Business news from Ukraine

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Ukrainer belegten im Dezember den dritten Platz beim Kauf von Wohnimmobilien in der Türkei

Ukrainische Staatsbürger belegten im Dezember 2025 den dritten Platz unter den Ausländern beim Kauf von Wohnimmobilien in der Türkei, wie aus Daten des türkischen Statistikinstituts (TurkStat) hervorgeht, die von türkischen Medien veröffentlicht wurden.

Den veröffentlichten Daten zufolge kauften Ausländer im Dezember 2.541 Immobilien in der Türkei, was einem Anstieg von 5,1 % gegenüber Dezember 2024 entspricht. An erster Stelle bei den Käufen im Dezember standen Bürger der Russischen Föderation (504 Objekte), an zweiter Stelle Iraner (232) und an dritter Stelle Ukrainer (193).

Insgesamt gingen die Verkäufe von Wohnimmobilien an Ausländer in der Türkei im Jahr 2025 um 9,4 % auf 21.534 Objekte zurück. Unter den ausländischen Käufern lagen im Jahresverlauf Bürger der Russischen Föderation (3.649 Objekte) an erster Stelle, gefolgt von Iranern (1.878) und Ukrainern (1.541).

Insgesamt stieg der Verkauf von Wohnimmobilien in der Türkei im Dezember 2025 um fast 20 %.

Quelle: https://open4business.com.ua/ukrayinczi-vyjshly-na-3-tye-miscze-za-kupivleyu-zhytla-v-turechchyni-v-grudni/

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Ukrainer unter den Top 10 der Immobilienkäufer in Spanien

Nach den Ergebnissen des dritten Quartals 2025 gehörten ukrainische Staatsbürger zu den zehn größten ausländischen Immobilienkäufern in Spanien – auf sie entfielen 758 Kaufverträge, wie aus den Daten des spanischen Registrierungsdienstes (Registrars) für das dritte Quartal hervorgeht.

An der Spitze der ausländischen Käufer standen Bürger aus Großbritannien (1.871 Transaktionen), Deutschland (1.539) und den Niederlanden (1.416). Es folgen Rumänien (1.321) und Marokko (1.317) sowie Frankreich (1.241) und Italien (1.177).

Zu den Top Ten gehören auch Polen (1.096) und Belgien (1.021). Die Ukraine belegte den 10. Platz (758) und lag damit vor China (687) und Schweden (578).

Unter den anderen in der Statistik vertretenen Ländern sind Irland (424 Transaktionen), die USA (405), Russland (403) und Bulgarien (251) zu nennen.

 

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In der Türkei gehören Ukrainer nicht zu den Top 10 hinsichtlich der Anzahl der Aufenthaltsgenehmigungen

Ukrainer gehören laut aktuellen Statistiken der Migrationsbehörde des Landes nicht zu den zehn größten Gruppen von Ausländern mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (ВНЖ) in der Türkei (Stand: 25. Dezember 2025).

Nach Angaben der Behörde lebten zum genannten Zeitpunkt insgesamt 1 Million 137.023 Tausend Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei.

An der Spitze stehen Bürger aus Turkmenistan (166.292) und Aserbaidschan (90.942), gefolgt von Bürgern aus Syrien (77.709) und Iran (73.534). Die Russen belegen in dieser Rangliste den fünften Platz (72.548), was angesichts des Anstiegs des Anteils anderer Länder einen Verlust der Führungsposition bedeutet.

In Bezug auf die Arten von Aufenthaltsgenehmigungen gibt die Migrationsbehörde an, dass am 25. Dezember 2025 419.759 Kurzzeitaufenthaltsgenehmigungen, 216.564 Studentenaufenthaltsgenehmigungen, 166.539 Familienaufenthaltsgenehmigungen und 333.969 Aufenthaltsgenehmigungen anderer Kategorien ausgestellt waren.

