Business news from Ukraine

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Aufforderung zum Beitritt zum Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger – Anerkennung des Engagements der Ukraine für Transparenz

Die Einladung der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Bestechung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an die Ukraine, dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr beizutreten und Vollmitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe zu werden, ist eine Anerkennung der Tatsache, dass die Ukraine sich eindeutig für einen Kurs zur Anhebung der Standards für Transparenz, Verantwortung und Integrität in der Interaktion zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Regierung entscheidet.

Diese Meinung äußerte Oleksiy Shevchuk, Vorstandsvorsitzender der Nationalen Vereinigung der Lobbyisten der Ukraine, gegenüber Interfax-Ukraine.

„Für uns als Berufsverband der Lobbyisten ist das Ersuchen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein wichtiges Signal: Der Staat wählt eindeutig einen Weg, um die Standards für Transparenz, Verantwortung und Integrität in der Interaktion zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Regierung zu erhöhen“, sagte er.

Schewtschuk merkte an, dass „in diesem Zusammenhang die ukrainische Lobbyistenvereinigung der Meinung ist, dass Unternehmen, Lobbyisten und Regierungsinstitutionen diese Kombination von zwei Reformen – Korruptionsbekämpfung und Lobbyismus – als Chance nutzen sollten“.

Dazu gehört laut Schewtschuk die Möglichkeit, berufsethische Standards und Verhaltensweisen in der Lobbyarbeit zu schaffen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen internationaler Partner gerecht werden, sowie die Gelegenheit, die internen Richtlinien von Unternehmen zu überprüfen, „insbesondere von solchen, die im Ausland oder in einem internationalen Kontext tätig sind, um die Anforderungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Bezug auf die Bestechung ausländischer Beamter zu erfüllen.“

Darüber hinaus glaubt Schewtschuk, dass ein solcher Beitritt „dazu beitragen wird, dass das neue Lobbysystem nicht nur eine Plattform für Interessen wird, sondern auch ein Garant für eine faire Beteiligung am Staatsbildungsprozess, was bei Investoren und internationalen Partnern Vertrauen in die Ukraine schafft.“

„Wir glauben, dass diese Änderungen von einem formalen Ansatz in ein effektives praktisches Instrument umgewandelt werden sollten, und die EBA ist bereit, Schulungen, die Entwicklung von Kodizes, Konsultationen und Überwachung zu unterstützen. Dies ist eine Chance für die Ukraine, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zu zeigen, dass wir in der Lage sind, im Einklang mit den besten internationalen Praktiken zu handeln“, sagte er.

Wie berichtet, hat die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Bestechung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Ukraine eingeladen, dem Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr beizutreten und Vollmitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe zu werden. Grundlage für diesen Prozess war der vom parlamentarischen Ausschuss für Strafverfolgung ausgearbeitete Gesetzentwurf Nr. 11443 zur Verbesserung der Mechanismen, mit denen juristische Personen wegen Bestechung ausländischer Beamter vor Gericht gebracht werden können. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Möglichkeit vor, auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung über die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen gegen eine juristische Person eine besondere Einziehung vorzunehmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zusätzliche (nicht finanzielle) strafrechtliche Maßnahmen gegen eine juristische Person in Form von vorübergehenden Beschränkungen der Tätigkeit der juristischen Person oder von vorübergehenden Beschränkungen der Erlangung von Rechten und/oder Leistungen verhängt werden können. Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Erhöhung der gegen juristische Personen verhängten Geldstrafen als wichtigste strafrechtliche Maßnahme vor.

 

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Das Volumen der ausgeführten Bauarbeiten in der Ukraine stieg von Januar bis August um fast 20%

Das Volumen der ausgeführten Bauarbeiten in der Ukraine stieg von Januar bis August 2025 im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2024 um 19,5 % auf 140,2 Mrd. UAH, wie Daten des Staatlichen Statistikdienstes (Gosstat).

Wie das Statistikamt mitteilte, stieg das Bauvolumen in den ersten acht Monaten des Jahres 2025 um 30,9 %, davon der Bau von Wohngebäuden um 16,4 %, von Nichtwohngebäuden um 38,7 % und von Ingenieurbauten um 11,5 %.

