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Ab dem 5. August schränkt die EU die Gewährung vorübergehenden Schutzes für neue Antragsteller aus der Ukraine ein, die der Wehrpflicht unterliegen

Die Europäische Union hat ab dem 5. August die Bedingungen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für bestimmte ukrainische Staatsbürger, die der Wehrpflicht unterliegen, geändert. Neue Antragsteller müssen nachweisen, dass sie die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung erfüllt haben, von der Wehrpflicht befreit sind oder das Hoheitsgebiet der Ukraine rechtmäßig verlassen haben.

Die entsprechenden Bestimmungen sind im Durchführungsbeschluss Nr. 2026/1912 des Rates der EU enthalten, der am 30. Juli verabschiedet und am 4. August 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Der Beschluss trat am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Die neue Beschränkung gilt nur für Personen, die nach Inkrafttreten des Beschlusses einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen. Ukrainer, die diesen Status bereits in einem EU-Land erhalten haben, behalten ihre Rechte, und die neuen Vorschriften gelten nicht für sie.

Um vorübergehenden Schutz zu erhalten, muss ein neuer Antragsteller nachweisen, dass er seinen Wehrpflichten in der Ukraine nachgekommen ist. Als Nachweis kann ein Reisepass mit einem Vermerk dienen, der die rechtmäßige Ausreise aus dem Land bestätigt, oder ein papiergebundenes oder elektronisches Dokument über die Befreiung vom Wehrdienst oder die Erfüllung der entsprechenden Pflichten. Die Entscheidung hängt vom Vorliegen von Dokumenten ab, die die Rechtmäßigkeit der Ausreise und den Status des Antragstellers nach ukrainischem Recht bestätigen.

Gleichzeitig hat der Rat der EU die Gültigkeit des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Staatsbürger um ein weiteres Jahr – bis zum 4. März 2028 – verlängert. Zuvor galt das Programm bis zum 4. März 2027.

Der Rat der EU begründete die Einführung der neuen Bedingung mit der Notwendigkeit, gleichzeitig den Schutz von Vertriebenen zu gewährleisten und den Verteidigungsbedürfnissen der Ukraine Rechnung zu tragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass der vorübergehende Schutz künftig nur noch jenen neuen Antragstellern gewährt werden soll, die ihren Wehrpflichten in der Ukraine nachkommen.

Der vorübergehende Schutz gewährt Ukrainern das Recht auf Aufenthalt in den EU-Ländern, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu medizinischer Versorgung, Sozialleistungen, Wohnraum und Bildung für Kinder.

Nach Angaben des Rates der EU nahmen Ende Mai 2026 rund 4,38 Millionen Menschen, die die Ukraine nach Beginn des umfassenden Krieges verlassen hatten, den vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union in Anspruch.

 

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