Die Antimonopolkommission der Ukraine (AMCU) hat die „Tochtergesellschaft Bauer Medical GmbH“ (Iwan-Frankiwsk) mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300.000 UAH wegen falscher Angaben auf den Verpackungen der Creme „Heparin Dr. Bauer Creme 25 g in Tuben“ belegt.
Nach Angaben der AMKU sind die Angaben, dass diese Creme „gegen Krampfadern, Ödeme und zur Tonisierung“ wirkt, falsch und irreführend. Das Unternehmen legte der Kommission keine ausreichenden Beweise für die Eigenschaften des Kosmetikmittels vor.
Gleichzeitig hat das Unternehmen den Verstoß eingeräumt, ihn eingestellt und die entsprechenden Produkte zurückgerufen und zurückgenommen, was vom Ausschuss bei der Berechnung der Höhe der Geldbuße berücksichtigt wurde.
Die AMKU präzisiert, dass das Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb mit einer Geldstrafe von 100.000 UAH und wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs mit einer Geldstrafe von weiteren 200.000 UAH belegt wurde.
Die GmbH „Tochtergesellschaft Bauer Medical GmbH“ wurde 2001 gegründet und ist im Einzelhandel mit pharmazeutischen und kosmetischen Produkten tätig. Die letztendliche Begünstigte des Unternehmens ist Oksana Shevchenko.
Die Aktionäre der PrJSC „Produktionsverband ‚Stalkanat‘ (Odessa) beabsichtigen erneut, 60.511.837 Tausend UAH aus dem Gewinn für das Jahr 2024 in Höhe von 0,58 UAH pro Aktie als Dividende auszuschütten.
Der entsprechende Punkt wurde auf die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre gesetzt, die für den 11. Juni dieses Jahres in Fernform anberaumt wurde.
Gemäß dem Entwurf der Entscheidung, der der Agentur „Interfax-Ukraine“ vorliegt, ist geplant, aus dem Nettogewinn des Jahres 2024 Dividenden in Höhe von 60 Mio. 511 Tausend 836,74 UAH, berechnet auf der Grundlage von 0,29 UAH pro Aktie, durch direkte Auszahlung an die Aktionäre.
Die Dividenden sind bis zum 11. Dezember 2025 auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf die Konten der Aktionäre.
Zuvor hatten die Aktionäre von „Stalkanat“ diesen Punkt auf die Tagesordnung der für den 10. März 2025 anberaumten Hauptversammlung gesetzt.
Dabei werden die Gewinnzahlen für das Gesamtjahr 2024 nicht angegeben.
Stalkanat ist einer der größten Hersteller von Stahlseilen und Bewehrungsstäben in Osteuropa und führend in der Herstellung von Metallprodukten in der Ukraine.
Nach Angaben der NDU für das vierte Quartal 2024 hält Davyd Nemirovsky 50 % der Anteile, Anton Mikhalenko 23,7 % und Maria Kondratyuk 23,1 %. Zuvor hatte das Unternehmen mitgeteilt, dass Vitaly Dubovich als natürliche Person 3,199998 % der Anteile hält.
Das Stammkapital der PrJSC „Stalkanat“ beträgt derzeit 17,736 Mio. UAH, der Nennwert der Aktien beträgt 0,17 UAH.
Das staatliche Unternehmen „Verwaltung der Seehäfen der Ukraine“ (AMPU) steigerte 2024 seinen Umsatz um 55,56 % auf 6,3 Mrd. UAH.
Laut dem Jahresbericht, der der Agentur „Interfax-Ukraine“ vorliegt, stieg der Nettogewinn des Unternehmens um das 3,4-fache auf 2,77 Mrd. UAH.
Nach den Ergebnissen des Jahres 2024 stieg der Frachtumschlag der sechs Seehäfen in Chornomorsk, Odessa, Pivdennyi, Reni, Izmail und Ust-Dunaisk im Vergleich zum entsprechenden Wert des Jahres 2023 um 57,1 % auf 97,3 Mio. Tonnen.
Die AMPU verwaltet staatliche Häfen und eine Reihe staatlicher Unternehmen und verfolgt das Ziel, den Betrieb und die Entwicklung der Seehäfen durch die effiziente Nutzung von staatlichem Eigentum, die Rekonstruktion und den Bau von Hafeninfrastruktureinrichtungen sowie die Gewährleistung der Seeschifffahrt sicherzustellen.
Die Finanzierung der Tätigkeit des Unternehmens erfolgt aus den von ihm gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhobenen Hafengebühren, den Entgelten für staatlich regulierte Dienstleistungen, Mieteinnahmen und anderen gesetzlich zulässigen Quellen.
Anzahl der toten und verwundenen zivilisten in der Ukraine infolge von militäraktionen vom 28.02.2022 nach un-daten (per)
Quelle: Open4Business.com.ua
Am 1. Juni 2025 tritt das Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht zwischen Usbekistan und China in Kraft.
Gemäß dem Abkommen sind Staatsangehörige der Vertragsparteien von der Visumpflicht für die Einreise, Ausreise oder Durchreise durch das Hoheitsgebiet beider Staaten für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen pro Aufenthalt und insgesamt höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen befreit.
Dabei darf die Dauer jeder Einreise und jedes Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten 30 Tage nicht überschreiten.
Die Visumbefreiung gilt nicht für Arbeits-, Studien- und Medienaufenthalte sowie für andere Tätigkeiten, die einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei bedürfen.
Der Rat der Europäischen Union wird am Dienstag, dem 27. Mai, eine Anhörung über den Entzug des Stimmrechts Ungarns im Rat abhalten, wie aus der Tagesordnung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der Europäischen Union hervorgeht. Dies wird bereits die achte Anhörung über Verstöße Ungarns sein.
Das Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes Ungarns gegen Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union wurde bereits 2018 eingeleitet. Damals äußerte das Europäische Parlament seine Besorgnis über die Lage in Ungarn, insbesondere über das Funktionieren des Verfassungs- und Wahlsystems, die Unabhängigkeit der Justiz und anderer Institutionen, die Rechte der Richter, Korruption und Interessenkonflikte, Vertraulichkeit und Datenschutz, der Meinungsfreiheit, der akademischen Freiheit, der Religionsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Gleichbehandlung, der Rechte von Angehörigen von Minderheiten, einschließlich Roma und Juden, und des Schutzes vor Hassreden gegen solche Minderheiten, der Grundrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte.