Business news from Ukraine

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In Kirgisistan wurden Entwickler künstlicher Intelligenz für fünf Jahre von der Steuerpflicht befreit

Durch den Erlass des kirgisischen Präsidenten „Über Maßnahmen zur Verbesserung des Steuersystems und der Steuerverwaltung“ werden eine Reihe von Steuervergünstigungen für Akteure im IT-Bereich sowie für kreative und künstlerische Tätigkeiten gewährt, wie die Steuerbehörde des Landes am Freitag mitteilte.

So werden Mitarbeiter der IT-Branche, Entwickler von künstlicher Intelligenz und Anwendungen, Blogger, Remote-Mitarbeiter für ausländische Unternehmen sowie Start-up-Gründer für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Steuer befreit.

Darüber hinaus werden für diese Gruppe ermäßigte Einkommensteuersätze in Höhe von 5 % sowie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12 % festgelegt.

Diese Maßnahme wird es Kirgisistan ermöglichen, sich zu einem der regionalen Zentren für die Entwicklung von IT, künstlicher Intelligenz und der Kreativwirtschaft zu entwickeln und talentierte Fachkräfte, innovative Unternehmen sowie Investitionen aus der ganzen Welt anzuziehen, wie in der Mitteilung betont wird.

Die steuerlichen Vergünstigungen werden Unternehmern helfen, mehr Mittel in die Geschäftsentwicklung, die Einführung neuer Technologien und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen zu investieren.

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Großbritannien will eine zusätzliche Steuer für ausländische Eigentümer von Luxusimmobilien einführen

Großbritannien erwägt die Einführung einer zusätzlichen Steuer für Nichtansässige, die teure Wohnimmobilien im Land besitzen, berichtet die Financial Times.

Es geht um einen möglichen Aufschlag auf die bereits beschlossene Steuer auf Luxusimmobilien, die ab April 2028 in Kraft treten soll. Die neue Abgabe betrifft Objekte im Wert von 2 Millionen Pfund Sterling und mehr. Im britischen Finanzministerium wird die diskutierte Zusatzmaßnahme als „Oligarchen-Steuer“ oder „Zuschlag für Nichtansässige“ bezeichnet.

Gemäß der Grundstaffelung der neuen Steuer müssen Eigentümer von Häusern im Wert von 2 bis 2,5 Millionen Pfund jährlich zusätzlich 2.500 Pfund zahlen. Für Immobilien im Wert von bis zu 3,5 Millionen Pfund beträgt die Abgabe 3.500 Pfund, bis zu 5 Millionen Pfund 5.000 Pfund und für Immobilien, die teurer als 5 Millionen Pfund sind, 7.500 Pfund pro Jahr.

Ursprünglich rechneten die Behörden damit, dass die neue Steuer auf Luxusimmobilien dem Haushalt jährlich rund 430 Millionen Pfund einbringen würde. Die Einführung eines zusätzlichen Aufschlags für Nichtansässige könnte die Einnahmen jedoch erhöhen. Nach Angaben der Times könnten ausländische und internationale Eigentümer 25 bis 35 % der rund 165.000 Objekte ausmachen, die potenziell unter die neue Abgabe fallen.

Die britischen Behörden verbinden die Initiative nicht nur mit der Notwendigkeit, den Haushalt aufzufüllen, sondern auch mit dem Versuch, den Druck auf den Wohnungsmarkt, vor allem in London, zu verringern. Das Finanzministerium untersucht, inwieweit die Nachfrage ausländischer Käufer die Immobilienpreise und die Erschwinglichkeit von Wohnraum für britische Haushalte beeinflusst.

Die neue Steuer trägt offiziell den Namen „High Value Council Tax Surcharge“. Sie wird auf Wohnimmobilien in England mit einem Wert von 2 Millionen Pfund und mehr erhoben. Die Bewertung der Objekte soll durch die Valuation Office Agency erfolgen, und die Abgabe selbst wird zusammen mit der Gemeindesteuer (Council Tax) erhoben, fließt jedoch in den zentralen Staatshaushalt.

