Die Nicht-Eisenbahnwagen Wien-Kiew, die am 7. Mai in Wien (Österreich) abgefahren sind, verspäten sich wegen eines Transportunfalls auf der ungarischen Eisenbahn um 6 Stunden, teilte Ukrzaliznytsia (UZ) am Montag auf Facetbook mit.
Nach Angaben des Unternehmens werden die Waggons nach ihrer Ankunft im Bahnhof Chop in den Zug Nr. 82 Uzhgorod-Kiew aufgenommen und kommen am 9. Mai (statt am 8. Mai um 19.30 Uhr) als Teil des Zuges Nr. 750 in der Hauptstadt an.
„Wir möchten die ukrainischen Fahrgäste darauf aufmerksam machen, dass die Verspätung auch die Rückfahrt nach Wien betrifft. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung von Anschlüssen und Abfahrten vom Flughafen Budapest“, – so die UZ.
Neun Waggons eines ungarischen Eisenerz-Güterzuges mit 35 Waggons sind Berichten zufolge am Sonntagmorgen zwischen den Bahnhöfen Újfehértó und Hajdúhadház entgleist. Ungarische Eisenbahner haben gerade damit begonnen, die Waggons anzuheben. Die Wiederherstellung der Gleise und des Kontaktnetzes wird daher mindestens einen Tag dauern.
Der Zugverkehr zwischen Hajdúhadház und Újfehértó wird eingestellt. Die Ungarischen Eisenbahnen bieten Umsteigeverbindungen mit Bussen an, während ungarische und österreichische Intercity-Züge zwischen Budapest und Zahony mit langen Fahrzeiten zwischen Budapest und Nyiregyház über Miskolc verkehren werden.
Das ungarische Landwirtschaftsministerium hat am 19. April die Liste der für die Einfuhr verbotenen ukrainischen Agrarprodukte auf 25 erweitert.
Laut dem ungarischen Landwirtschaftsminister Istvan Nagy, der von der Nachrichten- und Analyse-Website Hirado.hu zitiert wird, wurden die Maßnahmen für eine Übergangszeit eingeführt und sollen sinnvolle und langfristige EU-Maßnahmen, eine Überprüfung der vollständigen Zollfreiheit ukrainischer Waren und den Betrieb von Solidaritätskorridoren ermöglichen.
Nagy erklärte, das Verbot gelte für Getreide, Raps- und Sonnenblumenkerne, Mehl, Pflanzenöl, Honig und einige Fleischsorten und sei bis zum 30. Juni 2023 gültig.
Ungarn verbietet jedoch nicht die Durchfuhr dieser Erzeugnisse durch sein Hoheitsgebiet.
Der Transitverkehr ist in Ungarn weiterhin erlaubt, aber die zuständigen Behörden werden die Sendungen an der Grenze versiegeln und anschließend mit elektronischen Geräten und Patrouillen überwachen. Die Transitverfahren für die betroffenen Produkte werden im ganzen Land kontrolliert.
Der Minister fügte hinzu, dass Transporteure, die gegen die Vorschriften verstoßen, mit einer Geldstrafe belegt werden können. Die Geldstrafe könne bis zum vollen Wert der Ladung betragen.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Bulgarien ein vorübergehendes Verbot für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der Ukraine verhängt hat, mit Ausnahme von Transitwaren.
In den letzten Tagen haben Polen, Ungarn und die Slowakei die Einfuhr ukrainischer Agrarerzeugnisse verboten, während in Rumänien entsprechende Forderungen laut wurden, da die örtlichen Landwirte durch die niedrigeren Preise für ukrainische Erzeugnisse geschädigt würden.
Polen nimmt in der Nacht vom 20. auf den 21. April die Durchfuhr ukrainischer Agrarerzeugnisse nach neuen Regeln wieder auf.
Rumänien, Ungarn und die Slowakei werden den Transit von Agrarprodukten aus der Ukraine nicht einschränken, aber die Verhandlungen über die Einfuhren in das Hoheitsgebiet dieser Länder sind noch nicht abgeschlossen. Die Einfuhren nach Polen im Transitmodus werden mit einer T1-Deklaration wieder aufgenommen, wobei das SENT-System zur Verfolgung der Frachtbewegungen durch Polen und Ladungssiegel verwendet werden, sagte der Minister für Agrarpolitik, Mykola Solsky, auf einer außerordentlichen Sitzung des Koordinierungsrates des Ministeriums für Agrarpolitik am Dienstagabend.
Ihm zufolge werden die Sendungen mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Transit nach Polen eingeführt werden, ab dem 21. April um 00:00 Uhr unter Begleitung polnischer Zollbeamter durch das Land fahren.
Die Frage des Bahntransits mit Umladung von Breitspurwagen (für Spurweite 1520 mm) auf Schmalspurwagen (für Spurweite 1435 mm) ist noch offen. Die Einzelheiten des Verfahrens werden den Marktteilnehmern voraussichtlich morgen auf der für 10.30 Uhr anberaumten Sitzung des dem Landwirtschaftsministerium unterstellten Koordinierungsrates mitgeteilt.
