Die Schweiz wird den vorübergehenden Schutzstatus (Status S) für Ukrainer, die aufgrund der groß angelegten Invasion der Russischen Föderation aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 4. März 2028 beibehalten, die Bedingungen für dessen Erlangung jedoch verschärfen.
„Bislang gibt es keine Anzeichen für eine dauerhafte Stabilisierung der Lage in der Ukraine. Daher wird der Status S für Personen aus der Ukraine, die Schutz suchen, bis zum 4. März 2028 verlängert. Die Unterstützungsmaßnahmen für Personen mit dem Schutzstatus S (S-Programm) werden ebenfalls bis zu diesem Datum fortgesetzt“, heißt es in einer Mitteilung der Schweizer Regierung auf ihrer Website vom Mittwoch.
Berichten zufolge hat der Bundesrat diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 19. August nach Konsultationen mit den betroffenen Interessengruppen gefasst.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Schutzstatus S ab dem 20. August für bestimmte andere Personengruppen eingeschränkt wird – der Schutzstatus S wird nun nur noch Personen gewährt, die in der Ukraine allfällige Wehrpflichten erfüllen. „Diese neue Regelung gilt für alle neuen Antragsteller, die ihre Anträge am 20. August oder später eingereicht haben. Sie hat keine Auswirkungen auf Personen, denen der Schutzstatus S bereits gewährt wurde“, heißt es in der Mitteilung der Regierung.
Wie die Schweizer Regierung erklärte, wurde diese Entscheidung getroffen, um eine Angleichung an die EU-Politik in dieser Frage zu erreichen. „Die Schweiz hat ihre Vorgehensweise in Bezug auf den Schutzstatus S bisher eng mit der EU abgestimmt und wird dies auch weiterhin tun. Am 30. Juli beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, den vorübergehenden Schutz bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Gleichzeitig beschlossen sie, den Zugang zum vorübergehenden Schutz in der EU einzuschränken: Ab dem 31. Juli wird der vorübergehende Schutz nur noch denjenigen gewährt, die in der Ukraine Wehrpflicht leisten. Die Voraussetzung der Wahrnehmung militärischer Pflichten gilt insbesondere für ukrainische Staatsangehörige im wehrpflichtigen Alter, für Reservisten sowie für Personen, die freiwillig in die Streitkräfte eingetreten sind. Die Schweiz ist rechtlich nicht verpflichtet, diesen vom Rat der EU gefassten Beschluss umzusetzen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass es im Interesse der Schweiz liegt, ihre Praxis an diejenige der EU anzupassen“, heißt es in der Mitteilung.
Sollte sich die Lage in der Ukraine nachhaltig stabilisieren, wird der Bundesrat den Schutzstatus S überprüfen.
Wie berichtet, hat die Europäische Union Ende Juli den vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis zum 4. März 2028 verlängert, mit der Neuregelung, wonach neu eingetroffene wehrpflichtige Bürger der Ukraine nur dann Anspruch auf den Status haben, wenn keine Probleme mit den Wehrdienstunterlagen bestehen.