Vom 1. bis 7. Juni 2026 findet in den europäischen Ländern die Aktion „ROADPOL Two-Wheelers“ statt, die auf verstärkte Kontrollen von Zweirädern und Mikromobilitätsfahrzeugen abzielt.
Gemäß dem ROADPOL-Plan für 2026 wird sich die Kontrolle auf Fahrer von Motorrädern, Mopeds, Fahrrädern und Elektrorollern konzentrieren. Die Organisation weist darauf hin, dass diese Verkehrsteilnehmer zu den am stärksten gefährdeten auf den Straßen gehören und die Beliebtheit von Zweirädern und leichten Elektrofahrzeugen in Europa weiter zunimmt.
Bei den Kontrollen wird die Polizei auf den technischen Zustand der Fahrzeuge, die Schutzausrüstung, die Sichtbarkeit im Straßenverkehr und das Verhalten der Fahrer achten. In einigen Ländern sind zudem Kontrollen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, gefährliches Fahrverhalten, Telefonieren am Steuer, den Zustand der Reifen, verbotene bauliche Veränderungen sowie Alkohol- und Drogenkonsum angekündigt.
Drei Hauptkategorien werden verstärkt kontrolliert: Motorräder und Mopeds, Fahrräder sowie Elektroroller und andere leichte Elektrofahrzeuge.
ROADPOL führt diese Aktion bereits das zweite Jahr in Folge durch. Im Jahr 2025 zeigte die Pilotaktion ein hohes Maß an Verstößen: So kontrollierte die Polizei allein in Belgien 420 Elektroroller, 611 Mopeds, 5.216 Fahrräder und 568 Motorräder und stellte dabei 1.118 Verstöße fest.
Ziel der Aktion sind nicht nur Bußgelder, sondern auch die Senkung der Zahl der Todesopfer und Schwerverletzten auf Europas Straßen.
Wie der Serbische Ökonom berichtet, hat Montenegro die Zahlungsvorschriften beim Kauf und Verkauf von Immobilien erheblich verschärft: Transaktionen mit einem Wert von über 10.000 Euro müssen nun über das Bankensystem des Landes abgewickelt werden. Die neuen Anforderungen zielen darauf ab, die Herkunft der Gelder besser zu kontrollieren, Geldwäsche zu bekämpfen und die Transparenz des Immobilienmarktes zu erhöhen.
Das Gesetz gilt für Immobilientransaktionen mit einem Wert von über 10.000 Euro.
Eine zentrale Anforderung besteht darin, dass die Zahlung im Rahmen des Geschäfts von einem in Montenegro eröffneten Bankkonto oder auf ein solches Konto erfolgen muss. Dabei muss mindestens eine der Vertragsparteien über ein Konto bei einer montenegrinischen Bank verfügen. Das bedeutet, dass der Käufer Gelder von einer ausländischen Bank direkt auf das Konto des Verkäufers in Montenegro überweisen kann, sofern der Verkäufer über ein solches Konto verfügt.
Wurde die Zahlung vor Vertragsunterzeichnung geleistet, muss der Notar einen Kontoauszug anfordern, der die Überweisung bestätigt. Eine bloße Erklärung der Parteien, dass die Zahlung bereits erfolgt ist, reicht nicht aus. Dies stärkt die Rolle von Notaren und Banken als Kontrollinstanzen für die Ordnungsmäßigkeit der Transaktion.
Tatsächlich schließt Montenegro damit den Spielraum für informelle Zahlungen auf dem Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren ausländische Käufer aktiv angezogen hat. Für Verstöße sind Geldstrafen in Höhe von 3.000 bis 20.000 Euro vorgesehen.
Für ausländische Käufer bedeuten die neuen Vorschriften, dass sie die banktechnische Seite der Transaktion im Voraus prüfen müssen. Ist der Verkäufer in Montenegro ansässig und verfügt über ein lokales Bankkonto, kann der Käufer die Immobilie in der Regel per SWIFT-Überweisung von seinem ausländischen Konto bezahlen. In komplexeren Fällen – beispielsweise wenn der Verkäufer nicht in Montenegro ansässig ist, die Transaktion über eine juristische Person abgewickelt wird oder die Parteien die Abrechnung über das Konto des Käufers kontrollieren möchten – kann jedoch die Eröffnung eines Kontos bei einer montenegrinischen Bank erforderlich sein.
Die Banken können dabei Unterlagen zur Herkunft der Mittel anfordern: Einkommensnachweise, Nachweise über den Verkauf von Vermögenswerten, Investitionsunterlagen oder andere Kapitalquellen. Dies entspricht der allgemeinen Logik der europäischen Finanzvorschriften, obwohl Montenegro noch kein EU-Mitglied ist.
