Die Ukraine hat von Januar bis April dieses Jahres die Einfuhr von Aluminiumerzen und -konzentraten (Bauxit) in physischer Form um 99,98% gegenüber dem Vorjahr auf 210 Tonnen reduziert.
Nach den Statistiken des Staatlichen Zolldienstes (SCS) sank die Einfuhr von Bauxit in diesem Zeitraum um 99,64% auf 170.000 $.
Die Einfuhren stammten dabei hauptsächlich aus China (100 % der Lieferungen in Geldwerten).
In diesem Zeitraum sowie von Januar bis April 2022 hat die Ukraine kein Bauxit reexportiert.
Wie berichtet, verringerte die Ukraine im Jahr 2022 die Einfuhr von Aluminiumerz und -konzentrat (Bauxit) mengenmäßig um 81,5% im Vergleich zum Vorjahr – auf 945,396 Tausend Tonnen. Die monetären Bauxiteinfuhren gingen um 79,6 % auf 48,166 Mio. USD zurück. 58,90 % der monetären Einfuhren kamen aus Guinea, 27,19 % aus Brasilien und 7,48 % aus Ghana.
Bauxit ist ein Aluminiumerz, das als Rohstoff für die Herstellung von Tonerde und daraus folgend von Aluminium verwendet wird. Sie werden auch als Flussmittel in der Eisenmetallurgie verwendet.
Bauxit wird von der Nikolaev Alumina Refinery (NAZ) in die Ukraine importiert, die vor dem Krieg der United Company (UC) Russian Aluminium (RusAl, RF) angegliedert war. Bauxit wird zur Herstellung von Tonerde verwendet.
„RusAl in der Ukraine besaß früher auch eine Beteiligung an der Aluminiumhütte Zaporozhe („ZALK“), die die Produktion von Primäraluminium und Tonerde eingestellt hat.
Die Türkei wird ab dem 1. Mai dieses Jahres einen Einfuhrzoll auf Weizen, Gerste und Mais erheben. Der russische Verband der Getreideexporteure schließt nicht aus, dass er für das neue Agrarjahr, das am 1. Juli 2023 beginnt, wieder aufgehoben wird.
Wie das türkische Amtsblatt T.C. Resmi Gazete berichtet, wird der Zollsatz ab 1. Mai 130 % statt 0 % betragen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die inländischen Erzeuger vor der neuen Saison zu schützen.
Zuvor hatte das ukrainische Ministerium für Agrarpolitik erklärt, dass die türkische Maßnahme keine Auswirkungen auf den Verkauf ukrainischer Agrarerzeugnisse haben wird, da ukrainisches Getreide hauptsächlich für die Verarbeitung und den anschließenden Verkauf an Drittländer verwendet wird und in diesem Fall nicht mit Zöllen belegt wird.
Gleichzeitig erklärte das Ministerium, dass die Türkei zwei Zollregelungen für Einfuhren hat. Die erste gilt für Erzeugnisse, die für den Inlandsverbrauch verwendet werden und für die die türkische Regierung zuvor einen vorübergehenden Nullzollsatz angekündigt hat. Nach dem Auslaufen der Präferenzregelung gilt wieder der Zollsatz von 130 %. Getreide aus der Ukraine, das unter die erste Regelung fällt und für das der Zoll zurückerstattet wird, geht zu etwa 5 % aller Ausfuhren in die Türkei, wie das Ministerium für Agrarpolitik klarstellte.
Die zweite Regelung gilt für Erzeugnisse, die vor oder nach der Verarbeitung zum Verkauf in Drittländer bestimmt sind. Für diese Regelung wird kein Zoll gezahlt.
Nach Angaben des Staatlichen Zolldienstes war die Türkei im ersten Quartal dieses Jahres der größte Exporteur von ukrainischem Weizen, der für 168,8 Millionen Dollar oder 17,7 % der Gesamtexporte geliefert wurde, darunter 70,9 Millionen Dollar oder 20,5 % im März.
Gerste aus der Ukraine in die Türkei wurde im ersten Quartal dieses Jahres für 52,7 Mio. $ bzw. 42,1 % aller Ausfuhren dieser Kultur eingeführt, davon 17,3 Mio. $ bzw. 38,8 % im März.
Die Ukraine exportierte im Januar-März 2023 2,082 Tausend Tonnen Käse, das ist 2,04 mal mehr als im gleichen Zeitraum 2022. Den Zollstatistiken zufolge beliefen sich die Exporte auf 10,212 Millionen Dollar, was 2,3 Mal mehr ist als im Vorjahr.
Gleichzeitig ist das Volumen der Käseeinfuhren im Januar-März dieses Jahres um 24,9 % gesunken – 7,084 Tausend Tonnen. In Geldwerten ausgedrückt sanken die Einfuhren im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022 um 8,5 % auf 43,520 Millionen Dollar.
Zur gleichen Zeit, die wichtigsten Export von Käse wurde nach Kasachstan (54,17% der Lieferungen in Geldwerten), Moldawien (23,86%) und Jordanien (5,39%), Import – aus Polen (42,39%), Deutschland (21,23%) und den Niederlanden (8,96%) gemacht.
Die Ukraine importierte im Jahr 2022 33.818 Tausend Tonnen Käse (ein Rückgang von 38,7% im Vergleich zu 2021) und exportierte 8.989 Tausend Tonnen (ein Anstieg von 29,8%). Die Butterexporte stiegen im vergangenen Jahr um 29,9% auf 14.104 Tausend Tonnen, während die Importe um das 8,21-fache auf 1.128 Tausend Tonnen zurückgingen. Die Ausfuhren von Milch und Sahne (kondensiert) beliefen sich auf 26.696 Tausend Tonnen (+19%), die Einfuhren – 1.214 Tausend Tonnen (Rückgang um das 6,4-fache).
