22. März die Verlängerung der Handelsliberalisierung mit der Ukraine um ein weiteres Jahr, die ukrainischen Exporten in die EU Vorzugsbedingungen einräumt, grundsätzlich befürwortet, doch die endgültige Entscheidung steht noch aus, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin für europäische und euro-atlantische Integration Olha Stefanyshyna.
„Der Europäische Rat hat für die Entscheidung über die Handelsliberalisierung gestimmt“, sagte sie auf einem von Forbes Ukraine organisierten Exportgipfel am Freitag und fügte hinzu, dass nur noch einige technische Fragen offen seien.
„Die Entscheidung über die Handelsliberalisierung wurde auf der Tagung des Europäischen Rates erörtert. Die Staats- und Regierungschefs der EU unterstützten die Bedeutung der Fortsetzung autonomer Handelspräferenzen. Der Genehmigungsprozess ist im Gange“, sagte Stefanyshyna in einem Kommentar gegenüber Interfax-Ukraine.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin wies darauf hin, dass der Europäische Rat in seiner Schlussfolgerung dazu aufrufe, unverzüglich weitere Arbeiten durchzuführen, um die Fragen im Zusammenhang mit den autonomen Handelspräferenzen für die Ukraine „auf faire und ausgewogene Weise“ zu lösen.
„Gleichzeitig wird die Notwendigkeit bekräftigt, eine langfristige Lösung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine und der Freihandelszone zu finden“, so Stefanishyna weiter.
Zuvor wurde berichtet, dass sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament darauf geeinigt hatten, die Aussetzung der Einfuhrzölle und -kontingente für ukrainische Exporte in die EU um ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, zu verlängern und die Schutzmaßnahmen für sensible Agrarprodukte zu verstärken. Die neuen Schutzmaßnahmen verpflichten die Europäische Kommission insbesondere zur automatischen Wiedereinführung von Zollkontingenten, wenn die Einfuhren von Eiern, Zucker, Hafer, Mais, Getreide und Honig das arithmetische Mittel der Einfuhren im Zeitraum 2022-2023 übersteigen.
Gleichzeitig behaupten die großen europäischen Landwirtschaftsverbände und Bauerngewerkschaften, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um den EU-Markt vor Einfuhren ukrainischer Agrarprodukte zu schützen, und fordern strengere Beschränkungen. Sie bestehen insbesondere darauf, dass bei der Berechnung der Höchstmengen für Einfuhren aus der Ukraine die Daten für das Vorkriegsjahr 2021, in dem diese Einfuhren minimal waren, berücksichtigt werden sollten, anstatt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen zwei Kriegsjahre – 2022-2023 – heranzuziehen. Darüber hinaus schlagen die Bauernverbände vor, Weizen in die Liste der sensiblen landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufzunehmen, deren Ausfuhren durch einen Schutzmechanismus begrenzt werden sollen.
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Nach der Sitzung der Koordinierungsplattform für ukrainische Getreideexporte wurde keine Entscheidung darüber getroffen, ob das derzeitige befristete Verbot von Getreideimporten nach Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei und Bulgarien, das am 15. September ausläuft, verlängert werden soll oder nicht.
Dies teilte die Vertreterin der Europäischen Kommission, Miriam Garcia, am Mittwoch nach der 9. Sitzung der gemeinsamen Koordinierungsplattform unter dem Vorsitz des Kabinettschefs des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, Herrn Hager, gegenüber Interfax-Ukraine mit.
Ihr zufolge nahmen am ersten Teil des Treffens Vertreter von fünf Mitgliedsstaaten, der Ukraine, der Republik Moldau und der Kommission teil. „Die Kommission präsentierte die neuesten Prognosen zur Marktsituation in Bezug auf Ernte, Handel und Preise. Die Länder wurden aufgefordert, ihre neuesten Informationen mitzuteilen. Auf der Plattform wurde auch erörtert, wie die Lagerkapazität erhöht und die Grenzübergangszeiten verkürzt werden können. Schließlich tauschten wir uns über kurzfristige Maßnahmen zur Erleichterung der Handelsströme und über Möglichkeiten zur Unterstützung des Transports aus“, sagte der EG-Vertreter über den Inhalt des ersten Teils der Plattformsitzung.
