Business news from Ukraine

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Ab dem 1. Januar treten in Finnland erhöhte staatliche Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen in Kraft

Das finnische Innenministerium hat eine Verordnung zur Erhöhung der Gebühren für die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen, einschließlich Aufenthaltsgenehmigungen, erlassen, die für Anträge gilt, die ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Nach Angaben des Ministeriums beträgt die Erhöhung zwischen 50 und 250 Euro und ist mit der Notwendigkeit verbunden, die Gebühren an die tatsächlichen Kosten der Migrationsbehörde (Migri) für die Bearbeitung der Anträge anzupassen.
Insbesondere wird die Gebühr für die elektronische Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung von 240 Euro auf 380 Euro und für die Beantragung in Papierform von 350 Euro auf 600 Euro erhöht. Für eine erstmalige Aufenthaltsgenehmigung für Erwachsene kostet die elektronische Beantragung 750 Euro statt 530 Euro, die Beantragung in Papierform 800 Euro statt 580 Euro.
Die Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz bleibt kostenlos, jedoch wird für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung des Status auf der Grundlage des internationalen Schutzes eine Gebühr von 53 Euro eingeführt.
Das Ministerium begründete die Erhöhung der Gebühren mit gestiegenen Kosten für die Bearbeitung von Anträgen vor dem Hintergrund eines Rückgangs ihrer Zahl aufgrund der wirtschaftlichen Lage sowie mit Gesetzesänderungen, die die Belastung für Migri erhöht haben. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

 

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In der Türkei gehören Ukrainer nicht zu den Top 10 hinsichtlich der Anzahl der Aufenthaltsgenehmigungen

Ukrainer gehören laut aktuellen Statistiken der Migrationsbehörde des Landes nicht zu den zehn größten Gruppen von Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (ВНЖ) in der Türkei (Stand: 25. Dezember 2025).

Nach Angaben der Behörde lebten zum genannten Zeitpunkt insgesamt 1 Million 137.023 Tausend Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei.

An der Spitze stehen Bürger aus Turkmenistan (166.292) und Aserbaidschan (90.942), gefolgt von Bürgern aus Syrien (77.709) und Iran (73.534). Die Russen belegen in dieser Rangliste den fünften Platz (72.548), was angesichts des Anstiegs des Anteils anderer Länder einen Verlust der Führungsposition bedeutet.

In Bezug auf die Arten von Aufenthaltsgenehmigungen gibt die Migrationsbehörde an, dass am 25. Dezember 2025 419.759 Kurzzeitaufenthaltsgenehmigungen, 216.564 Studentenaufenthaltsgenehmigungen, 166.539 Familienaufenthaltsgenehmigungen und 333.969 Aufenthaltsgenehmigungen anderer Kategorien ausgestellt waren.

Die Quelle dieser Daten ist der Abschnitt mit aktuellen Statistiken der türkischen Migrationsbehörde (Göç İdaresi Başkanlığı) mit dem Aktualisierungsdatum 25.12.2025.

Quelle: http://relocation.com.ua/ukrainians-did-not-make-it-into-the-top-10-in-turkey-in-terms-of-the-number-of-residence-permits/

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Kroatien hat 95 % der ersten Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeit ausgestellt

Wie Serbian Economist berichtet, gab es 2024 deutliche Unterschiede bei der Vergabe von ersten Aufenthaltsgenehmigungen in den EU-Ländern: In Kroatien wurden 95,3 % der ersten Aufenthaltsgenehmigungen aus Arbeitsgründen erteilt, während in Irland und Frankreich laut Eurostat-Daten die Ausbildung der häufigste Grund war.

Laut Eurostat war der Anteil der „Arbeitsaufenthaltsgenehmigungen” im Jahr 2024 in Kroatien (95,3 %) sowie in Litauen (81,8 %) und Rumänien (77,2 %) am höchsten.

Gleichzeitig dominierten familiäre Gründe in Luxemburg (52,2 %) und Schweden (49,1 %), während „sonstige Gründe”, darunter internationaler Schutz, in Griechenland den höchsten Anteil hatten (55,4 %). Im Bildungsbereich lagen Irland (48,0 %) und Frankreich (32,8 %) an der Spitze.

https://t.me/relocationrs/2032

 

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Spanien und Deutschland führen bei der Erteilung von ersten Aufenthaltsgenehmigungen

Laut dem Projekt Relocation.com.ua war Spanien im Jahr 2024 der größte „Aussteller” von ersten Aufenthaltsgenehmigungen (first residence permits) in der Europäischen Union, gefolgt von Deutschland und Polen, wie Daten von Eurostat zeigen.