Die Quelle dieser Daten ist der Abschnitt mit aktuellen Statistiken der türkischen Migrationsbehörde (Göç İdaresi Başkanlığı) mit dem Aktualisierungsdatum 25.12.2025.

Quelle: http://relocation.com.ua/ukrainians-did-not-make-it-into-the-top-10-in-turkey-in-terms-of-the-number-of-residence-permits/

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Ukrainer sind die größte Gruppe von Empfängern von Aufenthaltsgenehmigungen in der EU

Laut Eurostat-Daten waren ukrainische Staatsbürger im Jahr 2024 die größte Gruppe unter den Empfängern von ersten Aufenthaltsgenehmigungen (first residence permits) in den Ländern der Europäischen Union. Nach Angaben des EU-Statistikamtes haben die EU-Länder im Jahr 2024 295.600 erste Aufenthaltsgenehmigungen an ukrainische Staatsbürger ausgestellt, gefolgt von Bürgern aus Indien (192.400) und Marokko (188.400).
Eurostat weist auch darauf hin, dass für Ukrainer die häufigste Ursache für den Erhalt einer ersten Aufenthaltsgenehmigung die Beschäftigung war: 72,5 % der Genehmigungen für ukrainische Staatsbürger wurden 2024 aus beruflichen Gründen erteilt.

Eurostat betont jedoch, dass die angegebenen Statistiken zu ersten Aufenthaltsgenehmigungen keine Personen umfassen, die aufgrund des umfassenden Krieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine vorübergehenden Schutz in EU-Ländern erhalten haben – diese Daten werden separat erfasst.

 

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Der Anteil der Ukrainer, die Krypto-Assets besitzen, erreicht 16 %

Offizielle staatliche Statistiken über den Anteil der ukrainischen Bürger, die Kryptowährungen nutzen, liegen für Dezember 2025 nicht vor – in der Praxis werden Schätzungen von Analyseunternehmen und Ergebnisse von Meinungsumfragen herangezogen, wobei die Zahlen aufgrund unterschiedlicher Definitionen von „Nutzung” (Besitz, Anlageerfahrung, reale Transaktionen, Überweisungen) erheblich voneinander abweichen.

Die am häufigsten zitierte Schätzung für das gesamte Land stammt von Triple-A: „15,72 % der Ukrainer besitzen Kryptowährungen”, was etwa 6,5 Millionen Menschen entspricht (geschätzter Anteil an der Gesamtbevölkerung).

Umfragedaten ergeben höhere Werte für bestimmte Bevölkerungsgruppen. So ergab eine von WhiteBIT in Auftrag gegebene Studie von Gradus Research (April 2024) unter Einwohnern von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern (18-60 Jahre, 883 Befragte, ohne vorübergehend besetzte Gebiete und Gebiete mit aktiven Kampfhandlungen), dass 26 % der Befragten angaben, Kryptowährungen zu besitzen.

Ein weiterer Anhaltspunkt ist eine von WhiteBIT in Auftrag gegebene Ipsos-Studie (April-Mai 2025) unter „finanziell aktiven” Stadtbewohnern im Alter von 18 bis 65 Jahren (650 Befragte in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern). In den veröffentlichten Ergebnissen wird angegeben, dass 25 % bereits Erfahrung mit Investitionen in Kryptowährungen hatten, weitere 23 % gaben an, dies in naher Zukunft tun zu wollen. In einer Anmerkung zur Methodik wird jedoch auf die Zusammensetzung der Stichprobe hingewiesen, die insbesondere Befragte umfasste, die Investitionen in Kryptowährungen nicht ablehnen, sowie diejenigen, die bereits einen Teil ihrer Ersparnisse in Kryptowährungen halten – dies ist bei der Interpretation als Indikator für ein „finanziell aktives” Publikum und nicht für die gesamte Bevölkerung zu berücksichtigen.

