Business news from Ukraine

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Immobilien in Odesa brechen Rekorde – Preisanstieg um 19%

Nach Angaben des Immobilienportals LUN verzeichneten die Preise für Wohnungen in Odesa in der ersten Hälfte des Jahres 2025 den höchsten Zuwachs auf dem ukrainischen Primärwohnungsmarkt – bis zu 1130 US-Dollar pro Quadratmeter, das sind 19 % mehr als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres.

Zu den fünf Städten, in denen die Preise für Neubauten im Januar-März 2025 am stärksten stiegen, gehörten laut den Analysedaten von LUN auch Mykolaiv (+8%, auf 700 $/qm), Ternopil (+7%, auf 740 $/qm), Tschernihiw (+7%, auf 750 $/qm) und Lutsk (+7%, auf 930 $/qm).

Anfang Juli blieb Lviv die teuerste Stadt in Bezug auf den Quadratmeterpreis (1370 $/qm), wo der Preis im Juni 2025 im Vergleich zum Juni 2024 um durchschnittlich 2% und seit Jahresbeginn um 5% stieg. In der Region Lviv stiegen die Preise um 10% bzw. 6% auf 890 $ pro Quadratmeter.

Wohnungen in Neubauten in Kiew verteuerten sich im Vergleich zum Juni 2014 um 3% und seit Jahresbeginn um 2% auf 1290 $ pro m². In der Region Kiew stiegen die Preise seit Jahresbeginn um 8 % auf 820 US-Dollar pro Quadratmeter.

In Iwano-Frankiwsk stiegen die Preise von Juni 2025 bis Juni 2024 um 10 % und in den letzten sechs Monaten um 3 % und erreichten 850 $ pro m². Zur gleichen Zeit, in Ivano-Frankivsk Region, Wohnungen in neuen Gebäuden stieg um 19%, und um 9% über sechs Monate, auf 880 $ pro qm.

„LUN stellt fest, dass in Dnipro die Preise für Neubauten im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert blieben: „plus“ 1% im Juni 2025 bis Juni 2024, aber „minus“ 1% bis Januar 2025 – auf $ 1070/qm. Die Situation in Charkiw ist ähnlich: „minus“ 5% bis Juni 2024 und „plus“ 5% bis Januar 2025 – 660 $/qm.

 

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Immobiliensteuern in Montenegro: Was Käufer von Wohnimmobilien wissen sollten

Montenegro ist eines der günstigsten Länder Europas in Bezug auf Immobilienpreise und eines der einfachsten Länder für Ausländer, was die rechtliche Abwicklung eines Kaufs angeht. In den letzten Jahren ist es aufgrund seines milden Klimas, des Meeres, der Aussichten auf Preissteigerungen und der loyalen Steuerpolitik besonders bei Bürgern aus den GUS-Staaten und der EU beliebt geworden. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist es jedoch wichtig zu wissen, mit welchen Steuern und Abgaben man rechnen muss.

Die wichtigsten Steuern beim Kauf von Immobilien in Montenegro

  1. Steuer auf die Übertragung von Eigentumsrechten (Porez na promet nepokretnosti)
  2. Dies ist die Hauptsteuer, die der Käufer einer Immobilie auf dem Sekundärmarkt zu entrichten hat.

Satz: 3 % des Marktwerts der Immobilie, der von der Steuerbehörde festgelegt wird (entspricht nicht immer dem Vertragspreis).

Die Steuer ist einmalig innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss und Einreichung der Unterlagen bei der Steuerbehörde zu entrichten.

  1. Mehrwertsteuer (PDV, porez na dodatu vrijednost) – beim Kauf vom Bauträger
  2. Wenn Sie eine Neubauimmobilie von einem Bauträger kaufen, wird die Mehrwertsteuer erhoben:

Satz: 21 %, bereits im Vertragspreis enthalten.

In diesem Fall wird keine Grunderwerbsteuer (3 %) erhoben.

Grundsteuer

  1. Jährliche Grundsteuer (Porez na nepokretnosti)
  2. Diese Steuer wird vom Eigentümer der Immobilie unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit und seinem Wohnsitz gezahlt.

Der Steuersatz wird von den Gemeinden festgelegt und beträgt in der Regel zwischen 0,1 % und 1 % des Katasterwerts (abhängig von der Lage, Art und dem Zustand der Immobilie).