Für den montenegrinischen Immobilienmarkt wird die Auswirkung zweischneidig sein. Einerseits können die neuen Vorschriften Transaktionen erschweren und verlangsamen, insbesondere für Nichtansässige, die an flexiblere Zahlungsmodalitäten gewöhnt sind. Andererseits kann die erhöhte Transparenz das Vertrauen von Banken, Notaren und ausländischen Investoren in den Markt stärken, insbesondere vor dem Hintergrund der Erwartungen hinsichtlich eines EU-Beitritts Montenegros.
Montenegro bleibt für ausländische Käufer einer der beliebtesten Immobilienmärkte an der Adria. Die Nachfrage wird von Käufern aus Europa, der Türkei, Russland, der Ukraine, Israel und der Balkanregion getragen.
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Eine Arbeitsgruppe des finnischen Verteidigungsministeriums schlug Ende Januar 2026 vor, den Mechanismus zur Enteignung (zwangsweisen Rückkauf) von Immobilien aus Gründen der nationalen Sicherheit zu ändern und die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen für eine solche Enteignung ausschließlich dem Verteidigungsministerium zu übertragen. In einer Mitteilung der Regierung wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regelung schwer anzuwenden sei, da die Genehmigungen formal in den Zuständigkeitsbereich verschiedener Behörden fallen.
Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe gehören die Erweiterung der Möglichkeiten zur schnellen Reaktion in dringenden Fällen, einschließlich einer früheren Einführung eines Verbots von Maßnahmen in Bezug auf das Objekt, die vorübergehende Übernahme des Eigentums an Immobilien sowie die Vereinheitlichung des Ansatzes für Entschädigungen bei Enteignungen und die Planung der Finanzierung solcher Verfahren im Haushalt.
Hintergrund für diese Maßnahmen sind die Befürchtungen der finnischen Behörden hinsichtlich der Risiken eines „feindlichen Einflusses” durch Immobilientransaktionen. Zuvor hatten die Regierung und das Verteidigungsministerium die Vorschriften für Käufer aus Ländern außerhalb der EU und des EWR konsequent verschärft und Beschränkungen eingeführt, die faktisch in erster Linie auf Bürger der Russischen Föderation abzielen. Im April 2025 verabschiedete das finnische Parlament ein Gesetz, das den Kauf von Immobilien durch Bürger von Ländern, die einen „aggressiven Krieg” führen, einschränkt, wobei es in der Öffentlichkeit als Verbot für Russen interpretiert wurde, die keine ständigen Einwohner sind.
Verteidigungsminister Antti Hyökkänen erklärte zuvor, dass Finnland in den 2000er Jahren „zu naive Entscheidungen” in Fragen der Immobilienkontrolle getroffen habe und nun „die festgestellten Probleme systematisch behebt”.
Derzeit geht es also nicht um eine angekündigte Kampagne zur „massiven Enteignung“ von Bürgern aller Nicht-EU-Länder, sondern um die Stärkung der rechtlichen Instrumente des Staates, um in Fällen einzugreifen, in denen bestimmte Immobilien als potenzielle Gefahr für die nationale Sicherheit angesehen werden, sowie um die Fortsetzung der Politik der Beschränkung neuer Transaktionen für bestimmte Kategorien ausländischer Käufer.
Die griechische Steuerbehörde AADE verschärft die Kontrolle über Kurzzeitvermietungen über Airbnb, Booking.com und Vrbo: Eigentümer und Verwalter von Immobilien müssen bis zum 28. Februar 2026 die Daten zu den Einnahmen für 2025 im Register für Kurzzeitvermietungen überprüfen und finalisieren, einschließlich der Aufteilung der Einnahmen zwischen den Begünstigten, der Beträge und der Richtigkeit der Registrierungsnummer der Immobilie (AMA).
Nach Angaben der AADE wurden für das Jahr 2025 2,2 Millionen Erstmeldungen eingereicht, und das insgesamt gemeldete Einkommen belief sich auf 870 Millionen Euro (+16 % im Jahresvergleich). Dabei warnen die Steuerbehörden: Wenn die Daten nicht rechtzeitig bestätigt und korrigiert werden, kann es vorkommen, dass die Steuer auf 100 % des in früheren Erklärungen angegebenen Einkommens berechnet wird, auch wenn ein Teil der Beträge tatsächlich nicht erhalten wurde (z. B. aufgrund von Stornierungen).
Ab Anfang März 2026 führt die AADE Kreuzkontrollen auf der Grundlage von Daten durch, die die Plattformen direkt übermitteln. Bei der Feststellung von Objekten ohne Registrierung oder ohne Angabe der AMA in den Anzeigen sind Sanktionen vorgesehen: Geldstrafen von 5.000 bis 20.000 Euro sowie die Entfernung der Anzeigen von den Plattformen bis zur Beseitigung der Verstöße.
Vor dem Hintergrund des Wachstums des Segments verschärfen die Behörden die Anforderungen sowohl an die korrekte Registrierung als auch an die Einhaltung der Regeln für die Beibehaltung der Eintragung im Register.
