Business news from Ukraine

Der Gewinn der ukrainischen Banken sank um das 5,4-fache – NBU

Der Gewinn der ukrainischen Banken belief sich im Januar-August 2022 auf 8,4 Mrd. UAH, das ist 5,4-mal weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (45,6 Mrd. UAH), teilte der Pressedienst der Nationalbank der Ukraine (NBU) am Donnerstag mit.
Dem Bericht zufolge belief sich der Gewinn der ukrainischen Banken im August auf 5,05 Mrd. UAH, das sind 37 % weniger als im Juli (8,05 Mrd. UAH).
Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass die Einnahmen der Banken im August um 20,3 % und die Ausgaben um 17,9 % gestiegen sind.
Nach Angaben der Regulierungsbehörde stiegen die Einnahmen der Banken für 8 Monate dieses Jahres um 32% gegenüber dem Wert des Vorjahreszeitraums – bis zu 227,5 Mrd. UAH. Einschließlich der Provisionserträge um das 2,25-fache erhöht – bis zu 130,846 Mrd. UAH.
Gleichzeitig war das Ergebnis aus der Neubewertung und aus Kauf- und Verkaufstransaktionen positiv und betrug 39,617 Mrd. UAH, während es im gleichen Zeitraum des Vorjahres negativ war und 1 Mrd. UAH betrug.
Gleichzeitig stiegen die Ausgaben des Bankensystems im Januar-August 2022 im Vergleich zu diesem Indikator im Jahr 2021 um 72% auf 219 Mrd. UAH, einschließlich der Beiträge zu den Reserven, um das 12,4-fache auf 89,4 Mrd. UAH. Gleichzeitig stiegen die Gebühren- und Provisionsaufwendungen um 0,8 % auf 21,93 Mrd. UAH,
Wie berichtet, verdoppelten die ukrainischen Banken ihren Nettogewinn im Jahr 2021 auf 77,5 Mrd. UAH im Vergleich zu 41,3 Mrd. UAH im Jahr 2020.

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DER NETTOVERLUST DER UKRAINISCHEN BANKEN IM JANUAR-MAI BELIEF SICH AUF 1,3 MRD. UAH GEGENÜBER 24 MRD. UAH GEWINN IM GLEICHEN ZEITRAUM DES VORJAHRES

Der Nettoverlust der ukrainischen Banken im Januar-Mai 2022 belief sich auf 1,3 Mrd. UAH gegenüber einem Gewinn von 23,8 Mrd. UAH im gleichen Zeitraum des Vorjahres, berichtete der Pressedienst der Nationalbank der Ukraine (NBU) am Dienstag.
Es wird angegeben, dass der Nettogewinn im Mai dieses Jahres 6,1 Mrd. UAH betrug, während im April ein Nettoverlust von 7,426 Mrd. UAH verzeichnet wurde.
Nach Angaben der NBU stiegen die Einnahmen der Banken für 5 Monate im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 % auf 116,5 Mrd. UAH, einschließlich Zinserträge, um 18 % auf 76,957 Mrd. UAH, während die Provision um 8,9 % zurückging. – bis zu 31,032 Mrd. UAH.
Gleichzeitig stiegen die Bankausgaben im Januar-Mai um 51% auf 117,8 Mrd. UAH, einschließlich Zinsaufwendungen, um 4,3% auf 22,135 Mrd. UAH, Provisionsaufwendungen, um 13,914% auf 8,4 Mrd. UAH und Ausgaben von Abzügen zu Reserven – um das 8,2-fache, bis zu 39,2 Mrd. UAH.

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GEWINN DER UKRAINISCHEN BANKEN STIEG IN DEN 10 MONATEN 2021 UM 46 %

Der Gewinn der ukrainischen Banken stieg in den ersten 10 Monaten 2021 um 46,5 % auf 58,4 Mrd. UAH und übertraf damit das Vorkrisenniveau von 2019, so stellvertretender Leiter der Nationalbank der Ukraine Serhii Mykolaichuk.
Laut seiner Botschaft anlässlich der XVIII. Jahreskonferenz für Gewinn- und Risikomanagement 2021 sind die entsprechenden Zahlen auf das Wachstum der Zins- und Provisionserträge und die geringeren Rückstellungszuführungen zurückzuführen.
Er fügte hinzu, dass im dritten Quartal 2021 eine Trendwende bei der Bankenfinanzierung eingetreten sei. Während die privaten Haushalte während der Krise und der Unsicherheit Sichteinlagen bevorzugten, gingen diese im Juli-September zum ersten Mal seit Beginn der Krise zurück, während die Termineinlagen weiter zunahmen.

