern außerhalb der EU 467.300 Erstaufenthaltsgenehmigungen und belegte damit in der Europäischen Union den dritten Platz hinter Spanien und Deutschland.

Dabei bleibt Polen hinsichtlich der Anzahl der arbeitsbezogenen Aufenthaltsgenehmigungen der absolute Spitzenreiter in der EU: Im Land wurden 318.200 erstmalige Arbeitsaufenthaltsgenehmigungen erteilt. Eurostat stellt fest, dass zu den Hauptempfängern Bürger aus der Ukraine und Weißrussland gehörten.

Die Statistik zu den ersten Aufenthaltsgenehmigungen berücksichtigt keine Ukrainer, die sich aufgrund vorübergehenden Schutzes in Polen oder anderen EU-Ländern aufhalten.

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