Der zweite Teil des Treffens, an dem Vertreter Estlands, Lettlands, Litauens, Griechenlands, Italiens und Kroatiens teilnahmen, war laut Garcia den alternativen Routen gewidmet.
„Im Rahmen dieses Treffens teilte die Kommission mit, dass noch keine Entscheidung über die Präventivmaßnahmen getroffen wurde, deren schrittweise Aufhebung für den 15. September 2023 vorgesehen ist. In jedem Fall wird die Plattform weiterhin regelmäßig tagen und die Getreideeinfuhren aus der Ukraine überwachen“, so der Vertreter der Europäischen Kommission.
Wie Sie wissen, hat die EU im Mai 2022 beschlossen, die Einfuhrzölle, Quoten und handelspolitischen Schutzmaßnahmen für ukrainische Exporte in die Europäische Union – die so genannten autonomen Handelsmaßnahmen – vorübergehend auszusetzen, um die Schwierigkeiten der ukrainischen Erzeuger und Exporteure nach der russischen Invasion zu mildern. Gleichzeitig traten aufgrund von logistischen Problemen in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei, die durch die Einfuhr von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen mit Ursprung in der Ukraine verursacht wurden, am 2. Mai 2023 Sonder- und Präventivmaßnahmen für diese Einfuhren in Kraft, die am 5. Juni verlängert wurden.
Die Agroholding „Kernel“ hat in Anbetracht der Fortsetzung des russischen Krieges gegen die Ukraine im Frühjahr 2023 eine Verlängerung der Forderungsverzichte (Waivers) um ein weiteres Jahr – bis zum 30. Juni 2024 – eingeleitet, so das Unternehmen in einer Erklärung an der Warschauer Börse.
„Im Moment ist der Prozess der Vereinbarung einer solchen Verlängerung mit der Mehrheit der Gläubiger noch nicht abgeschlossen. Die Gruppe hat jedoch im Rahmen aller Kreditfazilitäten entweder 1) vorübergehende Moratorien (Stillhalteabkommen), 2) Verlängerungen oder 3) neue Verzichtserklärungen und Zustimmungen (Zustimmungen) unterzeichnet, bis eine endgültige Einigung mit den Kreditgebern, mit denen die Verlängerungen noch nicht abgeschlossen sind, vorliegt“, so Kernel.
Die Agroholding wies darauf hin, dass die Zinsen gemäß den Bedingungen der Darlehensverträge weiterhin anfallen und gezahlt werden. „Das Unternehmen zahlt derzeit auch Zinsen für die Eurobonds und beabsichtigt, dies auch weiterhin zu tun“, heißt es in der Mitteilung.
„Kernel“ erinnerte daran, dass früher solche Verzichtserklärungen (Waiver Letters) zur Wahrung der Stabilität und zur Erhaltung der Geschäftstätigkeit und der Vermögenswerte für einen Zeitraum bis zum 3. Juni 2023 unter anderem für Darlehen von Natixis PXF, ING PXF, EBRD und EIB unterzeichnet wurden. Im Rahmen dieser Darlehen hat die Agroholding einen Aufschub der Rückzahlung des Kapitals und einen Verzicht auf bestimmte potenzielle oder tatsächliche Zahlungsausfälle oder Ausfallereignisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erhalten, zahlt jedoch Zinsen.
Wie es heißt, hat sich die Gruppe mit den Gläubigern, die noch keine neuen Verzichtserklärungen und Zustimmungen unterzeichnet haben, bereits auf die wichtigsten Bedingungen für die Verlängerung der Laufzeiten bis zum 30. Juni 2024 geeinigt, die noch der endgültigen Dokumentation und der Genehmigung durch die jeweiligen Kreditausschüsse der einzelnen Gläubiger bedürfen. Die wichtigsten Bedingungen sind neben der Verlängerung bis zum 30. Juni 2024 die Aufstellung eines Investitionskorbs, der ausreicht, um die derzeitige Geschäftstätigkeit zu unterstützen, und die Einleitung eines Aktionärsunterstützungsverfahrens in Form einer neuen Kapitalzuführung von mindestens 60 Mio. USD.