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UKRAINISCHE STAATSBANKEN VERRINGERTEN 2020 IHRE GEWINNE

Die ukrainischen Staatsbanken verringerten 2020 ihre Gewinne auf 23,1 Mrd. UAH, verglichen mit 34,2 Mrd. UAH im Jahr 2019.
Wie das Finanzministerium am Freitag auf seiner Website mitteilte, fielen 61,3 % bzw. 25,3 Mrd. UAH dieses Betrags auf den Gewinn der PrivatBank. Die Ukreximbank schloss das letzte Jahr mit einem Verlust von 5,6 Mrd. UAH ab.
Bis Anfang 2021 sank der Kreditportfolio der Kunden im Vergleich zum 1. Januar 2020 um 1,1 % (2,5 Mrd. UAH), so das Finanzministerium.
„Diese Situation ist in erster Linie auf die Quarantänebeschränkungen zurückzuführen. Im vierten Quartal (Oktober-Dezember) 2020 gab es einen leichten Anstieg des Kreditvolumens (um 0,1 % bzw. um 0,2 Mrd. UAH)“, stellte das Ministerium fest.
Gleichzeitig stieg das Volumen der Kundengelder nach Angaben des Finanzministeriums auf 735 Mrd. UAH gegenüber 609 Mrd. UAH zum Anfang 2020. Insbesondere die Geldmittel von natürlichen Personen in staatlichen Banken erreichten 409 Mrd. UAH im Vergleich zu 309 Mrd. UAH zu Beginn des Jahres 2020.

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REINGEWINN DER UKRAINISCHEN BANKEN VERGRÖSSERTE SICH IM I. HALBJAHR 2019 UM DAS 3,7-FACHE – NATIONALBANK DER UKRAINE

Der Reingewinn der zahlungsfähigen Banken hat im Januar-Juni 2019 – 31 Milliarden Uah betragen, was um das 3,7-fache mehr als im ähnlichen Zeitraum vorigen Jahres ist (8,3 Milliarden Uah), teilte die Nationalbank der Ukraine mit.
Die Nationalbank der Ukraine deutete auf drei Faktoren des Wachstums des Bankgewinns: Wachstum der reinen Zinserträge der Banken um 20% bis 39 Milliarden Uah; Wachstum der reinen Provisionserträge um 17% bis 21 Milliarden Uah; positives Ergebnis von der Umwertung und den Operationen in dem Kauf und Verkauf der Währung – 10,4 Milliarden Uah.
Laut Angaben der Nationalbank der Ukraine funktionierten per 1. Juli 2019 in der Ukraine 76 Banken.

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DIE EXPERTEN SCHÄTZEN DIE VEREINFACHUNG VON DER NATIONALBANK DER UKRAINE BEZÜGLICH DER ERÖFFNUNG DER BANKKONTEN VON DEN NICHTANSÄSSIGEN IN DEN UKRAINISCHEN BANKEN POSITIV EIN

