Werchowna Rada verabschiedete das Gesetz Nr. 5495 „Über den Schutz von ukrainischen Wäldern und Vorbeugung von unzulässiger Rundholzausfuhr“ mit den Berichtigungen vom ukrainischen Staatsoberhaupt. Das Gesetz regelt feste Kriminalisierung des Schwarzhandels mit Rundholz und beschränkt den inländischen Verbrauch von Rundholz auf 25 Mio. Kubikmeter pro Jahr.
Der Gesetzesentwurf mit den Berichtigungen vom Präsidenten, die den Satz über das Exportverbot von Brennholz ausschließen, wurde von 246 Volksabgeordneten befürwortet.
Wiktor Galasjuk, der Vorsitzende vom Profilausschuss bei Werchowna Rada, meint, dass das Parlament auf diese Frage zurückkommen und die Möglichkeiten finden soll, wie das Exportverbot von Brennholz aufrechterhalten werden kann, denn Rundholz wird aus der Ukraine genau in Form von Brennholz ausgefahren.
Wie es schon mitgeteilt wurde, verabschiedete Werchowna Rada den Gesetzesentwurf Nr. 5495, der insbesondere den Inlandsverbrauch auf 25 Mio. Kubikmeter pro Jahr beschränkt und den Brennholzexport sperrt. Die betreffenden Änderungen wurden vor der zweiten Lesung vorgenommen.
Darüber hinaus wurde die administrative und strafrechtliche Verantwortung für illegalen Holzeinschlag mit weiterem Export ohne Zollabfertigung (Schwarzhandel) verstärkt.
Ins Gesetzbuch der Ukraine über Ordnungswidrigkeiten wird der Satz hinzugefügt, nach dem der illegale Holzeinschläge und Beförderung, Lagerung von widergesetzlich abgeholzten Bäumen die Bußgeldverhängung in Höhe von 15 bis 30 Steuerfreibeträgen für die Bürger und in Höhe von 75 bis 150 Steuerfreibeträgen für Beamte nach sich ziehen. Der Steuerfreibetrag belief sich auf 17 Hryvna. Die geltende Gesetzgebung setzt die Bußgeldverhängung in Höhe von 5 bis 10 und von 7 bis 12 Steuerfreibeträgen entsprechend.
Die zweite Rechtsverletzung binnen einem Jahr zieht sich die Bußgeldverhängung für die Bürger in Höhe von 30 bis 60 Steuerfreibeträgen, für die Beamten – von 300 bis 600 Steuerfreibeträgen nach.
Nach der Vornahme von Änderungen ins Strafgesetzbuch der Ukraine wird die Beförderung von Rohholz oder Schnittholz über die ukrainische Zollgrenze ohne Zollabfertigung oder Vermeidung der Zollabfertigung mit Freiheitsentzug von drei bis fünf Jahren gestraft.
Dieselbe wiederholt oder nach vorheriger Absprache durch die Personengruppe oder vom Beamten mit der Ausnutzung einer Amtsstellung begangenen Handlungen werden mit Freiheitsentzug von fünf bis 10 Jahren und Verlust der Amtsfähigkeit und Vermögenseinziehung gestraft.
Die durch die organisierte Personengruppe oder in besonders großem Ausmaß begangenen Handlungen werden mit Freiheitsentzug von 10 bis 12 Jahren und Verlust der Amtsfähigkeit und Vermögenseinziehung gestraft.
„Der ukrainische Präsident unterstützt ganz und gar die Verstärkung der strafrechtliche Verantwortung für Schwarzhandel mit Holz. Aber er ist gegen die Lobbyschemen, die ins Gesetz zwischen der ersten und zweiten Lesung eingebracht wurden. Es geht um die Sätze, die im Widerspruch mit dem Abkommen über Freihandelszone zwischen der Ukraine und EU stehen“, teilte der Pressedienst der Administration vom Präsidenten.