Die Europäische Kommission arbeitet an einem neuen Rechtsrahmen, der es nationalen, regionalen und kommunalen Behörden ermöglichen wird, Kurzzeitvermietungen in Gebieten zu beschränken, die mit einem besonders starken Preisanstieg und einem Mangel an Wohnungen für Dauerbewohner zu kämpfen haben.
Die Initiative wird Teil des künftigen europäischen Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum – des „Affordable Housing Act“ – sein, das die Europäische Kommission im Jahr 2026 vorlegen will. Das Dokument soll den Behörden helfen, Gebiete mit Wohnungsnot auf der Grundlage öffentlich zugänglicher statistischer Daten zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ausmaß des Problems angemessen sind.
Es geht nicht um ein pauschales Verbot von Airbnb, Booking.com oder anderen Plattformen in der gesamten Europäischen Union. Die Europäische Kommission beabsichtigt, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Städte und Regionen die Kurzzeitvermietung eigenständig regulieren können, ohne gegen die Vorschriften des Binnenmarktes zu verstoßen.
Insbesondere sollen die Kommunen mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn sie Beschränkungen in Gebieten einführen, in denen die Vermietung an Touristen das Wohnungsangebot für die lokale Bevölkerung verringert. Mögliche Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der lokalen Situation, der Interessen der Tourismusbranche und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt.
Im Rahmen der Konsultationen forderten Vertreter von Städten und Regionen die Europäische Kommission auf, eine Liste von Instrumenten zu erstellen, die mit dem EU-Recht vereinbar sind. Sie betonten zudem die Notwendigkeit, die Unterschiede zwischen großen Tourismuszentren, Kleinstädten und ländlichen Gebieten zu berücksichtigen.
Die Ausarbeitung des Gesetzes über bezahlbaren Wohnraum erfolgt parallel zur Umsetzung der zuvor verabschiedeten EU-Vorschriften zur Erhebung von Daten über Kurzzeitvermietungen. Ab dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung Nr. 2024/1028. Sie sieht die Einrichtung digitaler Registrierungssysteme für Vermieter sowie den Datenaustausch zwischen Plattformen und staatlichen Behörden vor.
In Ländern, die eine entsprechende Registrierung einführen, muss der Eigentümer eine eindeutige Objektnummer erhalten und diese in der Anzeige angeben. Online-Plattformen sind verpflichtet, diese Nummern anzuzeigen und zu überprüfen, Stichprobenkontrollen durchzuführen und Anzeigen auf Verlangen der Behörden zu löschen, wenn sie nicht den festgelegten Vorschriften entsprechen.
Die Plattformen müssen zudem monatlich Angaben zur Anzahl der Gäste und der gebuchten Übernachtungen über ein einheitliches nationales digitales Portal übermitteln. Dies ermöglicht es den Kommunen, das tatsächliche Ausmaß der touristischen Vermietung einzuschätzen und datengestützte Entscheidungen zu treffen.
Die geltende Verordnung regelt jedoch in erster Linie die Registrierung und den Informationsaustausch. Sie legt an sich keine europaweiten Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der zur Vermietung angebotenen Wohnungen oder der zulässigen Übernachtungsanzahl fest.
Nach Angaben der Europäischen Kommission macht die Kurzzeitvermietung bereits etwa ein Viertel des gesamten Angebots an touristischen Unterkünften in der EU aus.
Im Jahr 2025 wurden über Airbnb, Booking.com, Expedia und andere große Online-Plattformen 951,6 Millionen Übernachtungen gebucht. Im Vergleich zum Jahr 2024 stieg diese Zahl um 11,4 %.
Die Europäische Kommission erkennt an, dass dieser Markt den Immobilienbesitzern Einnahmen verschafft, die Auswahl für Touristen erweitert und die lokale Wirtschaft unterstützt. Gleichzeitig kann die hohe Konzentration von Kurzzeitvermietungen in historischen Stadtzentren und beliebten Ferienorten das Angebot an Wohnungen für den dauerhaften Wohnbedarf verringern und zu Preissteigerungen beitragen.
Laut den Unterlagen des europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum stieg die Zahl der Buchungen von Kurzzeitvermietungen über die größten Plattformen im Zeitraum 2018–2024 um mehr als 90 %. Professionelle Anbieter stellen über 45 % des Angebots bereit, obwohl sie unter den Eigentümern eine Minderheit darstellen.
Nach Verabschiedung der neuen Gesetzgebung werden die Vorschriften nicht nur vom jeweiligen Land, sondern auch von der Situation in der jeweiligen Stadt oder Region abhängen. In Tourismuszentren mit Wohnraummangel könnten die lokalen Behörden potenziell strengere Anforderungen hinsichtlich der Registrierung, der Lizenzierung und der Mietdauer einführen. In Regionen, in denen es an touristischem Wohnraum mangelt und Kurzzeitvermietungen die lokale Wirtschaft stützen, könnten die Einschränkungen deutlich geringer ausfallen.