Wenn man „nutzen” möglichst streng interpretiert – als persönlich durchgeführte Transaktionen –, ergab die Gradus-Studie eine „konservativere” Untergrenze: 5,1 % der Befragten gaben an, persönlich Transaktionen mit Krypto-Assets und/oder Blockchain durchgeführt zu haben (in demselben Artikel wurde ein deutlich höherer Anteil an Erfahrungen in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen separat hervorgehoben).

Indirekt bestätigt Chainalysis das hohe Engagement der Ukraine: Im Global Crypto Adoption Index 2025 belegte die Ukraine den 1. Platz in der um die Bevölkerungszahl bereinigten Rangliste (und den 8. Platz in der Gesamtwertung), wobei die Berechnung die Bewertung der Transaktionsströme und des Web-Traffics von Kryptodiensten berücksichtigt.

Die Streuung der Schätzungen für 2024-2025 (von etwa 15-16 % „Besitz” bis zu etwa einem Viertel in einzelnen städtischen und „finanziell aktiven” Stichproben) lässt sich dadurch erklären, dass der Besitz/die Investitionserfahrung in der Regel größer ist als der Anteil der Menschen, die Krypto-Assets regelmäßig in realen Transaktionen verwenden.

Im öffentlichen Rechtsraum der Ukraine werden virtuelle Vermögenswerte nicht als gesetzliches Zahlungsmittel angesehen – im Gesetzestext „Über virtuelle Vermögenswerte” wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass virtuelle Vermögenswerte kein Zahlungsmittel auf dem Gebiet der Ukraine sind und nicht gegen Waren, Arbeiten und Dienstleistungen eingetauscht werden können.

Die Finanzaufsichtsbehörden betonten auch, dass Kryptowährungen nach ukrainischem Recht nicht unter die Kategorie Geld/elektronisches Geld/Währungswerte fallen, und wiesen auf die Risiken von Transaktionen mit ihnen hin.

https://www.fixygen.ua/news/20251219/priblizno-16-ukrayintsiv-volodiyut-kriptoaktivami.html

 

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Deutschland, Polen und Tschechien haben die meisten Ukrainer unter vorübergehenden Schutz genommen

Im September 2025 wurde laut Eurostat ein Jahreshoch bei der Gewährung des vorübergehenden Status für ukrainische Staatsbürger in den Ländern der Europäischen Union verzeichnet.

„Im Oktober 2025 haben die EU-Länder 74.175 neue Entscheidungen über die Gewährung von vorübergehendem Schutz getroffen. Dies ist der zweitgrößte Monatswert im Jahr 2025 nach dem im September verzeichneten Höchststand (79.525). Diese hohen Zahlen sind das Ergebnis eines Ende August 2025 verabschiedeten Dekrets der ukrainischen Regierung, das Männern im Alter von 18 bis einschließlich 22 Jahren das Recht einräumt, die Ukraine ungehindert zu verlassen“, heißt es in der Mitteilung.

Zum 31. Oktober 2025 machten ukrainische Staatsbürger mehr als 98,4 % der Personen aus, die vorübergehenden Schutz in der EU erhielten. Erwachsene Frauen machten 43,8 % der Personen aus, die vorübergehenden Schutz erhielten. Minderjährige machten fast ein Drittel (30,8 %) und erwachsene Männer etwas mehr als ein Viertel (25,5 %) der Gesamtzahl aus

Insgesamt hatten am 31. Oktober 2025 insgesamt 4,3 Millionen Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die aus der Ukraine geflohen waren, den Status des vorübergehenden Schutzes in der EU. Im Vergleich zum Ende September 2025 sank die Gesamtzahl der Personen aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz genossen, um 6 170 (-0,1 %).

Die EU-Länder, die die meisten Personen aus der Ukraine aufgenommen haben, die vorübergehenden Schutz erhalten haben, waren Deutschland (1 229 960 Personen; 28,6 % der Gesamtzahl in der EU), Polen (965 005; 22,5 %) und die Tschechische Republik (393 005; 9,1 %).

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