Business news from Ukraine

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Das Gesetz über die Zollbefreiung für die Einfuhr von Ausrüstungen für den Energiesektor ist in Kraft getreten

Die Gesetze der Ukraine Nr. 3853-IX und Nr. 3854-IX vom 16.07.2024, ab 00:00 Uhr. 27. Juli in Kraft, die die Einführung der Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr in die Ukraine vorsehen: Stromerzeugungsanlagen, Anlagen für die Wind- und Solarstromerzeugung, Batterien (mit Ausnahme von Batterien mit geringer Kapazität), berichtet der Staatliche Zolldienst der Ukraine am Freitag.

Der Dienst weist gesondert darauf hin, dass für die Bevölkerung so wichtige Waren wie Stromgeneratoren, Wechselrichter, Lithium-Ionen-Batterien und Ladestationen auf deren Basis sowie Solarpaneele für die Reparatur und/oder den Ersatz bei Beschädigung und die Erweiterung der Kapazität bestehender Solarkraftwerke unter die präferenzielle Einfuhr in die Ukraine fallen.

Außerdem betont das Ministerium, dass die Liste der Waren, die von den Einfuhrzöllen befreit sind, Ausrüstung für die Herstellung von Mitteln zur Bekämpfung der technischen Aufklärung und/oder die Reparatur von mechanisierten Minenräumgeräten sowie Verteidigungsausrüstung wie funkelektronische Mittel zur Erkennung und Bekämpfung unbemannter Luftfahrzeuge umfasst.

„Die Änderungen sehen für die Dauer des Kriegsrechts in der Ukraine eine Zollbefreiung für Waren vor, die für die Energiesicherheit eingeführt werden, einschließlich der Waren, die in internationalen Post- und Expresssendungen in das Zollgebiet der Ukraine befördert (weitergeleitet) werden, die in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden und die nach der UKT FEA unter folgende Codes fallen: 8406 (ausgenommen 8406 10 00 00), 8410 (nur hydraulische Turbinen und deren Teile), 8483 40 21 00, 8502 20 40 90, 8502 20 60 90, 8502 20 80 90, 8411 (ausgenommen Turboprop- und Turbojet-Triebwerke und deren Teile), 8501 64 00 00 00 00, 8504 40 84 00 (ausgenommen Inverterschweißmaschinen), 8504 40 88 00 00 (ausgenommen Inverterschweißmaschinen), 8504 40 90 00 00 (ausgenommen Inverterschweißmaschinen), 8507 60 00 00 (ausgenommen Energiespeicher mit weniger als 300 W Wechsel- und/oder Gleichstrom und einzelne Lithium-Ionen-Zellen mit einer Kapazität von weniger als 200 Ah), 8541 43 00 00 00, 8537 (ausgenommen 8537 10 98 10), 8503 00 99 00 (nur für Windkraftgeneratoren), Komponenten für die Organisation der eigenen Produktion und Reparatur in der Ukraine von mechanisierten Minenräumgeräten, die in den Warenpositionen 8427, 8430, 8479 gemäß UKT FEA klassifiziert sind, sowie für die Herstellung von aktiven Mitteln zur Abwehr von technischer Intelligenz durch Unternehmen der Ukraine, die in den Warenpositionen 8517, 8525, 8543 gemäß UKT FEA klassifiziert sind„, – geklärt im Staatlichen Zolldienst“, – angegeben im Staatlichen Zolldienst.

 

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Vor der Auszahlung von 2,2 Mrd. $ durch den IWF unterzeichnete Zelensky das Gesetz über die Neuordnung des BEB

Der ukrainische Präsident Volodymyr Zelenskyy unterzeichnete vor der positiven Entscheidung des IWF-Direktoriums über die Zuteilung von 2,2 Mrd. USD der fünften Tranche des erweiterten EFF-Finanzierungsprogramms an die Ukraine das Gesetz über die Neuordnung des Büros für wirtschaftliche Sicherheit (Nr. 3840-IX), dessen Verabschiedung eines der strukturellen Merkmale des Programms darstellt.

Informationen über die Unterzeichnung des Dokuments durch das Staatsoberhaupt sind auf der Website der Werchowna Rada zu finden.