Der britische Markt für Luxusimmobilien ist traditionell nach wie vor einer der wichtigsten Bereiche für internationale Investoren. Die größte Konzentration an teuren Wohnimmobilien findet sich in London und im Südosten Englands. Marktexperten warnen, dass die neue Steuer den Druck auf das Segment der Immobilien im Wert von rund 2 Millionen Pfund verstärken könnte, da Verkäufer und Käufer versuchen werden, nicht in die neue Steuerkategorie zu fallen.

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Italien bereitet Steuervergünstigungen für zurückkehrende Rentner im Ausland vor

Italien bereitet eine neue Steuerregelung für Staatsbürger vor, die lange Zeit im Ausland gelebt haben und nach ihrer Pensionierung in ihre Heimat zurückkehren möchten.

Kern der Initiative ist die Einführung eines Vorzugssatzes von 4 % auf das weltweite Einkommen für zurückkehrende italienische Rentner-Expatriates. Die neue Regelung soll ein eigenständiges Instrument der Steuerpolitik Roms werden und das erste sein, das sich direkt an Bezieher italienischer Renten richtet.

Derzeit gibt es in Italien bereits mehrere Vergünstigungsregelungen für Neuzugezogene, darunter eine Regelung für vermögende Ausländer und eine 7-Prozent-Regelung für ausländische Rentner, die in bestimmte kleine Gemeinden im Süden des Landes ziehen. Diese Regelungen deckten jedoch nicht vollständig die Situation von Italienern ab, die jahrzehntelang im Ausland gearbeitet und gelebt haben und nun im Ruhestand nach Italien zurückkehren möchten.

Nach der geltenden Regelung für ausländische Rentner gilt der Steuersatz von 7 % für ausländische Einkünfte, wenn die Person ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt und in eine förderfähige Gemeinde zieht. Im Jahr 2026 hat Italien diese Regelung ausgeweitet: Die Einwohnerzahlgrenze für teilnehmende Gemeinden wurde von 20.000 auf 30.000 Einwohner angehoben, was neuen Städten im Süden des Landes den Zugang zu dieser Vergünstigung ermöglichte.

Die neue 4-Prozent-Regelung könnte eine gezieltere Maßnahme für italienische Staatsbürger im Ausland darstellen. Die Behörden hoffen, dass sie dazu beiträgt, einen Teil der Rentner zurückzuholen, die über Einkünfte und Ersparnisse außerhalb Italiens verfügen, aber persönliche, familiäre oder kulturelle Bindungen zu ihrer Heimat aufrechterhalten. Für den Staat ist dies auch eine Möglichkeit, kleine Städte und Regionen zu unterstützen, die mit einer alternden Bevölkerung und Abwanderung zu kämpfen haben.

Für den Immobilienmarkt könnte eine solche Initiative die Nachfrage nach Wohnraum in Kleinstädten und den südlichen Regionen Italiens ankurbeln. Zurückkehrende Rentner orientieren sich häufiger nicht an Mailand oder Rom, sondern an erschwinglicheren Orten mit niedrigen Lebenshaltungskosten, gutem Klima, medizinischer Infrastruktur und der Möglichkeit eines ruhigen Lebens. Dies könnte den Markt für Bestandsimmobilien, Langzeitmieten und Dienstleistungen für ältere Bewohner stützen.

Italien nutzt in den letzten Jahren aktiv steuerliche Anreize als Instrument zur Gewinnung von Kapital und neuen Einwohnern. Gleichzeitig überarbeiten die Behörden die Vergünstigungen für sehr wohlhabende Ausländer: Zuvor wurde eine Anhebung der Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für neue vermögende Einwohner von 200.000 Euro auf 300.000 Euro pro Jahr diskutiert.