Zum 31. Juli verfügte Kernel über verzinsliche Schulden in Höhe von $1 Mrd. 445 Mio. (Hauptbetrag der Bankdarlehen und Eurobonds, ohne aufgelaufene Zinsen und Leasingverbindlichkeiten), $1 Mrd. 148 Mio. an Barmitteln und Barmitteläquivalenten und $327 Mio. an Vorräten (einschließlich 1 Mio. 282.000 Tonnen Getreide, 103.000 Tonnen Ölsaaten, 147.000 Tonnen Sonnenblumenöl und 111.000 Tonnen Sonnenblumenmehl).
Ein erheblicher Teil der kumulierten Liquidität wird im Geschäftsjahr 2024 (GJ, ab 1. Juli 2023 – IF-U) für Betriebskapital, Investitionen für die Entwicklung einer alternativen Exportroute über die Donau, die Reparatur von Anlagen, die durch russische Raketenangriffe beschädigt wurden, um den Bau und die Inbetriebnahme einer Ölextraktionsanlage in der Westukraine abzuschließen und um den Wartungsrückstand infolge der im GJ 2022-2023 ergriffenen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zu beseitigen, hieß es.
Demnach erwägt die Gruppe Investitionen in rollendes Material, Getreideumschlaganlagen an der Donau und eine Flussflotte, um ein monatliches Exportvolumen von rund 300.000 Tonnen mit einem geschätzten Investitionsaufwand von rund 50 Mio. USD zu gewährleisten. Die Gruppe hat keinen Zugang zu Kreditlinien bei Banken und ist auf angesammelte Barmittel angewiesen, verhandelt jedoch weiterhin mit verschiedenen Finanzinstituten über Kreditlinien für Betriebskapital oder Investitionen. Die Ungewissheit über künftige Mehrwertsteuererstattungen und das mögliche Risiko einer Abwertung der Griwna erhöhen das Risiko erheblicher Wechselkursverluste, fügt Kernel hinzu.
Im Hinblick auf das Delisting, dessen Absichten erstmals Anfang März dieses Jahres bekannt gegeben wurden, weist das Unternehmen darauf hin, dass es am 15. Mai einen Antrag bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (PFSA) gestellt und am 13. Juli ein zusätzliches juristisches Memorandum sowie weitere von der Aufsichtsbehörde angeforderte Dokumente eingereicht hat. Am 1. August sandte Kernel ein Schreiben an die PFSA, in dem er Einspruch gegen die bei der Aufsichtsbehörde eingereichten Anträge in dieser Sache erhob.
„Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts hat das Unternehmen keine weiteren Informationen über den Zeitpunkt der Entscheidung der PFSA erhalten“, so das Unternehmen.
Die Kernel Agroholding war vor dem Krieg der weltweit größte Sonnenblumenölproduzent (etwa 7 Prozent der Weltproduktion) und -exporteur (etwa 12 Prozent). Sie ist einer der größten Hersteller und Verkäufer von Flaschenöl in der Ukraine. Es beschäftigt sich auch mit dem Anbau von landwirtschaftlichen Produkten und deren Verkauf.
Der größte Miteigentümer von Kernel ist über Namsen Ltd. – Der größte Miteigentümer von Kernel ist der ukrainische Geschäftsmann Andriy Verevsky, der seinen Anteil in diesem Jahr im Rahmen der Übernahme und des Delistings der Agroholding an der Warschauer Börse von 41,3 % auf 74,05 % erhöht hat.
Der Nettogewinn von Kernel stieg in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2023 (Juli-2022-März 2023) um 36 % auf 437 Mio. USD, während der Umsatz um 45 % auf 2,715 Mrd. USD zurückging.
Der Nationale Restaurantverband der Ukraine hat den Kiewer Verteidigungsrat gebeten, eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben in Erwägung zu ziehen, teilte der Kiewer Bürgermeister Vitali Klitschko mit.
Der Bürgermeister postete das entsprechende Dokument auf seinem Telegram-Kanal.
„Wir verstehen, dass das Geschäft funktionieren muss, die Wirtschaft muss Steuern erhalten, und die Menschen müssen Arbeit haben. Die Stadtverwaltung wird diese Angelegenheit sorgfältig prüfen. Es wird ein Treffen mit den Unternehmern stattfinden, um alle Aspekte zu besprechen. Danach wird sich der Kiewer Verteidigungsrat mit dem Thema befassen“, sagte Klitschko.