Beispiel:

Wohnung in Budva oder Kotor – ca. 0,25–0,5 %

Objekte an der Küste und in touristischen Gebieten werden mit einem höheren Steuersatz besteuert

Die Steuer ist einmal jährlich, in der Regel bis Ende März, zu entrichten.

Wichtig: Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an.

Zusätzliche Kosten

  1. Notar
  2. Die Kosten für einen Notar betragen etwa 0,5–1 % des Kaufpreises, können aber auch separat vereinbart werden.
  3. Kataster- und Registrierungsgebühren
  4. Die staatlichen Gebühren für die Eintragung ins Kataster und die Übertragung der Rechte betragen zwischen 20 € und 100 €, je nach Gemeinde.
  5. Rechtsberatung
  6. Anwaltskosten (nicht obligatorisch, aber empfohlen) – zwischen 500 € und 1.500 €, je nach Komplexität der Transaktion.

Vermietung von Immobilien: Steuern für den Eigentümer

Wenn eine Immobilie vermietet wird, ist der Eigentümer verpflichtet:

Eine Genehmigung für die kurzfristige Vermietung bei der Gemeinde einzuholen.

Führen Sie ein Gästeverzeichnis und zahlen Sie Steuern:

Feste Steuer auf Mieteinnahmen – 9 %.

Zuzüglich einer Kurtaxe für jeden Gast – ca. 1 € pro Nacht.

Ab 2024 wird die Einhaltung dieser Vorschriften aktiv überprüft (Einführung elektronischer Erfassungssysteme).

Beispiel

Wohnung in Budva für 150.000 €, gekauft von einer Privatperson:

Grunderwerbsteuer: 3 % = 4.500

Jährliche Grundsteuer (0,4 %): 600

Notar + Registrierungsgebühren: ~1.000

Bei Vermietung: Einkommenssteuer – 9 % des Gewinns

Montenegro bietet ein relativ einfaches und vorhersehbares Steuersystem im Immobilienbereich. Die einmalige Steuer beim Kauf beträgt 3 % oder 21 % (bei Neubauten), die jährliche Steuer ist niedrig. Die Miete wird mit einer moderaten Steuer belegt, erfordert jedoch die Einhaltung formaler Vorschriften.

Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-montenegro-what-buyers-need-to-know/

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Immobiliensteuern in den Niederlanden: Überblick von Relocation

