Das Ministerkabinett sieht im Gesetzentwurf über den Staatshaushalt für 2022 eine Erhöhung des Einnahmenteils des Staatshaushalts um 161 Mrd. UAH auf 1,277 Bio. UAH im Vergleich zu diesem Jahr vor, während der Ausgabenteil um 103 Mrd. UAH auf 1,456 Bio. UAH erhöht wird, teilte Ministerpräsident Denys Shmyhal während einer Pressekonferenz am Dienstag mit.
Er merkte an, dass die Regierung vorschlägt, das Defizit des Staatshaushalts im Jahr 2022 in absoluten Zahlen auf 188 Mrd. UAH bzw. 3,5 % des BIP zu begrenzen, gegenüber 5,5 % des BIP im laufenden Jahr, wie in der Haushaltserklärung vorgesehen.
„Fast zu 70 % wird das Defizit durch inländische Staatsanleihen gedeckt“, so der Ministerpräsident.
Er fügte hinzu, dass der Wechselkurs der Landeswährung im Entwurf des Staatshaushalts auf 28,6-28,7 UAH für 1 USD festgelegt ist, wie in der Haushaltserklärung 2024 vorgesehen.
Der Ministerpräsident wies auch darauf hin, dass der von der Regierung zur ersten Lesung vorgelegte Entwurf des Staatshaushalts für 2022 die Umsetzung des Präsidialdekrets zur Erhöhung des Durchschnittsgehalts von Ärzten auf 22.000 UAH und von Krankenschwestern auf über 14.000 UAH vorsieht.
„Der Haushalt enthält auch Mittel für 100 % der Warteschlange für den Kauf von Wohnungen für ATO-Veteranen“, so Shmyhal.
„Wir lassen 5,95 % der Ausgaben für den Sicherheits- und Verteidigungssektor“, fügte Denys Shmyhal hinzu.
Der Oberste Rat nahm am 12. November als Basis den Gesetzentwurf Nr. 2240 über die Regelung der Frage der Bernsteingewinnungо, der die Einführung der einheitlichen Sondergenehmigungen auf die Erkundung mit dem Recht auf die Bernsteingewinnung auf die Dauer von 5 Jahren für die Flächen bis 10 ha, die auf den elektronischen Versteigerungen ProZorro verkauft werden, vorsieht.
Für diese Entscheidung stimmten 342 Abgeordnete bei dem erforderlichen Minimum von 226 Stimmen ab.
Laut dem Gesetzentwurf wird der Zugang zu den Lagerstätten des Bernsteins mittels der Begründung des Rechts der Grunddienstbarkeiten und der Bestimmung des einzelnen Artikels 971 des Bodengesetzbuches zur Durchführung der Arbeiten zur Erkundung und Gewinnung der Bernsteinlagerstätten auf den gestörten Grundstücken geregelt.
Außerdem, führt das Dokument die strafrechtliche Verantwortung für die gesetzwidrige Gewinnung der Bodenschätze und die administrative Verantwortung für die Verletzung der Anforderungen an die Gewinnung ein, sowie verschärft die Verantwortung für die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Bodenrekultivierung und die Verpflichtung der Kompensation der getragenen Verluste.