Die Unternehmer betonen, dass die Verlängerung der Öffnungszeiten der Gaststätten um eine Stunde – bis 23:00 Uhr – dazu beitragen wird, die wirtschaftliche Situation in der Stadt zu verbessern, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und die Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Zahlungen an die Haushalte aller Ebenen zu erhöhen.
Bisher waren alle gastronomischen Betriebe nur bis 22.00 Uhr geöffnet, da die Ausgangssperre um 23.00 Uhr begann. Seit März 2023 beginnt die Ausgangssperre in Kiew um 00:00 Uhr.
Seit dem zweiten Tag des Krieges haben die der Vereinigung angehörenden Restaurants 21 Küchen in Kiew eingerichtet und versorgen täglich 178 Organisationen mit kostenlosen Mahlzeiten: Einheiten der Streitkräfte, Krankenhäuser, Waisen- und Pflegeheime, die Polizei, die territoriale Verteidigung, Menschen in Luftschutzkellern und viele Bedürftige.
Ein Antrag auf Ausweitung des Betriebs der Verpflegungseinrichtungen wurde von 80 Gastronomen und Kettenbesitzern unterzeichnet.
Es sei darauf hingewiesen, dass Klitschko versprach, diese Frage in naher Zukunft zu prüfen.
Der EU-Rat hat beschlossen, die vorübergehende Liberalisierung des Handels mit der Ukraine und andere Handelszugeständnisse für Kiew zu verlängern.
„Der Rat hat heute Verordnungen gebilligt, die die Aussetzung aller Zölle, Kontingente und handelspolitischen Schutzmaßnahmen für ukrainische Exporte in die EU um ein weiteres Jahr, bis Juni 2024, verlängern“, heißt es in einem am Donnerstag in Brüssel veröffentlichten Kommuniqué.
„Die autonomen Handelsmaßnahmen werden die Ukraine sicherlich unterstützen und gleichzeitig der EU die Möglichkeit geben, den heimischen Markt vor einem signifikanten Anstieg der Importe bestimmter landwirtschaftlicher Produkte zu schützen, falls dies notwendig sein sollte“, kommentierte Johan Forssell, Minister für internationale Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, die verabschiedete Verordnung.
Laut Brüssel werden diese Maßnahmen der Ukraine helfen, stabile Handelsbeziehungen mit der EU aufrechtzuerhalten und die Wirtschaft unter schwierigen Umständen zu schützen. „Kombiniert mit umfassender militärischer, finanzieller und humanitärer Unterstützung ist dies entscheidend, um der Ukraine bei ihrer langfristigen Erholung zu helfen“, so der EU-Rat.
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Verlängerung der vorübergehenden Handelsliberalisierung vorgelegt, der die für ukrainische Produkte geltenden Handelsvorteile bis zum 23. Februar 2023 ergänzt. Am 9. Mai billigte das Europäische Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung. Nachdem die Verordnungen von den Vertretern des EU-Rates und des Europäischen Parlaments unterzeichnet worden sind, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten am 6. Juni in Kraft.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Zelensky hat im Parlament die Gesetzentwürfe „Über die Verlängerung des Kriegsrechts in der Ukraine“ und „Über die Verlängerung der allgemeinen Mobilisierung“ registriert.
Die Gesetzentwürfe Nr. 9259 und Nr. 9260 wurden am Montagabend auf der Website des Parlaments veröffentlicht.
Die Texte der Dokumente sind noch nicht veröffentlicht worden.
Wie berichtet, hat der Abgeordnete der Golos-Fraktion, Jaroslaw Zheleznyak, angedeutet, dass das Kriegsrecht und die Mobilisierung in der Ukraine wahrscheinlich um 90 Tage – vom 19. Mai 2023 bis Mitte August – verlängert werden würden.
Zuvor, am 7. Februar, hatte die Rada das Kriegsrecht und die allgemeine Mobilisierung in der Ukraine um weitere 90 Tage (vom 19. Februar 2023) verlängert.
Gesetzesentwürfe, KRIEGSRECHT, Mobilisierung, Verlängerung, ZELENSKYY