Business news from Ukraine

NBU HOB EIN FINANZIERUNGSLIMIT FÜR UKRAINISCHE NIEDERLASSUNGEN IM AUSLAND AUF

Im Rahmen der Währungsliberalisierung hob die Nationalbank der Ukraine ein Finanzierungslimit in Höhe von 2 Mio. EUR pro Jahr, das vor kurzem die Geldüberweisung von ukrainischen juristischen Personen an ihre ausländischen Niederlassungen begrenzt, sowie eine Reihe von anderen administrativen Beschränkungen auf.
„Von nun an sind die Operationen für die Anweisung der Geldmittel direkt auf die Konten von ausländischen Niederlassungen mit dem Limit und Umfang nicht begrenzt“, heißt es auf der Webseite der Nationalbank.
Zu gleicher Zeit stellte die NBU zusätzliche Anforderungen an Überwachung der Wechselkursregelungen zur Minimierung von Kapitalabflußrisiken und verpflichtete die Banken die ausgeführten Kostenanschläge und andere Dokumente von den Gesellschaften zu bekommen, die ihre Geldmittel auf die Konten von ihren ausländischen Niederlassungen überweisen wollen.
Außerdem gelte diese Lockerung für die Operationen für die Anweisung von Geldmitteln an die Staate-Landräuber, Offshore-Zone und Staate-Verletzter von den FATF-Empfehlungen, heißt es in der Mitteilung.
Die Nationalbank erlaubte auch den natürlichen und juristischen Personen, die Konsulatsgebühren für amtliche Beglaubigung von Warenbegleitdokumenten in den Auslandsvertretungen von den Staaten, die das Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 nicht abgeschlossen haben, in ausländisches Bargeld zu zahlen.
Dazu gehören:
Algerien, Afghanistan, Vietnam, Ägypten, Indonesien, Jordanien, Irak, Iran, Kamerun, Kanada, Katar, Kuwait, Libanon, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Syrien, Sudan, Thailand, Uruguay.
Laut der Pressemitteilung wurde die Vereinfachung der Wiederanlegung von Gewinnen von ausländischen Investoren aus den Operationen mit ukrainischen Wertpapieren zu noch einer Novität.
Damit die Investoren die Verluste aus der zusätzlichen Währungskonvertierung wegen der unmöglichen Buchung von den Hryvna-Gewinnen direkt an ihre Hryvna-Konten vermeiden können, erlaubte die NBU die aus den Wertpapieren gewonnen Geldmittel, die durch ausländische depotführende Bank angerechnet werden, aus dem Korrespondenz-Konto von dieser Anstalt auf ihre Konten in der Ukraine zu überweisen.
Der Regler verbesserte auch die Überwachung von der Prüfung von ausländischen Banken-Kontraktoren, an die den ukrainischen Gesellschaften die Geldmittel überweisen.
„Von nun an werden die Banken selbstständig die Risikostufe der ausländischen Banken-Kontraktoren aufgrund der Informationen aus den öffentlichen Quellen bestimmen“, heißt es in der Mitteilung vom Regler.

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NBU VERGRÖSSERTE DIE ANZAHL VON SYSTEMWICHTIGEN BANKEN AUF 14

Nach der erneuerten Methodologie vergrößerte die Nationalbank der Ukraine die Anzahl von systemwichtigen Banken auf 14, wobei seit 2016 die Anzahl von diesen unberührt – drei – blieb:
staatliche PrivatBank, Oschadbank und Ukrerximbank, heißt es in der Mitteilung vom Regler.
Zur erweiterten Liste von systemwichtigen Banken gehören staatliche Ukrgasbank und private Alfa-Bank mit der zu affellierenden Ukrsotsbank, Raiffeisenbank Aval, PUMB, Ukrsibbank, die von Sergej Tigipko kontrollierten TASkombank und Universalbank, Kredobank, OTP Bank und „Piwdennyj“.
Die Nationalbank erinnert, eine systemwichtige Bank ist eine Bank, deren Insolvenz bzw. nicht ordnungsgemäße Tätigkeit die Systemrisiken zur Folge haben kann und dieser Status durch zusätzliche Verbindlichkeiten belastet:
Sie sollen gesonderte Überforderungen zur Sicherung vom Sicherheitspuffer erfüllen.
Insbesondere stellte die NBU seit 1. Januar 2020 das spezielle Mindestmaß an Liquidität auf dem Niveau von 30% kurzfristigen Verbindlichkeiten (für andere Banken – 20%) und Größtmaß von Kreditrisiko für einen Vertragspartner – mindestens 20% vom regulatorischen Kapital (für andre Banken – 25%) sicher.
Ab 2021 sollen die systemwichtigen Banken für die Bildung vom Puffer der Systemwichtigkeit in Höhe von 2% von der Aktivasumme und außerbilanziellen auf Kreditrisiko-Verhältnis ausgewogenenen Verbindlichkeiten, abhängig vom System-Gewichtsfaktorvpn solchen Finanzinstitutionen zusätzlich zum Grundkapital sorgen.
NBU präzisiert, dass das Puffer der der Systemwichtigkeit für Raiffeisenbank Aval, Alfa-Bank. Ukrsotsbank, PUMB, Ukrsibbank, TASkombank, Universalbank, OTP Bank, „Pivdennyi“ und Kredobank bai 1% liegen soll.
Für Ukreximbank und Ukrgasbank ist dieser Puffer in Höhe von 1,5%, für die größten auf dem Markt PrivatBank und Oschadbank – in Höhe von 2% bestimmt.