Die Niederlande sind eines der stabilsten und attraktivsten Länder Europas für Immobilieninvestitionen. Transparente Gesetze, ein entwickelter Markt und eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen machen dieses Land sowohl für private Eigentümer als auch für Investoren interessant. Bevor Sie jedoch eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sollten Sie sich über die Steuern informieren, die sowohl beim Kauf als auch während des späteren Besitzes anfallen.
Die wichtigsten Steuern beim Kauf einer Immobilie in den Niederlanden
1. Übertragungssteuer (Overdrachtsbelasting)
Dies ist die wichtigste einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie auf dem Sekundärmarkt.
Standardsteuersatz: 10,4 % des Kaufpreises (gültig ab 1. Januar 2023).
Für Wohnimmobilien, die zum Eigenbedarf erworben werden: Steuersatz 2 %.
Für Käufer unter 35 Jahren (die zum ersten Mal eine Immobilie im Wert von bis zu 510.000 € erwerben): Der Steuersatz kann 0 % betragen (Befreiung bei Erfüllung aller Voraussetzungen).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Immobilie zur Vermietung erwerben, gilt auch als Privatperson ein Steuersatz von 10,4 %.
2. Mehrwertsteuer (BTW)
Die Mehrwertsteuer fällt nur beim Kauf einer neuen Immobilie vom Bauträger an.
Satz: 21 % des Wertes der Immobilie.
Bei einem Kauf mit Mehrwertsteuer wird keine Übertragungssteuer (Overdrachtsbelasting) erhoben.
Jährliche Immobiliensteuern
1. Kommunale Grundsteuer (Onroerendezaakbelasting, OZB)
Diese Steuer wird von allen Immobilienbesitzern (sowohl natürlichen als auch juristischen Personen) gezahlt.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie (WOZ-waarde), der jährlich von der Gemeinde festgelegt wird.
Der Steuersatz variiert je nach Stadt, in der Regel zwischen 0,035 % und 0,12 %.
Wenn der WOZ-Wert eines Hauses beispielsweise 400.000 € beträgt, kann die Steuer zwischen 140 € und 480 € pro Jahr betragen.
2. Waterschapsbelasting – Wassersteuer
Die Niederlande sind ein Land mit einer gut ausgebauten Wasserinfrastruktur, weshalb es eine spezielle Steuer gibt:
Diese wird von allen Immobilienbesitzern gezahlt.
Die Höhe hängt von der Region und der Art der Immobilie ab, beträgt aber in der Regel zwischen 100 € und 400 € pro Jahr.
3. Lokale Abgaben: Müll, Abwasser usw.
Der Eigentümer einer Immobilie zahlt außerdem eine Reihe von lokalen Abgaben, die je nach Gemeinde variieren:
Abfallentsorgung (afvalstoffenheffing)
Abwassergebühr (rioolheffing)
Gebühren für öffentliche Dienstleistungen
Zusammen können diese Gebühren 300 bis 700 € pro Jahr betragen.
Steuern bei der Vermietung von Immobilien
In den Niederlanden werden Mieteinnahmen je nach Steuerklasse (box) besteuert:
In den meisten Fällen, wenn Sie kein gewerblicher Vermieter sind, fällt die Immobilie in Box 3 (Kapitalsteuer).
Das Einkommen wird nicht direkt besteuert, sondern das Vermögen (einschließlich des Marktwerts der Immobilie).
Effektiver Steuersatz – 1,2 % bis 1,71 % des Nettovermögens (nach Abzug der Schulden).
Beispiel
Kauf einer Wohnung in Amsterdam für 450.000 € zum Eigenbedarf:
Grunderwerbsteuer (2 %): 9.000 €
Kommunalsteuer (ca. 0,1 % des WOZ-Wertes): ca. 450 € pro Jahr
Müll- und Abwassergebühren: 500 € pro Jahr
Waterschapsbelasting: 200 € pro Jahr
Gesamtbetrag der jährlichen Steuern und Abgaben: ca. 1.150 €
Der Kauf einer Immobilie in den Niederlanden erfordert gute Kenntnisse des Steuersystems. Die wichtigste einmalige Steuer beträgt 2 % oder 10,4 %, je nach Zweck des Kaufs. Hinzu kommen jährliche lokale Abgaben und Wassergebühren sowie Steuern im Falle einer Vermietung. Für eine fundierte Bewertung der Investition ist es wichtig, nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die langfristigen steuerlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen lokalen Steuerberater oder Notar zu konsultieren.

 

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Grundsteuer in Kroatien im Jahr 2025 – Analyse von Relocation

Kroatien ist ein beliebtes Land für Investitionen in Immobilien an der Adriaküste. Bevor Sie jedoch eine Wohnung oder ein Haus kaufen, sollten Sie nicht nur die Kosten für die Immobilie selbst, sondern auch die Grunderwerbssteuer, die Eintragungsgebühren und die jährliche Instandhaltung berücksichtigen.

Grunderwerbssteuer

Satz: 3 % des von der örtlichen Steuerbehörde ermittelten Werts.

Wer zahlt: der Käufer.

Fällig: innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids.

Wird der Kauf von einer Baufirma getätigt (Neubau mit Mehrwertsteuer), wird keine Steuer gezahlt, stattdessen enthält der Preis 25% Mehrwertsteuer.

Beispiel: Kauf einer gebrauchten Wohnung für 200.000 € → Steuer = 6.000 €.

Kosten für die Anmeldung

Notar: 200-800 € je nach Komplexität der Transaktion.

Rechtsanwalt (fakultativ): 0,5-1,5 % des Immobilienwerts.

Eintragung im Grundbuchamt (Ured za katastar): 40-60 €.

Übersetzung von Dokumenten (falls nicht ansässig): 50-150 €.

Jährliche Grundsteuer (ab 2025)

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Kroatien eine neue Steuer auf Wohnimmobilien, die die „Kurtaxe“ ablöst.

Wer muss sie zahlen?

Eigentümer von Zweitimmobilien, leer stehenden Immobilien oder Immobilien, die kurzfristig (weniger als 10 Monate) vermietet werden.

Sie gilt nicht für Wohnungen, die:

der Hauptwohnsitz ist;

langfristig vermietet wird (mehr als 10 Monate pro Jahr);

für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden oder als unbewohnbar gelten.

Der Satz wird von der Gemeinde festgelegt:

0,60 € bis 8 €/m² pro Jahr.

Liegt keine Entscheidung vor, wird automatisch der Mindestsatz von 0,60 €/m² angewandt.