„Ein wichtiger Schritt nach vorn war die Verabschiedung des Gesetzes über die Reform des Amtes für wirtschaftliche Sicherheit der Ukraine in der vergangenen Woche. Es ist notwendig, dieses Gesetz schnell und entschlossen umzusetzen“, – sagte der Leiter der Mission des Internationalen Währungsfonds (IWF) in der Ukraine Gavin Gray auf einer Pressekonferenz am Freitagabend nach der Zuteilung der Tranche an die Ukraine.

Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 20. Juni mit 239 Stimmen und dem erforderlichen Minimum von 226 Stimmen das Gesetz über die Neufassung der BEB angenommen. „Der Text ist mit den Partnern abgestimmt. Mit unabhängiger Auswahl des neuen Leiters des BEB, Rezertifizierung und Personalauswahl. Mit der Beteiligung von ausländischen Experten und der ukrainischen Wirtschaft. Es könnte besser sein, aber schon gut gemacht“, – kommentierte die Annahme des ersten stellvertretenden Leiter des zuständigen Ausschusses der Rada Yaroslav Zheleznyak.

Ihm zufolge wird der neue Leiter des BEB von einer Kommission aus sechs Mitgliedern ausgewählt, von denen die Hälfte internationale Experten sind, die das Recht haben, eine entscheidende Stimme abzugeben. Die Rezertifizierung erfolgt durch eine Kommission von je sechs Personen aus dem Kreis des neu gewählten BEB-Direktors und der internationalen Partner, jedoch auf Vorschlag der ukrainischen Wirtschaft. Darüber hinaus wird für die nächsten drei Jahre eine Personalkommission nach dem gleichen Schema eingesetzt.

„Garantierte Unabhängigkeit des BEB-Direktors auf der Ebene von NABU/SAP/NAPK. Und viele weitere wichtige Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Institution. Es ist immer möglich mehr und besser, aber im Allgemeinen sehr gut“, – fasst Zheleznyak zusammen.

 

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MTSBU hält die erste Sitzung des Online-Kurses „Grundlagen des neuen Gesetzes über die CMTPL-Versicherung“ ab

Das Kraftfahrtversicherungsbüro der Ukraine (MTSBU) wird am 31. Mai um 10:00 Uhr die erste Sitzung des Online-Kurses „Grundlagen des neuen Gesetzes über die Kfz-Haftpflichtversicherung“ abhalten, wie auf der Facebook-Seite des Büros zu lesen ist.

Die Sitzung wird von Roman Romensky, Leiter der Rechtsabteilung der MTSBU, geleitet, der über die Grundprinzipien und das Verfahren für den Abschluss von Versicherungsverträgen gemäß den Grundlagen des neuen Gesetzes (Abschnitt I-II des Gesetzentwurfs) sprechen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer sich nicht registrieren müssen, es genügt, dem YouTube-Live-Link https://www.youtube.com/live/hIQEzWFqQqc zu folgen.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs „Über die obligatorische Haftpflichtversicherung der Eigentümer von Kraftfahrzeugen im Inland“ durch die Werchowna Rada am 21. Mai 2024 wird das MTSBU einen Einführungskurs zu den wichtigsten Bestimmungen des Gesetzentwurfs veranstalten, heißt es auf der Website des Büros.

Der Einführungskurs wird aus vier Sitzungen (nach Abschnitten des Gesetzentwurfs) bestehen, die auf dem offiziellen YouTube-Kanal des MTSBU freitags um 10:00 Uhr stattfinden und 1 Stunde 30 Minuten dauern werden, wovon 30 Minuten für die Beantwortung von Fragen vorgesehen sind.

Der vorläufige Plan der Vorträge sieht wie folgt aus: Sitzung 1: Grundlagen des neuen Gesetzes über die GMPL-Versicherung und das Verfahren für den Abschluss von Versicherungsverträgen (Abschnitte I-II des Gesetzentwurfs), Sitzung 2-3: Regulierung von Versicherungsansprüchen und das Verfahren für Zahlungen (Abschnitt III des Gesetzentwurfs), Sitzung 4: Aktualisierung der funktionalen Arbeit des MTSBU und die Grundprinzipien der Mitgliedschaft von Versicherungsgesellschaften im Büro (Abschnitt IV des Gesetzentwurfs).