Statistiken zufolge hat Spanien 561.640 erste Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, Deutschland 544.987, Polen 488.846, Italien 346.411 und Frankreich 342.208. Europäische Kommission

Diese fünf Länder stellten zusammen 65,1 % aller ersten Aufenthaltsgenehmigungen, die 2024 in der EU ausgestellt wurden. Insgesamt haben die EU-Länder im Jahr 2024 3,5 Millionen erste Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Nicht-EU-Ländern ausgestellt, das sind 8,3 % weniger als im Jahr 2023.

http://relocation.com.ua/spain-and-germany-lead-the-way-in-issuing-the-first-npi/

 

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Ukrainer sind die größte Gruppe von Empfängern von Aufenthaltsgenehmigungen in der EU

Laut Eurostat-Daten waren ukrainische Staatsbürger im Jahr 2024 die größte Gruppe unter den Empfängern von ersten Aufenthaltsgenehmigungen (first residence permits) in den Ländern der Europäischen Union. Nach Angaben des EU-Statistikamtes haben die EU-Länder im Jahr 2024 295.600 erste Aufenthaltsgenehmigungen an ukrainische Staatsbürger ausgestellt, gefolgt von Bürgern aus Indien (192.400) und Marokko (188.400).
Eurostat weist auch darauf hin, dass für Ukrainer die häufigste Ursache für den Erhalt einer ersten Aufenthaltsgenehmigung die Beschäftigung war: 72,5 % der Genehmigungen für ukrainische Staatsbürger wurden 2024 aus beruflichen Gründen erteilt.

Eurostat betont jedoch, dass die angegebenen Statistiken zu ersten Aufenthaltsgenehmigungen keine Personen umfassen, die aufgrund des umfassenden Krieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine vorübergehenden Schutz in EU-Ländern erhalten haben – diese Daten werden separat erfasst.

 

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Über 326.000 Ukrainer leben legal in Spanien

Nach Angaben des Ständigen Beobachtungszentrums für Einwanderung (OPI) des spanischen Ministeriums für Sozialpolitik und Migration hatten am 30. September 2025 7.426.481 ausländische Staatsbürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Das sind 4,5 % mehr als im Vorjahr.

Davon sind 54 % (etwa 4 Millionen Personen) Bürger aus EU-Ländern, EFTA-Ländern und Großbritannien, die über eine EU-Bürgerbescheinigung oder eine TIE-Ausländerausweis gemäß dem Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU verfügen. Die zahlreichsten Nationalitäten in dieser Gruppe sind Rumänen, Italiener und Briten: Sie machen 51 % aller europäischen Einwohner aus.

Eine separate Gruppe in der Statistik bildet die ukrainische Gemeinschaft. Nach Angaben, die auf offiziellen Statistiken des spanischen Ministeriums für Sozialpolitik und Migration basieren, verfügen mehr als 326.000 ukrainische Staatsbürger im September 2025 über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für das Land. Ein erheblicher Teil dieser Zahl sind Menschen, die Schutz gemäß der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz erhalten haben, die nach der vollständigen Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine im Februar 2022 eingeführt wurde.

Das Wachstum der ukrainischen Diaspora war in den Jahren 2022–2023 besonders stark, aber in den Jahren 2024–2025 hat sich die Dynamik deutlich verlangsamt: Während der jährliche Zuwachs in der Hochphase des Krieges noch dreistellige Prozentzahlen erreichte, sank er bis zum Herbst 2025 auf einstellige Werte.

Nach dem Brexit bleiben die Briten neben den Rumänen und Italienern eine der drei größten europäischen Gemeinschaften in Spanien. Der offizielle Bericht des OPI gibt in seiner öffentlichen Kurzfassung keine genauen Zahlen zur Anzahl der britischen Staatsbürger an, betont jedoch, dass diese drei Nationalitäten mehr als die Hälfte aller Einwohner aus der EU/EFTA und Großbritannien ausmachen.

Ein charakteristisches Detail ist das Altersprofil der britischen Diaspora. Das Durchschnittsalter der britischen Einwohner liegt deutlich über dem Durchschnitt der Ausländer und beträgt etwa 57 Jahre, was die Beliebtheit Spaniens als Land für Rentner und „Zweitwohnsitz” für britische Staatsbürger widerspiegelt.

Somit bleibt Spanien bis Ende 2025 eines der wichtigsten EU-Länder in Bezug auf die Zahl der ausländischen Daueraufenthalter, wobei sich die Migrationsstruktur allmählich verschiebt: Europäische Gemeinschaften dominieren nach wie vor, aber Bürger aus der Ukraine und Lateinamerika spielen eine immer größere Rolle.

http://relocation.com.ua/more-than-326000-ukrainian-citizens-have-a-valid-residence-permit-in-spain/

 

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