Beispiel: 70 m² Wohnung in Split → 2 €/m² → 140 €/Jahr

Kosten für Versorgungsleistungen

Nebenkosten (kommunalna naknada):

~ 0,3-0,6 €/m²/Monat;

hängt von der Stadt, dem Bezirk und der Art der Immobilie ab.

Gebühr für die Müllabfuhr:

10-25 €/Monat.

Wasser + Kanalisation:

€1,5-2,5/м³.

Elektrizität:

Die durchschnittliche Rechnung für eine Wohnung beträgt 40-60 €/Monat (Nebensaison).

Internet, TV:

25-35 €/Monat.

Steuer auf Mieteinnahmen

Wenn die Immobilie vermietet wird:

Feste Steuer + Kurtaxe (~300-500 €/Jahr).

Zusätzlich: jährliche Registrierung der Immobilie als touristische Einrichtung (Kategorisierung).

Es kann notwendig sein, sich als Einzelunternehmer zu registrieren (obligatorisch für Einkommen über 40.000 €/Jahr).

Kapitalertragssteuer (bei Verkauf)

Wenn Sie die Immobilie weniger als 2 Jahre nach dem Kauf verkaufen → 10% Steuer auf den Gewinn.

Nach 2 Jahren – Steuerbefreiung (vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit).

Immobilien in Kroatien bleiben für Investoren und Käufer aus der EU, der Ukraine und anderen Ländern attraktiv. Allerdings ist der Unterhalt seit 2025 aufgrund einer neuen jährlichen Steuer teurer geworden. Es lohnt sich, beim Kauf sowohl die anfänglichen Kosten (bis zu 4-5 % zusätzlich zum Preis) als auch die jährlichen Kosten (ab 500 €+ je nach Gebiet und Nutzung) zu berücksichtigen.

Quelle: http://relocation.com.ua/podatki-na-neruhomist-u-horvatiyi-u-2025-rotsi-analiz-vid-relocation/

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Immobiliensteuern in Italien – Analyse von Relocation

Italien ist eines der attraktivsten Länder Europas für den Kauf von Immobilien. Das günstige Klima, die reiche Geschichte, die gut ausgebaute Infrastruktur und der hohe Lebensstandard ziehen sowohl Investoren als auch diejenigen an, die ein zweites Zuhause an der Küste oder in einem malerischen Dorf suchen. Vor dem Kauf ist es jedoch wichtig, sich mit dem Steuersystem vertraut zu machen: In Italien hängen die Immobiliensteuern von vielen Faktoren ab – von der Lage der Immobilie bis zum Status des Eigentümers.

Die wichtigsten Immobiliensteuern in Italien

Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich umfasst sowohl einmalige Steuern beim Kauf als auch jährliche Steuern auf den Besitz.

  1. IMU (Imposta Municipale Unica) – kommunale Immobiliensteuer
  2. Dies ist die wichtigste jährliche Steuer für Eigentümer von Zweitwohnungen und für Ausländer, die nicht als ständige Einwohner gemeldet sind. Wenn die Immobilie die einzige Wohnung ist, in der der Eigentümer ständig wohnt, wird keine IMU erhoben.

Der IMU-Satz wird von den lokalen Behörden festgelegt und schwankt zwischen 0,46 % und 1,06 % des Katasterwerts der Immobilie.

Die Berechnungsgrundlage ist der Katasterwert (rendita catastale), multipliziert mit einem Anpassungskoeffizienten (in der Regel 160 oder 168), woraufhin der Steuersatz angewendet wird.

  1. TARI (Tassa sui Rifiuti) – Abfallentsorgungssteuer
  2. Diese Steuer wird von demjenigen gezahlt, der tatsächlich in der Immobilie wohnt, unabhängig vom Eigentumsrecht. Der Betrag hängt von der Fläche der Immobilie und der Anzahl der Bewohner ab. Im Durchschnitt beträgt er zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr.
  3. TASI (Tributo per i Servizi Indivisibili) – 2020 abgeschafft
  4. Früher ergänzte diese Steuer die IMU und wurde für lokale Dienstleistungen wie Beleuchtung und Straßen verwendet. Seit 2020 sind ihre Funktionen in die IMU integriert.
  5. Steuern beim Kauf von Immobilien
  6. Die Höhe der Steuer hängt vom Verkäufer (natürliche oder juristische Person) und davon ab, ob die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird:

Beim Kauf von einer Privatperson:

2 % des Katasterwerts – wenn es sich um die Erstwohnung des Käufers handelt, der seinen Wohnsitz in Italien hat.