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Die Höhe der Entschädigung für Arbeitgeber wird ab 1. April steigen – Kyiv Employment Service

Ab dem 1. April 2024 wird der Mindestlohn in der Ukraine gemäß dem Gesetz „Über den Staatshaushalt der Ukraine für 2024“ auf 8 Tausend UAH steigen. Dadurch wird sich die Höhe bestimmter beschäftigungsbezogener Zahlungen ändern, die an den Mindestlohn angepasst sind.
Insbesondere wird sich der Höchstbetrag der Entschädigung für Arbeitgeber erhöhen.
So beträgt die Höhe der Entschädigung für die Beschäftigung von Bürgern, die seit mehr als einem Monat arbeitslos gemeldet sind (Menschen mit Behinderungen, Kämpfer und Personen, die nicht mehr als fünf Jahre vor der Altersrente haben), nun 8 000 UAH (1 Mindestlohn).
Die Entschädigung für die Beschäftigung junger Menschen unter den registrierten Arbeitslosen (unter 25 Jahren – mit weniger als 12 Monaten Versicherungserfahrung; unter 35 Jahren – für die erste Beschäftigung; aus dem Wehr-/Zivildienst entlassen – für die erste Beschäftigung) wird auf 4 000 UAH (50 % des Mindestlohns) erhöht.
Die Entschädigung für die Beschäftigung von Bürgern, die seit mehr als einem Monat arbeitslos gemeldet sind und über zusätzliche Beschäftigungsgarantien verfügen oder seit mehr als sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind, wird auf 3.520 UAH erhöht (das Doppelte der Mindestversicherungsprämie, die 22 % des Mindestlohns beträgt).
Die Entschädigung für die Beschäftigung von Binnenvertriebenen während des Kriegsrechts wird ab dem 1. April 2024 8.000 UAH (1 Mindestlohn) betragen. Gleichzeitig wird die Entschädigung der Arbeitgeberkosten für die Entlohnung von Binnenflüchtlingen, die im Rahmen von Arbeitsvermittlungszentren beschäftigt werden, auf 16.000 UAH (2 Mindestlöhne) erhöht.
Die Höhe des Teilarbeitslosengeldes pro Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer wird ebenfalls auf 4 Tausend UAH (50 % des Mindestlohns) angehoben.
Der Höchstbetrag der Vergütung für die Teilnahme an öffentlichen Arbeiten wird ebenfalls erhöht und beträgt ab dem 1. April 12.000 UAH pro Monat (das 1,5-fache des Mindestlohns).
Zum Vergleich: Seit Anfang 2024 haben 295 Arbeitgeber in der Hauptstadt die Entschädigungsprogramme der Kiewer SLC in Anspruch genommen und Zahlungen in Höhe von über 7 Millionen UAH erhalten.

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Ukrainisches Parlament nimmt Gesetz zur Kriminalisierung des Schmuggels an

Die Werchowna Rada hat das Strafgesetzbuch und das Strafprozessgesetzbuch der Ukraine geändert, um den Schmuggel von Waren und verbrauchsteuerpflichtigen Gütern unter Strafe zu stellen. Dies ist eine der Bedingungen für die letzte Tranche der EU-Finanzhilfe in Höhe von 1,5 Mrd. EUR für die Ukraine.
Nach Angaben des Abgeordneten Yaroslav Zheleznyak (Holos-Fraktion) wurde der Gesetzesentwurf in der Fassung des Ausschusses angenommen, die entsprechend den Schreiben des Finanzministeriums, auf denen die Wirtschaft bestanden hatte, geändert worden war.

„1) Es wird vorgeschlagen, die Schwellenwerte für Schmuggel um das Fünffache zu erhöhen. 2) Die Schwellenwerte für verbrauchsteuerpflichtige Waren sollen um das Zweifache angehoben werden. 3) Das Inkrafttreten (Kriminalisierung) des Warenschmuggels wird auf Mitte 2024 verschoben. Wie ich bereits sagte, ist dies die Frist gemäß dem Memorandum mit dem IWF über den Neustart des BES“, führte der Abgeordnete die Änderungen auf.

