In Griechenland werden schrittweise neue Vorschriften eingeführt, die den Verkauf, die Schenkung und die Erbschaft von Immobilien beschleunigen sowie die Anzahl der Dokumente reduzieren sollen, die Eigentümer selbst bei staatlichen Behörden einholen müssen. Ein Teil der Bestimmungen ist bereits in Kraft; für die vollständige Umsetzung der übrigen sind weitere Beschlüsse der staatlichen Behörden erforderlich.
Eine der wichtigsten Neuerungen wird das Prinzip der „zentralen Anlaufstelle“ sein. Der Notar wird über staatliche digitale Systeme eigenständig Steuer- und Versicherungsbescheinigungen, den elektronischen Immobilienpass, Katasterauszüge sowie die für die Einreichung von Steuererklärungen erforderlichen Unterlagen abrufen können. Dies soll die Anzahl der Behördengänge für Verkäufer und Käufer bei verschiedenen Behörden reduzieren.
Das „One-Stop-Shop“-System ist jedoch noch nicht in vollem Umfang in Betrieb. Der Zeitpunkt der praktischen Einführung, die technischen Voraussetzungen und die Liste der verfügbaren Vorgänge müssen durch einen gemeinsamen Beschluss der zuständigen Ministerien festgelegt werden.
Das Gesetz hebt zudem die Verpflichtung auf, Verträgen über Immobilien, die in Gebieten liegen, in denen die Katastervermessung bereits abgeschlossen ist, einen topografischen Plan beizufügen. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes.
Erben ist es gestattet, die Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögensübertragungssteuer für von den Eltern erhaltenes Vermögen direkt aus den Erlösen zu begleichen, die sie nach dem Verkauf der Immobilie erzielen. Zuvor konnte die Notwendigkeit, die Steuer vor Abschluss der Transaktion zu entrichten, Eigentümer dazu zwingen, zusätzliche Finanzmittel zu beschaffen oder auf das Erbe zu verzichten. In den Jahren 2013–2019 wurden im Land etwa 180.000 Verzichtserklärungen auf geerbtes Vermögen registriert.
Einzelne Änderungen betreffen Immobilien, die wegen Steuerschulden gepfändet wurden. Nach der Verabschiedung eines ergänzenden Beschlusses der Unabhängigen Behörde für staatliche Einnahmen können Notare den Verkauf solcher Objekte durchführen und dabei einen Teil des Kaufpreises zur Tilgung der Schulden einbehalten. Nach Überweisung des festgelegten Betrags wird die steuerliche Pfändung aufgehoben.
Darüber hinaus wird der Staat die Geltendmachung von Ansprüchen auf private Grundstücke bei der Berichtigung ursprünglicher Einträge im Nationalen Kataster einschränken. Insbesondere dürfen keine Ansprüche auf bestimmte Objekte geltend gemacht werden, deren Eigentumsrecht durch alte Kaufverträge, staatliche Landzuteilungsurkunden oder Dokumente über die Zuteilung von Grundstücken an Umsiedler und Landwirte bestätigt wird.
Die Reform könnte den griechischen Immobilienmarkt für ausländische Käufer zugänglicher machen, da sie den Verwaltungsaufwand verringert und das Risiko einer Verzögerung der Transaktion aufgrund fehlender Einzelbescheinigungen mindert. Dabei sollten Investoren berücksichtigen, dass ein Teil der Maßnahmen schrittweise eingeführt wird und die Überprüfung der Rechtslage der Immobilie sowie der Katastereinträge weiterhin obligatorisch bleibt.