„Ukrenergo“ erklärt über die Verhinderung der Korporatisierung seitens des Reorganisierungsausschußes des Ministeriums für Energetik und Kohlenindustrie
Nationale Energiegesellschaft (NEK) „Ukrenergo“ erklärt über die bewusste Verhinderung der Korporatisierung und des Prozesses der Einführung des Elektroenergiemarktes seitens des Ausschusses in der Reorganisierung der Gesellschaft, dessen Bestand durch das Ministerium für Energetik und die Kohlenindustrie bewilligt wird.
Laut der Pressemitteilung von NEK hat der Ausschuss kein Protokoll über die Vermögensbewertung zusammengestellt und es für die weitere Genehmigung an das Ministerium für Energetik und Kohlenindustrie und Fonds für Staatsvermögen zu der durch die Gesetzgebung festgestellten Frist bis zum 12. Oktober 2018 nicht übergeben, sondern das neue Datum der Durchführung der Inventur am 31. Oktober bestimmt.
„Faktisch bedeutet das den Neustart des Prozesses der Korporatisierung. Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss über die Übergabe der Geschäftsführung des Staatsunternehmens „NEK „Ukrenergo“ an den Ausschuss, und die Befugnisse in der Verwaltung der laufenden Tätigkeit an den Vorsitzenden des Ausschusses – dem stellvertretenden Minister Mikhail Blyznyuk zu delegieren, veröffentlicht“, – so die Mitteilung von NEK.
In der Gesellschaft betont man, dass sie alle legislativen und methodischen Anforderungen an die Korporatisierung des Unternehmens erfüllten. Unter anderem, wurde die volle Inventur und die Vermögensbewertung der Gesellschaft von dem unabhängigen Gutachter durchgeführt, die positive Begutachtung der Bewertung von dem Fonds des Staatsvermögens erhalten, die Wirtschaftsprüfung der Übergabebilanz durch geführt.
Sämtliche Information wurde zur Behandlung und Genehmigung durch den Ausschuss zu den durch die Gesetzgebung festgestellten Fristen mit den Vorschlägen bzgl. der Besprechung und der Bereitstellung des zusätzlichen Umfangs der Information übergeben. Dabei hat die Gesellschaft, außer der Anfragen hinsichtlich der zusätzlichen Information, auf welche in kurzer Zeit die Antworten gegeben wurden, seitens der Mitglieder und des Vorsitzenden des Ausschusses keine wesentlichen Bemerkungen bekommen.
Im Zusammenhang mit der bestehenden Situation ist „Ukrenergo“ wegen der möglichen Reaktion der jetzigen und der potentiellen Kreditgeber der Gesellschaft vertreten durch EBRD, Europäische Investitionsbank, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, KfW und andere besorgt. So, ab 2015 wurden in die Modernisierung des Energiesystems laut den Standarten ENTSO-E über 13 Milliarden Uah eigener und geliehener Mittel investiert, und in 2019-2021 wurden die Investitionen in Höhe von mindestens 25 Milliarden Uah erwartet.
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Am 2. Oktober stimmten die Nationale Energiegesellschaft „Ukrenergo“und der Stromübertragungssystembetreiber „SEPS“ (Slowakei) den Bau von neuer Energieleitung als optimale technische Lösung zur Vergrößerung von Übertragungsfähigkeit im Querschnitt „Ukraine-Slowakei“ ab, teilte der Pressedienst von „Ukrenergo“ mit. „Laut dieser Vereinbarung wird die neue 400 kV-Starkstromfreileitung gebaut, die die vorhandenen Unterstationen „Mukatschewo“und „Veľké Kapušany“ verbindet und in der Zukunft auf Doppelleitung modernisiert werden kann“, präzisiert man in der Gesellschaft.
Nach den Angaben vom Pressedienst wird es im Rahmen des Projektes geplant, die Freiluftschaltanlage bei der Unterstation „Mukatschewo“ durchzuführen.„In den nächsten 3-4 Jahren wird es geplant, der vorhandene 400/220 kV-Einspulentransformator (АТ-3) zu ersetzen, sowie die SF6-isolierte Hochspannungschaltanlage zu reparieren“, sagt man in „Ukrenergo“.
Mit Rücksicht auf den Zustand von bestehender 400 kV-Starkstromfreileitung „Mukatschewo-Veľké Kapušany“, die seit 1963 betrieben wird, ist die Modernisierung von dieser als sinnlos bestimmt. Die Linie wird bis zum Einsetzten von neuer betrieben.
Dieses Projekt gilt als Kandidat für „Projekte vom gegenseitigen Interesse“ (PMI). Die Liste von solchen Projekten wird durch den Ministerrat der Energiegemeinschaft im Herbst 2018 genehmigt.
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Die NEG „Ukrenergo“ erreicht die Abschlussphase der Verkörperschaftung und erwarten den Abschluss von diesem Prozess bis zum Ende November, teilte der Leiter von NEG Wsewolod Kowaltschuk mit.
„Der Prozess ist überdauernd, denn die Kommission keine Schätzung hatte. Heutzutage verfügt sie schon über die Schätzung und das positive Gutachten vom Fonds für staatliches Eigentum ist schon erhalten“, sagte er gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“ beim durch den Viktor-Pitschuk-Fond organisierten Forum „YES“.
Herr Kowaltschuk erklärte, dass die Kommission die Wirtschaftsprüfung der Übernahmebilanz genehmigen soll, deswegen wurden die betreffenden Materialien ins Ministerium eingereicht. Die Antworten werden in der nächsten Zeit erwartet. Danach erreicht das Prozess die Abschlussphase: Genehmigung und Registrierung der Satzung, deren Entwurf schon lange entwickelt wurde. Danach wird „Ukrenergo“ an den Fonds für staatliches Eigentum mit weiterer Übereignung an Ministerium für Energie und Kohleindustrie übergeben.
„Der ganze Prozess wird bis zur Mitte November beendet“, sagte der Gesellschaftsleiter.
Er fügte auch hinzu, dass das Aufsichtsrat gleichzeitig genehmigt wird. „Die Auswahl von vier unabhängigen Mitgliedern wurde schon vor 2,5-3 Monaten geschlossen, aber wir haben noch keinen Bestellungsbeschluss. Hoffentlich wird diese Frage in ein-zwei Wochen gelöst. Das eröffnet den Weg zur weiteren Umwandlung der Gesellschaft und die Neugestaltung der körperschaftlichen Verwaltung wird beendet“, betonte er.
Es war kompliziert für ihn, eine Höhe des Stammkapitals von „Ukrenergo“ nach der Verkörperschaftung bestimmen. Dazu soll die Wirtschaftsprüfung der Übernahmebilanz genehmigt und alle Bemerkungen über Aufnahme oder Ausschluss von einzelnen Objekten oder Vermögensrechten sollen entgegengenommen werden.
Wie es schon mitgeteilt wurde, genehmigte das ukrainische Ministerkabinett die Verkörperschaftung von der staatlichen NEG „Ukrenergo“.