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NBU IN DER PARTNERSCHAFT MIT SWIFT FÄNGT DAS PROJEKT ZUR ENTWICKLUNG VON UKRAINISCHER ZAHLUNGSINFRASTRUKTUR AN

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) und SWIFT fängt das Projekt zur Entwicklung von ukrainischer Zahlungsinfrastruktur laut dem internationalen Standard ISO 20022 an.
Wie es in der Pressemitteilung von Nationalbank mit der Hinweis auf den stellvertretenden Leiter der NBU Sergej Cholod heißt, gilt die Einführung vom internationalen Standard ISO 20022 als Teil der umfassenden Initiative zur Umwandlung des inländischen Zahlungsmarkt.
„Dieses Projekt hat die Modernisierung der Finanzinfrastruktur der Ukraine, die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Landes und Integration in die Weltländer zum Ziel“, erklärte Herr Cholod.
Das Projekt sieht den Übergang vom Online-Überweisungssystem der NBU auf die modernen und internationalen Standards zum Austausch von Finanznachrichten voraus, was wiederum den ukrainischen und internationalen Zahlungsraum harmonisieren, die Bankverbindungen mit den zusätzlichen Informationen erweitern, das Serviceniveau und die Effizienz von Überweisungen erhöhen, Funktionalität von Zahlungswerkzeugen zu Gunsten von Banken und ihren Kunden vergrößern, Zahlungsautomationsniveau steigern lässt.
„In der Zukunft ermöglicht es die Zusammenwirkung zwischen den ukrainischen und internationalen Zahlungssystemen dank der Anwendung von deutlichen und allgemeingültigen Standards“, heißt es in der Mitteilung.
Die Einführung von diesem Standard und Transformation der Zahlungsinfrastruktur wird durch „SWIFT“ unterstützt.

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NBU ERHIELT DEN DEVISENABLIEFERUNGSPFLICHT IN HÖHE VON 50% AUS DEN EINNAHMEN VON JURISTISCHEN PERSONEN AUFRECHT

Die Nationalbank der Ukraine fasste einen Beschluss über die Verlängerung vom Devisenablieferungspflicht für die juristischen Personen im Zeitraum vom 14. Dezember 2018 bis zum 6. Februar 2019 (einschließlich).
Wie es auf der Webseite von Zentralbank heißt, wurde der betreffende Beschluss zur Aufrechterhaltung der Stabilität vom ukrainischen Devisenmarkt erfasst und durch die Verordnung des Vorstands „Über die Einführung vom Devisenablieferungspflicht und Festsetzung der Größe zum verbindlichen Verkauf“ Nr. 138 vom 13. Dezember 2018 genehmigt.
Somit wurden die Wirksamkeit von obengenannter Forderung bis zum Inkrafttreten vom Gesetz „Über Devisen und Devisenoperationen“ und eine Reihe von Vorschriften der Zentralbank, die das neue Devisenregelungssystem bilden, verlängert.
Wie früher sind die Eingänge in Devisen der 1. Gruppe im Verzeichnis der ausländischen Währung von NBU, Bankmetallen und Russischen Rubel zu verkaufen. Der Verkauf wird ohne Kundenauftrag und am nächsten Arbeitstag nach dem Buchungsdatum auf das Konto durchgeführt.
Dabei zeigte NBU die Annahme von weiteren Maßnahmen zur Milderung derDevisenregulierung ab 7. Februar 2019 an. Insbesondere werden die Investitionen ins Ausland dereguliert, die grenzüberschreitenden Fremdwährungstransaktionen von Bevölkerung vereinfacht, Devisenkauf auf dem Interbankendevisenmarkt für die Bankkunden und andere Operationen.

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