Die Nationalbank der Ukraine bereitet ein neues, umfangreiches Paket zur Devisenliberalisierung vor, das zum ersten Mal seit Beginn des umfassenden Krieges die Möglichkeiten von Privatpersonen bei Devisengeschäften und Geldtransfers ins Ausland erheblich erweitern soll. Dies erklärte der Vorsitzende der NBU, Andrij Pyshnyj, am 10. August. Seinen Angaben zufolge sind ein Großteil der Konsultationen mit dem Internationalen Währungsfonds bezüglich der neuen Liberalisierungsphase bereits abgeschlossen, und die Nationalbank plant, die endgültigen Parameter nach Abschluss der erforderlichen Verfahren bekannt zu geben.
„Wir bereiten ein Paket zur Devisenliberalisierung vor, das sich zum ersten Mal auch spürbar auf Privatpersonen auswirken wird“, erklärte der Vorsitzende der NBU.
Bislang konzentrierten sich die wichtigsten Etappen der Devisenliberalisierung während des Krieges in erster Linie auf die Wirtschaft: Die NBU erweiterte schrittweise die Möglichkeiten zur Bezahlung von Importen, zur Bedienung ausländischer Kredite, zur Rückführung von Dividenden und zur Kapitalbeschaffung aus dem Ausland. Transaktionen der Bevölkerung, einschließlich Geldüberweisungen ins Ausland, gehören in der Strategie der NBU zu einer späteren Phase der Aufhebung der Beschränkungen.
Nach Angaben von Quellen aus dem Bankensektor wird eine der wichtigsten erwarteten Änderungen die Anhebung des monatlichen Limits für Überweisungen von Privatpersonen von Fremdwährungskarten ukrainischer Banken auf Karten im Ausland von umgerechnet 100.000 UAH auf 200.000 UAH sein. Die Quellen weisen zudem auf eine mögliche etwa doppelte Anhebung einer Reihe weiterer geltender Devisenlimits hin, deren endgültige Parameter die NBU jedoch bislang noch nicht offiziell veröffentlicht hat.
Derzeit erlaubt die NBU Überweisungen von einer Fremdwährungs-Zahlungskarte einer ukrainischen Bank auf die Karte einer anderen Privatperson im Ausland in Höhe von bis zu 100.000 UAH (Gegenwert) pro Monat. Überweisungen von Hrywnja-Karten direkt auf Karten ausländischer Banken bleiben weiterhin verboten.
Für Hrywnja-Karten gilt zudem ein Limit für bargeldlose Zahlungen für Waren und Dienstleistungen im Ausland in Höhe von umgerechnet 100.000 UAH pro Monat. Bargeldabhebungen im Ausland von Hrywnja-Konten sind bis zu einem Betrag von umgerechnet 12.500 UAH pro sieben Kalendertage möglich. Für Zahlungen mit Fremdwährungskarten für gewöhnliche Waren und Dienstleistungen gibt es keine allgemeinen Obergrenzen dieser Art, obwohl für bestimmte Kategorien von Transaktionen einzelne Beschränkungen bestehen bleiben.
Sollten die vom Bankenmarkt angekündigten Änderungen also im erwarteten Umfang verabschiedet werden, wird das neue Maßnahmenpaket ab 2022 eine der spürbarsten Erleichterungen direkt für ukrainische Bürger darstellen. Es wird vor allem die Unterstützung von Verwandten im Ausland, die Nutzung von Geldern aus ukrainischen Konten während eines längeren Auslandsaufenthalts sowie andere grenzüberschreitende Transaktionen von Privatpersonen vereinfachen.
Dabei bedeutet diese neue Liberalisierungsphase nicht die vollständige Aufhebung der Devisenkontrolle.
Die NBU behält das System der kontrollierten Wechselkursflexibilität bei und deckt das strukturelle Devisendefizit auf dem Markt weiterhin durch eigene Interventionen ab. Gemäß der Strategie der Aufsichtsbehörde hängt die weitere Aufhebung der Beschränkungen nicht von einem im Voraus festgelegten Zeitplan ab, sondern von der Lage auf dem Devisenmarkt, den internationalen Reserven, der Inflation und anderen makrofinanziellen Bedingungen.
Der Übergang zu Lockerungen für die Bevölkerung ist von besonderer Bedeutung, da solche Maßnahmen im Fahrplan der NBU neben Auslandsinvestitionen, einem freieren Kapitalverkehr und der Ausweitung anderer grenzüberschreitender Finanztransaktionen zur dritten Phase der Devisenliberalisierung gehören. Dabei kann die NBU einzelne Schritte verschiedener Phasen parallel umsetzen, sofern die makroökonomischen Bedingungen dies zulassen.
Im Januar 2026 hat die NBU die Möglichkeiten für Unternehmen bereits erheblich erweitert, indem sie ein sogenanntes „Kreditlimit“ eingeführt hat, das es Unternehmen ermöglicht, nach dem 1. Januar aufgenommene Auslandskredite für eine Reihe von Transaktionen zu nutzen, insbesondere zur Bedienung alter Schulden und zur zusätzlichen Rückführung von Dividenden. Im April führte die Aufsichtsbehörde eine weitere Lockerungsphase für bestimmte Gruppen von Privatpersonen und Unternehmen durch.
Die endgültigen Höhen der neuen Limits für die Bevölkerung, das Datum ihres Inkrafttretens sowie die vollständige Liste der zulässigen Transaktionen sollen durch einen gesonderten Beschluss des Vorstands der NBU festgelegt werden. Stand Nachmittag des 10. August war der entsprechende Beschluss auf der offiziellen Website der Aufsichtsbehörde noch nicht veröffentlicht.