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In der Ukraine sind die Einnahmen aus der Immobilien- und Grundsteuer gestiegen

Die lokalen Haushalte der Ukraine haben im Zeitraum Januar bis April 2026 4,9 Mrd. UAH an Steuern auf Immobilien, mit Ausnahme von Grundstücken, eingenommen, was einem Anstieg von 14,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht, wie der Staatliche Steuerdienst (DNS) mitteilte.

Die höchsten Einnahmen wurden in Kiew (1,05 Mrd. UAH), den Regionen Kiew (547,3 Mio. UAH), Dnipropetrowsk (490 Mio. UAH) und Lemberg (487 Mio. UAH) verzeichnet. Die Behörde erinnerte daran, dass diese Steuer nur auf die Fläche erhoben wird, die die Freibeträge überschreitet: über 60 m² für Wohnungen, über 120 m² für Häuser und über 180 m² für verschiedene Wohnformen. Der Steuersatz wird von den lokalen Behörden festgelegt, darf jedoch 1,5 % des Mindestlohns pro Quadratmeter über der Freigrenze nicht überschreiten.

Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2025 um 14,3 % auf 15,8 Mrd. UAH. Der zusätzliche Einnahmenzuwachs der lokalen Gemeinden aus dieser Abgabe belief sich auf fast 2 Mrd. UAH. Spitzenreiter bei der Zahlung der Grundsteuer waren die Oblast Dnipropetrowsk (3 Mrd. UAH), Kiew (2,3 Mrd. UAH), Odessa (1,4 Mrd. UAH) und Lemberg (1,2 Mrd. UAH).

Die Grundsteuer ist eine obligatorische lokale Abgabe, die von Eigentümern von Grundstücken, Anteilen und dauerhaften Landnutzern zu entrichten ist. Für natürliche Personen erfolgt die Berechnung durch die Kontrollbehörden, und die Zahlung muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen. Juristische Personen berechnen die Steuer selbst und reichen ihre Steuererklärungen jährlich bis zum 20. Februar ein.

Steuervergünstigungen bei der Grundsteuer sind für Rentner, Menschen mit Behinderung der Gruppen I und II, Kriegsveteranen, kinderreiche Familien und Personen vorgesehen, die unter den Folgen der Katastrophe von Tschernobyl leiden. Die Vergünstigung gilt im Rahmen der festgelegten Flächennormen. Die Staatliche Steuerbehörde weist darauf hin, dass die Steuerpflicht auch dann beim Eigentümer verbleibt, wenn keine Mitteilung eingegangen ist, und dass der Stand der Abrechnungen über das elektronische Steuerkonto überprüft werden kann.

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Die Schweiz schafft die seltsame Steuer auf „fiktive Wohnmiete“ ab

Der Schweizer Bundesrat hat die Einführung einer Reform der Wohnsteuer ab dem 1. Januar 2029 beschlossen – ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum keine Steuer mehr auf den sogenannten Eigenmietwert zahlen.
Es handelt sich um eine der spezifischsten Steuerregelungen in Europa: Bislang galt in der Schweiz das Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung als fiktives Einkommen, auf das Einkommenssteuer zu entrichten war. Im Rahmen der Reform wird dieses System sowohl für den Hauptwohnsitz als auch für Zweitwohnungen abgeschafft, wobei das Parlament gleichzeitig eine verfassungsrechtliche Möglichkeit für die Kantone vorgesehen hat, eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen einzuführen.
Die Reform wurde möglich, nachdem die Schweizer Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung am 28. September 2025 Änderungen bei der Wohnsteuer befürwortet hatten. Laut Swissinfo stimmten 57,7 % der Stimmberechtigten für die Reform. Der Bundesrat lehnte dabei den Antrag einer Reihe von Alpenkantonen ab, die Einführung des neuen Systems mindestens bis 2030 aufzuschieben, und beschloss, das Datum des Inkrafttretens der Änderungen im Jahr 2029 beizubehalten.
Für den Wohnungsmarkt bedeutet dies nicht nur die Abschaffung der Steuer auf fiktives Mieteinkommen, sondern auch eine Neuregelung der damit verbundenen Steuerabzüge. Laut offizieller Erklärung basierte das bisherige Modell auf einem Gleichgewicht zwischen der Besteuerung des fiktiven Einkommens und der Möglichkeit, Hypothekarzinsen und Wohnkosten von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen. Nach der Reform wird dieser Mechanismus grundlegend geändert, und die Kantone müssen ihre eigenen Steuerregelungen in den kommenden Jahren anpassen.
Für ausländische Investoren und Immobilienkäufer ist diese Nachricht vor allem als Signal für eine weitere Anpassung der Regeln für den Immobilienbesitz in der Schweiz von Bedeutung. Dabei wird die endgültige Auswirkung der Reform auf die Steuerbelastung von der Struktur des Immobilienbesitzes, dem Vorhandensein eines Hypothekarkredits und davon abhängen, wie die einzelnen Kantone von ihrem Recht Gebrauch machen, eine separate Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen.