Er fügte hinzu, dass auch die zahlreichen Wünsche der Wirtschaft berücksichtigt wurden und dass Handlungen nur dann als Straftat eingestuft werden können, wenn ein Vorsatz vorliegt.

Die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung nach dem Artikel „Schmuggel“ für die Vorlage von Dokumenten mit falschen Angaben wurden erheblich eingeschränkt – in der geänderten Fassung müssen sie die Grundlage für den Warenverkehr bilden, der zollrechtlichen Meldepflicht unterliegen und sich auf die Festsetzung der Höhe der Zollzahlungen oder die Einhaltung der nichttarifären Regulierungsmaßnahmen auswirken“, so Zheleznyak.

Während der Abstimmung wurden keine Änderungen an dem Text vorgenommen, den der Ausschuss der Rada für die zweite Lesung vorgelegt hatte, aber der Text selbst ist noch nicht auf der Website des Parlaments verfügbar.

Nach Angaben des Vertreters des zuständigen Ausschusses, Oleksandr Bakumov (Diener des Volkes), wird der Schwellenwert für die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Schmuggel auf 6,71 Mio. UAH festgelegt, was 50 Mal höher ist als in dem als Grundlage angenommenen Gesetzentwurf (113,5 Tsd. UAH – IF-U). Er fügte hinzu, dass der Schwellenwert für den Schmuggel von verbrauchssteuerpflichtigen Waren (mit Ausnahme von Elektrizität) um das „Dreiunddreißig- und Dreieinhalbfache“ im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf (56,75 Tausend UAH) erhöht wurde.

Die Mitglieder der Parteien Europäische Solidarität und Batkiwschtschyna, die den Gesetzentwurf kritisierten, sagten, die Hauptprobleme des Gesetzes seien die Anwesenheit von Strafverfolgungsbehörden in der Zollkontrollzone, zu denen das Büro für wirtschaftliche Sicherheit (BES) hinzukam, und das Versäumnis, die Probleme anzugehen, die zur Verabschiedung des Gesetzes zur Entkriminalisierung des Schmuggels im Jahr 2011 geführt hatten.

„Die Ukraine ist das einzige Land in Europa und in der Weltzollorganisation, dessen Zollbehörden nicht über Ermittlungsfunktionen verfügen… Wir hätten es dabei belassen können, dass nur das, was außerhalb der Zollstellen transportiert wird, als Schmuggel angesehen wird“, sagte die Abgeordnete Nina Juschanina (EU). Nach den geltenden Rechtsvorschriften gilt nur die illegale Verbringung von Kulturgütern, giftigen, starken oder explosiven Stoffen, radioaktivem Material, Waffen oder Munition, Teilen von Feuerwaffen sowie speziellen technischen Mitteln zur verdeckten Informationsbeschaffung als Schmuggel.

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Der Chef der Raiffeisen Bank in Kiew kritisierte das neue Gesetz zur Steuererhöhung scharf

Das Gesetz zur Erhöhung der Körperschaftssteuer für Banken von 18 % auf 50 % im Jahr 2023 und auf 25 % in den Folgejahren wurde ohne Diskussionen mit den Banken verabschiedet, ist diskriminierend und hat langfristige negative Folgen für das Investitions- und Geschäftsklima in der Ukraine, sagte Oleksandr Pysaruk, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Bank (Kiew).

„Übermäßige Gewinne von Banken können nicht anhand der Ergebnisse eines Jahres ermittelt werden. Die rückwirkende Besteuerung übermäßiger Gewinne für das Jahr 2023 sowie die Erhöhung der Steuern auf Bankgewinne in der Zukunft sind unvernünftig und schrecken die Aktionäre der Banken von Investitionen in dieses Geschäft ab“, sagte der Chef der größten ukrainischen Bank mit ausländischem Kapital in einem Interview mit Interfax-Ukraine.