Die Vereinfachung des Verfahrens der Kontoeröffnung von den Nichtansässigen spiegelt die Stabilität des Kurses auf Liberalisierung der normativen Regelung wider und beeinflusst die Bedingungen der Business-Führung in der Ukraine positiv, so meinen die von der Agentur Interfax-Ukraine befragten Juristen.
Der Berater der Anwaltskanzlei „Asters“ Herr Gabriel Aslanian hat Kommentar zur Aktualisierung von der Nationalbank der Ukraine (NBU) der Vorschrift über das Verfahren der Eröffnung und des Abschlusses der Konten der Bankkunden und der Korrespondenzkonten der Banken – von den Ansässigen und Nichtansässigen gegeben, die seit 04. April in Kraft getreten ist, und wies darauf hin, dass noch einem wesentlichen Effekt der Novation „ein positives Signal für die ausländischen Gesellschaften darüber ist, dass die Situation in dem Land in Ordnung kommt, weil es keine Notwendigkeit mehr gibt die strengen Beschränkungen auf Geschäfte zu erhalten“.
Zugleich meint der Jurist, dass die Unmöglichkeit der Eröffnung der Konten in der Ukraine dem eindeutigen Hindernis für die Tätigkeit der ausländischen Gesellschaften im Land nicht war.
„Wenn die ausländische Gesellschaft Absicht hatte, eine aktive Tätigkeit in der Ukraine auszuüben, konnte sie immer hier ein Tochterunternehmen gründen oder erwerben, eine Zweigniederlassung eröffnen, die berechtigt sind die laufenden Konten zu eröffnen“, sagte er, dabei betonte, dass die geltende Beschränkung auf Eröffnung der Konten für ausländische Gläubiger ziemlich bemerkbar war.
G. Aslanian wies darauf hin, dass nach der Abschaffung der Beschränkung auf Eröffnung der Konten der ausländische Gläubiger die Möglichkeit bekommt, nicht auf dem Papier, sondern tatsächlich eigene Pfänder bezüglich des Geldeingangs in Griwna auf die Konten der Ansässigen zu veräußern oder den Erlös aus Verträgen in Griwna zwischen den Ansässigen der Ukraine zu erhalten“.
Außerdem ist dem Gläubiger auch die Möglichkeit wichtig von dem ukrainischen Versicherer beim Verlust des finanzierten Projekts unmittelbar als Begünstigter die Versicherungsentschädigung zu erhalten.
„Früher waren diese Absicherungsinstrumente für ausländische Gläubiger äußerst beschränkt. Und jetzt wurde dies dank der neuen Währungsregelung und der Möglichkeit der Eröffnung der laufenden Konten in der Ukraine möglich. Demzufolge haben die neuen Regeln die Möglichkeiten der lokalen und ausländischen Gläubiger tatsächlich gleichgemacht eigene Forderungen an den Schuldner zu befriedigen“, so der Jurist.
Die Rechtsanwältin des internationalen Departements der Anwaltskanzlei K.A.C.Group Frau Ekaterina Tkatschenko wies im Gegenzug darauf hin, dass es dank der Neuerung bei der Änderung des Namens der juristischen Person nicht erforderlich ist, die geltenden Konten abzuschließen. Auch es wird die Vorlegung von den Bankkunden der Unterschriftskarte bei der Eröffnung der Konten abgeschafft, die Anweisung wird nur von den Personen erteilt, die laut Gesetzgebung darauf Recht haben.
Nach ihrer Einschätzung schätzen die Neuerungen in erheblichem Maße die ausländischen Unternehmer ein, die die Konten in der Ukraine mit dem Ziel der Erzielung von Depositenzinsen eröffnen, weil in der Ukraine der Zinsensatz bei den Depositen ziemlich hoch ist.
„Unsere ausländischen Kunden eröffnen meistens die Konten in den ukrainischen Banken mit dem Ziel der Kapitalanlage in lokale Immobilien, in Produktionsaktivs und Gesellschaftsrechte“, wies E. Tkatschenko hin.
Der geschäftsführende Partner der Anwaltskanzlei RI-Group Herr Aleksandr Keer wies seinerseits auch hin, dass die Neuerung der NBU „dem bedeutenden Schritt zur Liberalisierung der Währung in der Ukraine ist“.
„Dem makroökonomischen Effekt von dieser Entscheidung wird ganz sicher die Verbesserung des Investitionsklimas, die Heranziehung der Investitionen in die Ukraine. Laut dem Dokument erscheint bei den Ausländern die Möglichkeit sowohl die Konten in unseren Banken zu eröffnen, als auch die Zahlungen in Griwna zu leisten, und dies beschleunigt die Geldbewegung wesentlich, baut viele bürokratische Hemmnisse ab, vereinfacht die Business-Führung auf unserem Territorium“, sagte er.
Laut neuen Bestimmungen der Vorschrift erscheint bei den ausländischen Gesellschaften die Möglichkeit in den ukrainischen Banken die Konten zu eröffnen, die Zahlungen in Griwna zu leisten (zu investieren), was die Geldbewegung und die Business-Führung auf dem Territorium der Ukraine im Ganzen wesentlich vereinfacht und beschleunigt.
Laut neuen Regeln werden die Konten der Nichtansässigen mit dem Ziel der Feststellung der Mantelverwendung geprüft und ausgewertet, dabei werden solche Prüfungen die Holdingsgesellschaften oder ihrer korporativen Unternehmen nicht betreffen, unter Voraussetzung, dass die Eigentumsstruktur von Holdingsgesellschaft transparent ist und erlaubt, die wirtschaftlich Berechtigten von Eigentümern (Controller) festzustellen, und die wirtschaftliche Tätigkeit solcher juristischen Person ermöglicht die vollständige Erfassung ihres Charakters.
Zugleich nach der Meinung von A. Keer „führen die Novationen der NBU zur sofortigen Steigerung der ausländischen Investitionen in unser Land nicht, weil wir alle jetzt den Geiseln des langen Wahlzyklus wurden (Präsidentschafts- und Parlamentswahl im Jahr 2019), aber für das hier schon tätige ausländische Business ist dieser Schritt von NBU dem fetten Pluszeichen und der Richtung nach den qualitativen Veränderungen im Land“.
Wie bereits berichtet, gab die NBU die Möglichkeit den neuen Subjekten des Finanzmarkts der Ukraine – den juristischen Personen, die nichtansässig sind, darunter den ausländischen Investmentfonds und den Fondsgesellschaften, die im Namen solcher Investmentfonds handeln, die Konten zu eröffnen.
Das Recht der Eröffnung der Konten in den ukrainischen Finanzeinrichtungen und der Abwicklung durch solche Konten der Währungsgeschäfte von den juristischen Personen, die in der Ukraine nichtansässig sind, wird durch die Gesetze „Über die Währung und Währungsgeschäfte“ und „Über Vornahme der Änderungen in einige Gesetze der Ukraine hinsichtlich der Förderung der Heranziehung von ausländischen Investitionen“, sowie durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union vorgesehen.
Im Zusammenhang damit erneuerte NBU die Vorschrift über das Verfahren der Eröffnung und des Abschlusses der Konten der Bankkunden und der Korrespondenzkonten der Banken – von den Ansässigen und Nichtansässigen.
Die neue Fassung dieses Dokuments, die auf der Seite der Zentralbank bekanntgemacht ist, wurde durch den Beschluss ihres Vorstands vom 01. April 2019 Nr. 56 „Über Vornahme der Änderungen in einige normative Rechtsakte der Nationalbank der Ukraine“ bestätigt und tritt seit 04. April 2019 in Kraft.

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