 

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504 importierte Autos fielen letztes Jahr unter die Luxussteuer

Im Laufe des Jahres hat sich die Anzahl der Autos, die der Luxussteuer unterliegen, verdreifacht

Laut Angaben des Innenministeriums wurden letztes Jahr 504 Fahrzeuge, die der „Luxussteuer” unterliegen, ins Land gebracht. Dies ist der niedrigste Wert seit fünf Jahren. 89 % der Luxusfahrzeuge sind Porsche und Mercedes-Benz, und jedes zweite dieser Autos ist ein Porsche Taycan. Insgesamt entfallen 65 % aller mit einer Luxussteuer belegten Autos auf Elektroautos.

504 Fahrzeuge, die der „Luxussteuer“ unterliegen, wurden 2025 in die Ukraine eingeführt. Das sind 3,2-mal weniger als 2024. Insgesamt ist dies der niedrigste Wert seit fünf Jahren.

Jedes zweite Auto auf der Liste der „Luxusautos” ist ein Porsche Taycan: 232 Fahrzeuge. Insgesamt sind Porsche mit einer zusätzlichen Steuer zum Marktführer im Luxussegment geworden: Auf Fahrzeuge dieser Marke entfallen 64 % des Gesamtvolumens. Ein weiteres Viertel des Marktes wurde von Mercedes-Benz mit 126 Fahrzeugen eingenommen. Auf die übrigen Premiummarken entfallen zusammen 11 % des Marktes: Audi, Rolls-Royce, Aston Martin, Lamborghini, Maserati usw.

Es ist anzumerken, dass im Gegensatz zu den Gesamtimporten im Premium-Segment Elektroautos dominieren: 65 % der importierten Luxusautos. Weitere 18 % sind Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Benzin oder Diesel betrieben werden können. Reine Benziner, die bei den Gesamtimporten führend sind, landeten mit 17 % am Ende der Liste. Auf Diesel entfallen nur symbolische 0,4 %.

Fast die Hälfte aller Luxusautos sind in Kiew und Umgebung registriert: 236 Fahrzeuge. Weitere 52 Fahrzeuge befinden sich in der Region Lemberg, 49 in der Region Odessa und 37 in der Region Dnipropetrowsk.

Überwiegend sind Fahrzeuge des Luxussegments auf Privatpersonen zugelassen – 82 % oder 413 Fahrzeuge. Nur 18 % dieser Fahrzeuge befinden sich in Unternehmensbesitz.

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Ultra-Premium-Segment. So wurden im vergangenen Jahr 21 Rolls-Royce in die Ukraine importiert. Davon sind 15 das Elektromodell Spectre, das etwa 600.000 Dollar kostet. Außerdem sind 7 Aston Martin und 2 Lamborghini im Register eingetragen.

Es ist anzumerken, dass Autos, deren Wert 3,2 Millionen UAH übersteigt und die weniger als 5 Jahre alt sind, unter die „Luxussteuer” fallen. Die Steuer für ein solches Auto beträgt 25.000 UAH pro Jahr.

https://opendatabot.ua/analytics/luxury-car-fee-2025

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