Das Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß der Liste im Anhang des Dekrets des polnischen Ministers für Entwicklung und Technologie Waldemar Buda vom 15. April 2023 wurde nicht aufgehoben.
Zuvor wurde berichtet, dass sich die Ukraine und Polen auf die Wiederaufnahme des Transits von verbotenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen geeinigt haben: Er wird in der Nacht vom 20. auf den 21. April 2023 funktionieren. Für den Transit werden zusätzliche Kontrollmaßnahmen gelten. Nach Angaben des polnischen Landwirtschaftsministeriums werden Zoll-, Steuer- und andere Dienste den Transport bis zum Bestimmungsort begleiten. Darüber hinaus werden das SENT-Verfahren und elektronische Siegel eingesetzt, mit denen jede Warensendung verfolgt werden kann.
Am 15. April beschloss Polen im Anschluss an einen Bauernkongress einseitig, die Einfuhr von Agrarprodukten aus der Ukraine bis zum 30. Juni 2023 vorübergehend zu stoppen. Dies geschah, obwohl am 7. Juli eine bilaterale Vereinbarung mit der Ukraine getroffen wurde, die Ausfuhren von nur vier Kulturen – Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumen – vorübergehend auszusetzen, solange der Transit aufrechterhalten wird, allerdings unter strengeren Bedingungen, auf die sich die Parteien rasch einigen wollen.
Auch Ungarn und die Slowakei trafen ähnliche Entscheidungen.
Die Staats- und Regierungschefs von fünf mittel- und osteuropäischen Ländern haben die Europäische Kommission aufgefordert, auf den Überschuss an Getreide und anderen ukrainischen Lebensmitteln auf ihrem Territorium zu reagieren, berichtet Associated Press aus Warschau.
„Wir fordern die Europäische Kommission auf, die Möglichkeit des Ankaufs von Getreide aus den an die Ukraine angrenzenden EU-Mitgliedstaaten für humanitäre Zwecke zu prüfen“, heißt es in einem Brief, der im Namen der Ministerpräsidenten Polens, der Slowakei, Ungarns, Rumäniens und Bulgariens an EU-Präsidentin Ursula von der Leyen gerichtet wurde.
„Wir bekräftigen auch unsere Forderung nach finanzieller Unterstützung durch die EU, um die Entwicklung der Transportinfrastruktur (für Getreideexporte – IF) zu beschleunigen“, heißt es darin.
Er weist darauf hin, dass diese Produkte in den Regalen dieser Länder im Überschuss liegen bleiben, was die Preise drückt, und dass sie nicht in Länder außerhalb der EU gelangen, die bereit sind, sie zu kaufen.
Die Europäische Kommission hatte zuvor erklärt, dass sie beabsichtige, rasch einen Hilfsmechanismus für Länder zu schaffen, die mit einem Zustrom ukrainischer Produkte konfrontiert sind.
Die Zollabfertigung und die Durchfahrt von Bürgern und Fahrzeugen über die Grenze werden in der Nacht zum Mittwoch am Kontrollpunkt „Vilok“ an der Grenze zu Ungarn vorübergehend ausgesetzt, berichtet die Website des staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine.
„Nach Angaben des transkarpatischen Zolls werden am 15. März ab 2 Uhr morgens an der Zollstelle „Vilok“ an der Grenze zu Ungarn Routinearbeiten zum Austausch der Serverausrüstung durchgeführt. In diesem Zusammenhang werden die Zollabfertigung und der Grenzübertritt für Bürger und Fahrzeuge vorübergehend ausgesetzt. Nach den vorliegenden Informationen wird die Dauer der Arbeiten auf 4 Stunden geschätzt“, heißt es in der Erklärung.
Das am Freitag verabschiedete neunte EU-Sanktionspaket gegen Russland erlaubt Bulgarien, Ungarn und der Slowakei, die vom Ölembargo der Europäischen Union gegen russisches Öl verschont geblieben sind, die Ausfuhr von daraus hergestellten Ölprodukten in die Ukraine.
In der am 16. Dezember im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung des EU-Rates heißt es, dass Ungarn, die Slowakei und Bulgarien bestimmte Raffinerieerzeugnisse, die aus russischem Rohöl gewonnen werden, das auf der Grundlage der in Betracht gezogenen Ausnahmeregelungen (vom Embargo – IF) eingeführt wurde, in die Ukraine ausführen dürfen, erforderlichenfalls auch im Transit durch andere Mitgliedstaaten“.
In einem weiteren Absatz des Beschlusses wird Bulgarien gestattet, „bestimmte Erdölerzeugnisse, die aus russischem Rohöl gewonnen wurden, das auf der Grundlage der in Frage stehenden Ausnahmeregelungen eingeführt wurde, in Drittländer auszuführen“.
In der Veröffentlichung wird dies mit der Notwendigkeit begründet, „Umwelt- und Sicherheitsrisiken zu verringern, da solche Produkte in Bulgarien nicht sicher gelagert werden können“.
In dem Dokument ist festgelegt, dass die entsprechenden jährlichen Ausfuhren die durchschnittlichen jährlichen Ausfuhren dieser Waren in den letzten fünf Jahren nicht überschreiten dürfen.