9 % – wenn es sich um eine Zweitwohnung oder eine Investitionsimmobilie handelt.

Beim Kauf vom Bauträger:

10 % Mehrwertsteuer zuzüglich fester Registrierungsgebühren (jeweils 200 Euro).

Außerdem sind Kataster- und Hypothekengebühren in Höhe von jeweils 50 Euro zu entrichten.

Besonderheiten für Nichtansässige

Ausländer können in Italien frei Immobilien erwerben. Es gibt jedoch einige wichtige Besonderheiten:

Wenn Sie nicht als Einwohner registriert sind, wird die IMU-Steuer auch auf eine einzige Immobilie erhoben.

Der Vermögensstatus wird nicht durch die Staatsangehörigkeit bestimmt, sondern durch die Registrierung bei der Gemeinde (residenza anagrafica).

Wenn die Immobilie vermietet wird, sind die Mieteinnahmen meldepflichtig und steuerpflichtig:

nach dem vereinfachten Verfahren cedolare secca – 21 %,

oder nach dem progressiven Einkommensteuersatz: von 23 % bis 43 %.

Berechnungsbeispiele

Wohnung in Rom, gekauft von einem deutschen Staatsbürger zu Urlaubszwecken:

Katasterwert: 80.000 Euro

IMU zum Satz von 1 %: ca. 1.280 Euro pro Jahr

Haus in der Toskana, wird vermietet:

IMU + TARI: zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr

Zuzüglich Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: 21 % oder nach Steuertabelle.

Faz

Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich erfordert Aufmerksamkeit und Berechnungen. Die wichtigsten jährlichen Ausgaben sind IMU und TARI, beim Kauf kommen erhebliche einmalige Gebühren hinzu. Bei Vermietung oder Weiterverkauf fallen zusätzliche Steuern auf den Gewinn an. Daher ist es ratsam, vor dem Abschluss eines Vertrags einen italienischen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um Überraschungen und Strafen zu vermeiden.

Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-italy-analysis-by-relocation/

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Immobiliensteuern in Serbien: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Der Kauf einer Immobilie in Serbien ist nicht nur eine lohnende Investition, sondern auch mit der Verpflichtung zur jährlichen Zahlung einer Grundsteuer verbunden. Diese Steuer müssen alle Immobilienbesitzer zahlen – sowohl serbische Staatsbürger als auch Ausländer, unabhängig davon, ob die Immobilie genutzt wird oder nicht.

Zahlungskalender

Die Immobiliensteuer in Serbien wird vierteljährlich gezahlt:

  • I. Quartal – bis zum 14. Februar
  • II. Quartal – bis zum 15. Mai
  • III. Quartal – bis zum 14. August
  • IV. Quartal – bis zum 14. November

Wichtig: Bei Zahlungsverzug wird eine Strafe in Höhe von 16,5 % p. a. fällig, bei systematischer Nichtzahlung sind Strafmaßnahmen möglich.

Wie zahlt man die Steuer zum ersten Mal?

Für Nichtansässige in Serbien beginnt das Verfahren mit einem persönlichen Besuch bei der Steuerbehörde. Ausländer erhalten keine automatischen Benachrichtigungen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Kaufvertrag
  • Aufenthaltsgenehmigung (Residenzvisum), falls vorhanden
  • Ausländerregistrierungsnummer (Ev. broj)

Bei mehreren Eigentümern

Die Unterlagen müssen von allen Miteigentümern gleichzeitig eingereicht werden. Die Berechnung der Steuer hängt von den Anteilen ab:

  • Wenn die Anteile im Vertrag angegeben sind, wird die Steuer proportional aufgeteilt.
  • Wenn die Anteile nicht festgelegt sind, wird der Betrag zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  • Grundsteuersätze in Serbien (2025)

Die Steuer wird auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie berechnet und in mehrere Kategorien unterteilt:

  • Bis zu 10 Millionen Dinar (~85.000 €) – Steuersatz 0,4 %.
  • Von 10 bis 25 Mio. Dinar – 40.000 Dinar + 0,6 % auf den Betrag über 10 Mio.
  • Von 25 bis 50 Mio. Dinar – 130.000 Dinar + 1 % auf den Betrag über 25 Mio. Dinar
  • Über 50 Mio. Dinar – 380.000 Dinar + 2 % auf den Betrag über 50 Mio.

Quelle: https://t.me/relocationrs/1036

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