Pysaruk betonte, dass er die Notwendigkeit einer vorübergehenden Anhebung der Körperschaftssteuer für Banken unter den gegenwärtigen Umständen unterstützt und dies auch öffentlich erklärt hat. Die in erster Lesung verabschiedete Fassung des Gesetzes zur Erhöhung der Steuer auf 36 % für 2024-2025 sei mit den Banken besprochen worden und fair.

Nach Ansicht des Bankiers schafft die rückwirkende Besteuerung, die Ende des Jahres ohne Diskussion beschlossen wurde, einen sehr gefährlichen Präzedenzfall und steuerliche Unsicherheit für alle Wirtschaftsakteure, insbesondere für ausländische Investoren. „Eine rückwirkende Besteuerung ist an sich schon schlecht, aber wenn die rückwirkende Besteuerung mit 50 % anstelle der bisherigen 18 % verbunden ist, ist das ein Schock“, fügte er hinzu.

Zu dem Satz von 50 % erklärte Pysaruk, man wolle im Rahmen der Überarbeitung des IWF-Programms zusätzliche 0,3 % des BIP von den Banken eintreiben, obwohl die staatlichen Banken bereits hohe Dividenden zahlen.

„Tatsächlich sind die Zahler dieser rekordhohen Steuer private Banken, von denen die größte Steuerlast auf Banken mit ausländischem Kapital entfällt. Und die rückwirkende Besteuerung wird durch die unverhältnismäßige und diskriminierende Behandlung privater Aktionäre im Bankensystem noch verstärkt“, so der Banker.

Er wies darauf hin, dass das Problem auch darin bestehe, dass die Banken im Hinblick auf die dauerhafte Anhebung der Einkommenssteuer auf 25 % in den kommenden Jahren in unfairer Weise vom Rest der Wirtschaft abgegrenzt würden.

„Warum sind sie die einzigen, die die Steuererhöhung erhalten? Warum 25 % und warum dauerhaft? Warum nicht 28 %, 22 % oder 20 %? … Dies ist ein Beispiel für Investoren und Unternehmen im Allgemeinen: Wenn Sie transparent sind, werden Sie noch stärker besteuert. Und gleichzeitig lässt man einen großen Teil der Wirtschaft zurück, der keine oder nur wenig Steuern zahlt“, sagte Pysaruk.

Seiner Meinung nach hätte die Bankensteuer ab 2024 im Rahmen der Vorbereitung der im Programm mit dem IWF vorgeschriebenen Nationalen Einnahmestrategie diskutiert werden sollen, die das Finanzministerium bis Ende dieses Jahres vorlegen muss und in der die Ausweitung der Steuerbasis erklärt wird.

Der Chef der Raiffeisen Bank betonte auch, dass Banken ein zyklisches Geschäft sind und ihre Rentabilität über einen längeren Zeitraum, im Durchschnitt 7-10 Jahre, beurteilt werden sollte. Ihm zufolge beträgt die Gesamtkapitalrendite der ukrainischen Banken (ohne PrivatBank und deren Verstaatlichung) im Zeitraum von 2013 bis 2023 69%, d.h. etwa 6% pro Jahr in Griwna, während die Kapitalkosten in jedem Jahr nach 2013 20% pro Jahr übersteigen.

„Das heißt, für die Aktionäre der Bank waren die letzten zehn Jahre unrentabel. Für ausländische Aktionäre ukrainischer Banken, die ihr Gesamteinkommen in Euro berechnen, ist die Situation noch viel schlimmer. In den letzten zehn Jahren hat das Bankensystem einen Gesamtverlust von 52 % erlitten, d. h. etwa -8 % pro Jahr in Euro“, sagte Pysaruk.

Er erklärte dies mit den großen Verlusten der ukrainischen Banken in den Jahren 2014-2016, der fast vierfachen Abwertung der Landeswährung und der Unmöglichkeit, über mehrere Jahre hinweg Dividenden zu erhalten.

„Das Bankgeschäft in der Ukraine ist derzeit unrentabel. Die Kapitalkosten sind aufgrund der hohen Inflation und der sehr hohen Risiken im Land sehr hoch. Und dabei spreche ich nicht einmal vom Krieg“, so der Vorstandsvorsitzende der Raiffeisen Bank.