Die Slowakei, Polen und eine Reihe weiterer europäischer Länder haben sich auf eine Verschärfung der Kontrollen für Importe ukrainischer Agrarprodukte auf den europäischen Markt geeinigt, wie der slowakische Landwirtschaftsminister Richard Takáč nach einer Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister (Agrifish) am Montag in Brüssel gegenüber Journalisten erklärte.
„Ich kann sagen, dass wir bei einem informellen gemeinsamen Mittagessen über die Verschärfung der Kontrollen bei Importen aus Drittländern gesprochen haben, was für die Slowakische Republik in Bezug auf die Ukraine ein wichtiges Thema ist. Natürlich gilt dies für viele andere Länder, beispielsweise teilweise für MERCOSUR, aber wir haben auch andere Abkommen mit Drittländern“, sagte er.
Takács merkte an, dass sich die Parteien während der informellen Gespräche auf eine gemeinsame Position zur Einführung regelmäßiger Kontrollen, insbesondere Audits „in diesen Drittländern“, und zur Unterstützung einer verstärkten Kontrolle im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit geeinigt hätten.
„Wir haben ein großes Problem, zum Beispiel an den Grenzen zur Ukraine, wo wir diese Kontrollen im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit bei Importen aus diesen Drittländern verstärken müssen“, fügte er hinzu.
Nach Angaben von Takach legte der Vertreter Polens Unterlagen vor, die die Notwendigkeit einer Verschärfung solcher Maßnahmen deutlich machen.
„Ich freue mich, dass in seinen Unterlagen auch erwähnt wurde, dass Polen die Einrichtung eines speziellen Fonds für Entschädigungen bei Importen aus Drittländern vorschlagen wird, wenn Landwirte oder Lebensmittelhersteller darunter leiden. Ich bin sehr froh, dass sie diese Rhetorik und Idee übernommen haben, über die wir seit fast zwei Jahren sprechen – dass es notwendig ist, einen solchen Entschädigungsfonds einzurichten“, betonte der slowakische Minister.
Er merkte an, dass der Import von Agrarprodukten aus Drittländern ein aktuelles Thema für viele europäische Länder sei, die von der Notwendigkeit überzeugt sind, den Schutz ihrer Verbraucher zu verbessern und die Standards von Drittländern und deren Produkten anzuheben, damit sie den Standards der Europäischen Union entsprechen.
„Wenn ein Landwirt in Europa bestimmte Standards einhalten muss – wie viel er spritzen (auf landwirtschaftliche Kulturen) und düngen darf, wie der Produktionsprozess aussehen muss –, dann müssen wir dasselbe auch bei Importen aus Drittländern verlangen. Und dann noch die Einrichtung eines speziellen Fonds für Entschädigungen und die regelmäßige Überwachung (von Agrarprodukten) jeden Monat und nicht nur alle sechs Monate“, fasste der slowakische Landwirtschaftsminister zusammen.
Wie berichtet, sollte der EU-Rat für Landwirtschaft am 26. Januar die Forderung Polens, Ungarns, der Slowakei und Österreichs prüfen, den europäischen Markt stärker vor Agrarimporten aus der Ukraine zu schützen. Die initiierenden Länder behaupten, dass die bestehenden Mechanismen des Freihandelsabkommens nicht ausreichen, um ihre Landwirte zu schützen, insbesondere in Sektoren wie der Zucker-, Fleisch-, Getreide- und Milchproduktion.
Die wichtigsten Forderungen sind die Vereinheitlichung der Produktionsstandards, damit ukrainische Produkte den strengen EU-Normen in Bezug auf Pestizide und Tierschutz entsprechen, sowie die Einrichtung eines speziellen Ausgleichsfonds für Landwirte. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen und strengeren Kontrollen an den Grenzen fordern diese Länder die Europäische Union auf, von einer weiteren Liberalisierung der Zölle für die Ukraine abzusehen.
Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich für eine stärkere Kontrolle der illegalen Migration aus und versprach mögliche zusätzliche Maßnahmen, berichtete die deutsche Publikation Welt am Samstag, 23. September.
Viele Menschen kämen nach Europa und Deutschland und ihre Zahl habe „dramatisch zugenommen“, sagte Scholz bei einer Kundgebung der Sozialdemokratischen Partei in Nürnberg, berichtete die Welt.
Im Zusammenhang mit der Situation an den Grenzen forderte Scholz die Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Vergabe im Nachbarland Polen. „Ich will nicht, dass Polen uns einfach abwinkt und dann über unsere Asylpolitik diskutiert“, betonte der Bundeskanzler.
Wer nach Polen komme, solle sich dort registrieren lassen und das Asylverfahren durchlaufen, „und nicht ein Visum bekommen, das irgendwie gegen Geld vergeben wurde.“ Er schlug vor, das Thema mit der polnischen Regierung zu besprechen.
Gleichzeitig fügte Scholz hinzu, dass je nach aktueller Lage „möglicherweise zusätzliche Maßnahmen an den Grenzen ergriffen werden müssen“.