Die Ukraine hat im Januar-März dieses Jahres die Bananeneinfuhren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,9 Prozent auf 53.128 Tausend Tonnen reduziert.
Nach den Zollstatistiken stiegen die Bananeneinfuhren um 49 % auf 56,303 Mio. $.
Dabei stammten die meisten Einfuhren aus Ecuador (60,50 % in Geldwerten), Costa Rica (20,29 %) und Kolumbien (9,27 %).
Im Jahr 2022 verringerte die Ukraine ihre Bananeneinfuhren im Vergleich zum Vorjahr um 40,6 % auf 194.969 Tausend Tonnen und ihre Zitruseinfuhren um 24,9 % auf 275.034 Tausend Tonnen.
Die Liste der landwirtschaftlichen Produkte, deren Einfuhr aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten ist, umfasst eine breite Palette von Getreide, Mehl und Stärke sowie Zucker, Karamell, Saatgut, Gemüse und Obst, einschließlich exotischer Sorten, Milchprodukte, Honig, Wein, tierische Erzeugnisse und lebende Tiere sowie für den Einzelhandel verpacktes Hunde- und Katzenfutter.
Gemäß dem Text des Anhangs zum Erlass des polnischen Ministers für Entwicklung und Technologie Valdemar Buda vom 15. April 2023 (eine Kopie liegt der Nachrichtenagentur Interfax-Ukraine vor) ist die Einfuhr von Zuckermais (frisch und gekühlt) aus der Ukraine nach Polen seit dem 16. April verboten, mit Ausnahme von Hybriden für die Aussaat; Saatgut von Weichweizen und Mengkorn, Dinkel, Weichweizen und Mengkorn, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Roggen; Gerste; Hafer; Sorghum, ausgenommen Hybriden für die Aussaat; Buchweizen, Hirse, Kanariensaat, andere Getreidearten; Hartweizen Weizen- und Mengkornmehl; Roggenmehl; Weizengetreide; Malz, auch geröstet; Getreidemehl; Mais-, Gersten- und Haferflocken; Weizen-, Mais-, Kartoffel- und andere Stärkearten.
Die Liste umfasst auch Laktose, Maltose, Glukose, Fruktose in fester Form, Zuckersirupe ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, Kunsthonig, gemischt oder ungemischt mit natürlichem Honig, und Karamell. Außerdem Zuckerrüben-, Rohr-, Rohr- oder Rübenzucker, einschließlich chemisch reiner Saccharose, Ahornzucker und Ahornsirup. Melassen, die bei der Gewinnung oder Raffination von Zucker anfallen, Rübenschnitzel.
Eine Reihe von Saatgut zur Aussaat, einschließlich Zuckermais-Hybriden, Aussaaterbsen, Kichererbsen, Rohreis, Körnersorghum-Hybriden, Leinsamen; Rapssamen, Sonnenblumensamen (geschrotet oder ungeschrotet; zur Aussaat), andere Ölsaaten und Früchte; Flachs und Hanf;
Zu den Obst- und Gemüsesorten, deren Einfuhr verboten ist, gehören: Tomaten, frisch oder gekühlt, Zwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und anderes Zwiebelgemüse; Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Kohlblätter und ähnliches essbares Gemüse; Kopfsalat (Lactuca sativa) und Zichorie (Cichorium spp. ), Karotten, Rüben, Rote Beete, Ziegenkraut, Sellerie, Rettich und ähnliches essbares Wurzelgemüse, frisch oder gekühlt. Außerdem Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt; Hülsenfrüchte, geschält oder ungeschält, frisch oder gekühlt; Nüsse; frische und getrocknete Bananen; frische Feigen; Ananas; Avocados; Guaven; Mangos und Mangostanfrüchte; Zitrusfrüchte; Tafeltrauben, frisch; Melonen (einschließlich Wassermelonen); Papaya; Äpfel, Birnen und Quitten, frische Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Nektarinen), Pflaumen, andere Früchte.
Nicht nur rohes Gemüse, sondern auch gedünstetes, gefrorenes, konserviertes und getrocknetes Gemüse ist verboten. Verboten sind Konfitüren, Marmeladen, Fruchtpürees, Wein, einschließlich Traubensaft und Traubenmost, Wein aus frischen Trauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein, frische Weintrauben, ausgenommen Tafeltrauben, und Essig.
Die Liste umfasst eine breite Palette von tierischen Erzeugnissen: Rindfleisch, Kalbfleisch, lebende Tiere von Hausrinderarten, ausgenommen reinrassige Nutztiere; Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt; Rindfleisch, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen; anderes zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch; lebende Tiere – reinrassige Zuchttiere; Fleischkonserven; Schlachtnebenerzeugnisse und Schlachtnebenerzeugnisse; Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel; Schweinefett, Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz); zubereitete Erzeugnisse oder Konserven aus der Leber von anderen Tieren als Gänsen oder Enten; Schweine; Hammel- und Ziegenfleisch; Lämmer (unter einem Jahr), lebende Schafe, ausgenommen reinrassige Zuchttiere und Lämmer; Schaf- und Ziegenfleisch; lebende Schweine; gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch; Pferde, einschließlich reinrassiger Zuchttiere.