Der Anteil der Neubauten am Gesamtvolumen der ausgeführten Bauarbeiten betrug im Zeitraum Januar bis August 42,8 %, der Anteil der Reparaturen 30,1 % und der Anteil der Rekonstruktionen und sonstigen Arbeiten 27,1 %.

Nach Angaben des Staatlichen Statistikamtes erreichte der Bauproduktionsindex im Januar-August dieses Jahres 113,1 % gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres, wobei der Indikator im Wohnungsbau bei 109,1 %, im Nichtwohnungsbau bei 130,7 % und im Ingenieurbau bei 105,7 % liegt.

Im August erreichte der Bauproduktionsindex 124,4 % gegenüber dem Vorjahreswert und 87,2 % gegenüber Juli 2025.

Nach saisonbereinigten Daten des Ministeriums beliefen sich die Indizes der Bauproduktion im August 2025 im Wohnungsbau auf 61,4 %, im Nichtwohnungsbau auf 130,4 % und im Ingenieurbau auf 125,5 %, während die Indizes unter Berücksichtigung des Kalendereffekts 62,1 %, 131,4 % bzw. 128,3 %.

Das Staatliche Statistikamt weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Daten aufgrund des Kriegsrechts verschoben wurde.

 

Die religiösen oder sonstigen Überzeugungen eines ukrainischen Staatsbürgers sind kein Grund für eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung wegen Wehrdienstverweigerung

Die religiösen oder sonstigen Überzeugungen einer Person sind kein Grund für eine Befreiung von der strafrechtlichen Verantwortung wegen Wehrdienstverweigerung, wie der Oberste Gerichtshof feststellt.

„Die Gesetzgebung der Ukraine sieht keine Ausnahme von der Wehrpflicht aufgrund religiöser oder anderer Überzeugungen vor“, heißt es in einer Mitteilung des Obersten Gerichtshofs vom Montag auf seiner Website.

In der Mitteilung heißt es: „Solche Überzeugungen können kein Grund für die Befreiung einer Person von der strafrechtlichen Verantwortung im Falle ihrer Wehrdienstverweigerung im Sinne von Artikel 336 des Strafgesetzbuches der Ukraine sein.“

Zu diesem Schluss kam die Vereinigte Kammer des Kassationsstrafgerichtshofs im Rahmen des Obersten Gerichtshofs nach Prüfung des Falles Nr. 573/838/24.

Der Gerichtshof teilt mit, dass die Vorinstanzen den Angeklagten aufgrund der Umstände des Strafverfahrens für schuldig befunden und gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches der Ukraine verurteilt haben, weil er, obwohl er aufgrund seines Gesundheitszustandes zum Militärdienst tauglich war, ohne triftigen Grund nicht im Territorialen Zentrum für Rekrutierung und soziale Unterstützung (TZKS und SP) erschienen war, um zur Ableistung seines Wehrdienstes zu einer Militäreinheit geschickt zu werden.

„In der Kassationsbeschwerde wies der Verteidiger darauf hin, dass der Angeklagte Gründe für eine gewissenhafte Verweigerung des Militärdienstes hatte, da diese Verweigerung auf seinen aufrichtigen religiösen Überzeugungen beruhte, die mit der Ausübung jeglichen Militärdienstes, einschließlich des Dienstes ohne Waffen, unvereinbar sind, sowie auf seiner Zugehörigkeit zur religiösen Organisation der Zeugen Jehovas, deren Glaubenslehre die Möglichkeit eines solchen Dienstes kategorisch ausschließt“, heißt es in der Mitteilung.

Nach Angaben des Obersten Gerichtshofs stellte die Vereinigte Kammer bei der Beurteilung der Kassationsanträge fest, dass die Einberufung zur Mobilmachung zur Erfüllung von nicht kampffähigen militärischen Pflichten führen kann, die das Tragen und den Einsatz von Waffen nicht erfordern (Reparatur von Technik, Transport von Verwundeten, Bau von Befestigungen usw.).

„Die Vereinigte Kammer hat anerkannt, dass die gesetzlich verankerte Unmöglichkeit, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, bedeutet, dass eine solche Einschränkung in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen muss, selbst wenn es um die Verteidigung des Vaterlandes gegen eine Aggression geht“, erklärt der Gerichtshof.