Seiner Meinung nach wird das Gesetz strategische Bankinvestoren davon abhalten, sich an der Privatisierung staatlicher Banken zu beteiligen, was angesichts ihres hohen Marktanteils notwendig ist.

„Wir könnten für eine sehr lange Zeit ein Bankensystem mit einem übermäßigen Anteil an staatlichen Banken haben“, sagte Pysaruk.

Er fügte hinzu, dass dieser Ansatz auch keine Anreize für ausländische Direktinvestitionen in anderen Sektoren biete. „Dies ist eine sehr schlechte Geschichte für ein Land, das sowohl während des Krieges als auch danach für seine Entwicklung auf externe Hilfe angewiesen ist“, so der Banker.

Zu den Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Raiffeisen Bank sagte der Vorstandsvorsitzende, dass es kurzfristig keine wesentlichen Auswirkungen geben werde, da die Bank über überschüssiges Kapital und Liquidität verfüge. „Wir werden den Stresstest der NBU ohne Probleme bestehen und unsere Kunden weiterhin unterstützen“, sagte Pysaruk.

Gleichzeitig glaubt er, dass einige andere Banken, die nicht so gut kapitalisiert sind, Probleme bekommen könnten.

„Die Nationalbank wird wahrscheinlich ihre Pläne zur Rekapitalisierung der Banken abschwächen müssen, weil sie die Partei war, die dieser Entscheidung zugestimmt hat. Denn die Banken auf so grausame und ungerechte Weise zu besteuern und dann auch noch Kapital zu verlangen, ist eine zusätzliche Horrorvorstellung für die Anleger“, so der Banker.

Er fügte hinzu, dass die höhere Unternehmenssteuer in Verbindung mit der weiteren Erhöhung der Kapitalpufferanforderungen der NBU im Einklang mit den EU-Standards die Fähigkeit der Banken einschränken wird, Kapital zu generieren, um die gestiegene Nachfrage nach Krediten zu befriedigen, da sich die Ukraine nach dem Krieg entwickelt.

Pysaruk deutete auch an, dass einige Banken die Angelegenheit vor ein internationales Gericht bringen könnten, mit dem Argument, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes gegen die Bestimmungen zwischenstaatlicher Investitionsschutzabkommen verstoße, und nannte Spanien als Beispiel, wo die Banken die Windfall Tax angefochten haben.

Der Vorstandsvorsitzende der Raiffeisen Bank, der früher erster stellvertretender Gouverneur der ukrainischen Nationalbank war und dann drei Jahre lang beim IWF arbeitete, bedauerte ebenfalls, dass der Fonds einer solchen Steuererhöhung zugestimmt hat. Laut Pysaruk ist dies auf die gefährdeten Grundannahmen des Programms zurückzuführen, nämlich die Beendigung des Krieges Mitte 2024 und ein bestimmtes Maß an internationaler Unterstützung.

„Der IWF muss ein makroökonomisches Modell aufstellen und die Fähigkeit des Schuldners zur Rückzahlung des Kredits berechnen. Und diese Steuer war wahrscheinlich notwendig, damit ein solches Modell entwickelt werden konnte. Aber der Preis des Problems ist genau dieser: Um dieses Programm zu retten und fortzusetzen, werden Gesetze eingeführt, die die ohnehin geringe Investitionsattraktivität der Ukraine verringern und Pläne zur Anwerbung von privatem ausländischem Kapital für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg behindern könnten“, sagte der Banker.

Laut der ukrainischen Nationalbank rangierte die Raiffeisen Bank zum 1. Oktober 2023 auf Platz 4 (196,35 Mrd. UAH) der 63 in der Ukraine tätigen Banken, was ihre Aktiva betrifft. Ihr Nettogewinn für Januar-September dieses Jahres belief sich auf 6,14 Milliarden UAH, verglichen mit 2,39 Milliarden UAH für Januar-September letzten Jahres.

Im Oktober 2005 wurde die Bank Teil der österreichischen Bankengruppe Raiffeisen Bank International AG. Die Raiffeisen-Gruppe hält derzeit 68,21 % der Anteile an der Bank, während die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 30 % hält.

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