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IM HERBST KANN DAS MINISTERKABINETT DIE ERSTE KONZESSIONSSTRASSE AUSSCHREIBEN

Die erste Konzessionsstraße Lemberg-Krakowiec könne schon im Herbst ausgeschrieben werden, teilte der Leiter der Staatsagentur für ukrainische Autobahnen („UKRAVTODOR“) Slawomir Nowak in seiner Rede vor der Regierung mit.
„Wir führen die Verhandlungen über die erste Konzessionsstraße Lemberg-Krakowiec weiter. Ich bin der Meinung, dass wir dem Ministerkabinett vorschlagen werden, die erste Konzession auszuschreiben“, sagte er.
Was das Gesamtvolumen der Finanzierung zum Instandhalten und Bau von Straßen betrifft, betonte Herr Nowak die Einnahmeüberschreitung in Höhe von 5 Mrd. Hryvna im laufenden Jahr.
„Der Straßenfonds wird über 50 Mrd. Hryvna bekommen. Unter Einbetiehung vom Geldmittel von IWF soll diese Ziffer 55 Mrd. Hryvna überhöhen. Dieses Jahr verfügt der Straßendfonds über außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 5 Mrd. Hryvna“, betonte er.
Nach der Aussage von Herr Nowak plant „Ukrawtodor“ die Vergrößerung der Finanzierung zur Instrandhaltung von Straßen nächstes Jahr.
„Vor allem tilgen wir die alten Schulden. Das sind 8,5 Mrd. Hryvna. Weiter vergrößern wird das Finanzierungsvolumen zum Betrieb von Straßen – auf 6,1 Mrd. Hryvna. Nächstes Jahr wollen wir die Vergrößerung der Summe zur Instandhaltung auf 7,5 Mrd. Hryvna. Somit erreichen wir minimale Finanzierung nach dem Verfahren zur Instandhaltung von Straßen“, sagte der Leiter von „Ukrawtodor“.

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DAS MINISTERKABINETT HAT DIE AUSARBEITUNG DES ABKOMMENS ÜBER DIE PRODUKTIONSAUFTEILUNG FÜR DIE STRECKE „DELPHIN“ AUF DEM FESTLANDSOCKEL DES SCHWARZEN MEERS AUSGESCHRIEBEN

Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 12. April die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Bereich der Strecke „Delphin“ auf dem Festlandsockel des Schwarzen Meers zu Bedingungen des Abkommens über die Produktionsaufteilung ausgeschrieben.
Jeweilige Bekanntmachung ist in der Regierungszeitung „Urjadowy Kurjer“ (Nr. 70 vom 12. April) veröffentlicht.
In Übereinstimmung mit der einen Tag früher veröffentlichten Verordnung des Ministerkabinetts vom 6. März 2019 (Nr. 271) muss das Abkommen 50 Jahre lang gültig bleiben. Der Ausschreibungsgewinner muss eine ingenieurgeologische Erkundung durchführen; es bedeutet, mindestens fünf Bohrlöcher im Rahmen der ersten Etappe der Schürfarbeiten (fünf Jahre) zu bohren. Das minimale Investitionsvolumen für gegebene Zeitspanne wird nach den Ausschreibungsergebnissen bestimmt und muss mindestens 1,5 Mrd. UAH betragen.
Der höchstmögliche Anteil an der Produktion zum Ausgleich der Ausgaben eines Investors beträgt 70% vom Gesamtvolumen der hergestellten Produkte. Der staatliche Anteil an der gewinnbringenden Produktion muss mind. 11% vom Gesamtvolumen sein.
Um zur Schaffung eines fairen Wettbewerbs beitragen zu können, werden zum Wettbewerb solche Personen nicht zugelassen, die eine Sondergenehmigung auf Gewinnung der Bodenschätze haben aber die Bedingungen für Arbeitsausführung nicht erfüllen.

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