Somit, wie in der Mitteilung festgestellt wird, „hebt die Einberufung zum Militärdienst im Rahmen der Mobilmachung nicht automatisch das Recht auf eine gewissenhafte Verweigerung des Tragens oder Gebrauchs von Waffen auf“.

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Japanisches Startup lanciert weltweit ersten an den Yen gekoppelten Stablecoin

Das japanische Startup JPYC hat den weltweit ersten an den Yen gekoppelten Stablecoin auf den Markt gebracht, berichtet Reuters.
Der Stablecoin wird auch JPYC genannt und kann vollständig in Yen umgewandelt werden. Er ist durch inländische Bargeldeinlagen und japanische Staatsanleihen gedeckt.
Das Unternehmen beabsichtigt, innerhalb von drei Jahren JPYC im Wert von 10 Billionen Yen (66 Mrd. USD) auszugeben und die breite Verwendung dieser Kryptowährung im Ausland sicherzustellen.
Um den Umsatz anzukurbeln, plant JPYC, in der ersten Phase keine Transaktionsgebühren zu erheben. Seine Einnahmen werden aus Zinszahlungen auf Staatsanleihen stammen.
„Wir hoffen, Innovationen zu fördern, indem wir Startups die Möglichkeit geben, niedrige Transaktions- und Abwicklungsgebühren zu zahlen“, sagte Noritaka Okabe, der Geschäftsführer des Unternehmens, gegenüber Reportern.
Blockchain-basierte Stablecoins sind in der Regel an Fiat-Währungen gekoppelt, was schnellere und günstigere Zahlungen ermöglicht.
Nach Angaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) sind mehr als 99 % der weltweiten Stablecoins an den US-Dollar gekoppelt.
Im Oktober berichtete Nikkei, dass drei der größten japanischen Banken – die Mitsubishi UFJ Financial Group, die Sumitomo Mitsui Financial Group und die Mizuho Financial Group – gemeinsam ihre eigenen Stablecoins herausgeben würden.
Im September wurden auch ähnliche Pläne von neun europäischen Banken bekannt, darunter UniCredit und Raiffeisen.

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SPFU verkauft staatliches Unternehmen Atlantis-Pack Ukraine für 38 Millionen UAH

Der Staatliche Eigentumsfonds der Ukraine (SPFU) hat eine 100%ige staatliche Beteiligung an seiner Tochtergesellschaft Atlantis-Pack Ukraine (Sofiyivska Borshchahivka, Region Kiew) im Rahmen einer Online-Auktion über das elektronische Handelssystem Prozorro.Sale zu einem Startpreis von 37,88 Mio. UAH (ohne MwSt.) zum Verkauf angeboten.

Nach Angaben der SPFU werden Gebote bis zum 3. November angenommen, und die Auktion wird am 4. November stattfinden.

Der Fonds stellte fest, dass SE Atlantis-Pack Ukraine eine Tochtergesellschaft ist, die sich auf den Großhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren spezialisiert hat.

Das Unternehmen hat 4 Fahrzeuge, die in den Jahren 2022-2020 hergestellt werden, in seiner Bilanz. Das Unternehmen verfügt über keinen Grundbesitz. Es hat noch Verpackungsmaterial übrig. Die Anzahl der Mitarbeiter ab 2025 beträgt 5 Personen. Im Zeitraum 2022-2024 und im ersten Halbjahr 2025 hat SE Atlantic-Pack Ukraine Produkte im Wert von 64,09 Millionen UAH verkauft.

Gemäß den Verkaufsbedingungen ist der Käufer verpflichtet, die Rückzahlung von Lohn- und Budgetrückständen innerhalb von 6 Monaten sicherzustellen und die Entlassung von Mitarbeitern zu verhindern.

„Die Tochtergesellschaft Atlantis-Pack Ukraine ist ein großartiges Projekt für die Geschäftsentwicklung und den Betrieb. Für den neuen Eigentümer ist es ein erfolgreiches Investitionsobjekt mit großem Entwicklungspotenzial“, so die SPFU.

 

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Offizielle Wechselkurse der Nationalbank der Ukraine zum 27. Oktober

Offizielle Wechselkurse der Nationalbank der Ukraine zum 27. Oktober