Die Nachfrage nach Kurzzeitvermietungen in der EU über Online-Plattformen stieg Anfang 2026 weiter an. Von Januar bis März verbrachten Gäste 144,3 Millionen Übernachtungen in Kurzzeitunterkünften, die über Airbnb, Booking oder Expedia gebucht wurden. Das sind 9,7 % mehr als im ersten Quartal 2025 und 16,6 % mehr als im ersten Quartal 2024, wie Eurostat am 2. Juli mitteilte.
Das stärkste Wachstum verzeichnete Malta – plus 30,5 % im Jahresvergleich. Es folgen Slowenien – plus 24,7 %, die Slowakei – plus 23,5 % und Zypern – plus 22,3 %. Ein zweistelliges Wachstum wurde auch in Finnland, Tschechien, Irland, Kroatien, Griechenland, Deutschland, Italien, Schweden, Polen, Estland, Lettland und Litauen verzeichnet.
Unter den größten Tourismusmärkten der EU verzeichneten alle sieben meistbesuchten Länder ebenfalls ein Wachstum. Deutschland verzeichnete ein Plus von 14,9 %, Italien von 14,7 %, Polen von 11,9 %, Frankreich von 8,1 %, Spanien von 6,5 %, Portugal von 4,9 % und Österreich von 4 %. Das bedeutet, dass der Markt nicht nur in kleinen Ländern mit einer niedrigen Ausgangsbasis wächst, sondern auch in den großen Tourismuswirtschaften.
Eurostat präzisiert, dass es sich dabei speziell um Übernachtungen in Kurzzeitunterkünften über Plattformen handelt und nicht um Hotels und Campingplätze. Wenn beispielsweise eine vierköpfige Familie drei Nächte in einer Ferienwohnung verbringt, wird dies als 12 Übernachtungen gewertet. Die Daten werden als experimentelle Statistik veröffentlicht und basieren auf Informationen, die die Plattformen direkt an Eurostat übermitteln.
Die regionalen Statistiken werden mit einer gewissen Verzögerung veröffentlicht. Nach den Daten für das vierte Quartal 2025 waren die beliebtesten Regionen für Kurzzeitvermietungen über Plattformen Andalusien in Spanien mit 9,9 Millionen Übernachtungen, die Kanarischen Inseln mit 8,2 Millionen und Île-de-France in Frankreich mit 7,2 Millionen. Unter den zehn beliebtesten Regionen befanden sich nur Gebiete aus drei Ländern – Spanien, Frankreich und Italien.
Für Investoren bedeutet diese Statistik, dass es nicht mehr ausreicht, sich allein am allgemeinen Marktwachstum zu orientieren. Man muss das jeweilige Land, die Stadt, saisonale Schwankungen, lokale Beschränkungen für Airbnb und Booking, Steuern, Registrierungsvorschriften und den Wettbewerb mit Hotels berücksichtigen. In Europa wächst die Kurzzeitvermietung nach wie vor, entwickelt sich jedoch zunehmend zu einem regulierten und professionellen Geschäftszweig.
Der Markt für kurzfristige Ferienvermietungen in Spanien erlebt den stärksten Rückgang der letzten Jahre: Die Zahl der auf digitalen Plattformen angebotenen Unterkünfte sank im Mai 2026 im Jahresvergleich um 10,7 %, wie das spanische Statistikinstitut (INE).
Nach Angaben des INE sind innerhalb eines Jahres 40.836 Tausend touristische Unterkünfte vom Markt verschwunden. Dies war der zweitstärkste Rückgang des Angebots seit Beginn der statistischen Erfassung durch die Behörde.
Trotz des Rückgangs im Jahresvergleich hat sich der Markt zu Beginn der Hochsaison im Sommer im Vergleich zum November 2025 teilweise erholt: Das Angebot stieg um 3,4 % bzw. um 11.237 Tausend Unterkünfte. Im Mai gab es in Spanien 341.001 Tausend aktive touristische Beherbergungsbetriebe, die insgesamt 1,71 Millionen Schlafplätze bereitstellten. Im Durchschnitt entfielen auf einen Betrieb etwa fünf Schlafplätze.
Der Rückgang des Angebots betraf alle wichtigen Tourismusregionen des Landes. Der deutlichste Rückgang wurde in der Autonomen Gemeinschaft Valencia verzeichnet, wo der Markt innerhalb eines Jahres fast 12.000 Objekte verlor und der Gesamtbestand an aktiven Angeboten auf 51.268 Tausend schrumpfte. Dies führte dazu, dass die Region den zweiten Platz beim Angebotsvolumen an Katalonien abgeben musste.
Andalusien behielt trotz eines Rückgangs um 5.527 Tausend Objekte seinen Status als größter Markt für Ferienunterkünfte in Spanien bei – mit 90.649 Tausend Wohnungen und Villen. Katalonien verlor 5.546 Tausend Objekte, blieb aber mit 51,3 Tausend aktiven Angeboten unter den Spitzenreitern.
Auch auf den Inselmärkten war ein Rückgang zu verzeichnen. Auf den Kanarischen Inseln sank die Zahl der Objekte um 2.33 auf 48.356, auf den Balearen um 3.057 auf 21.304 Angebote.
Auf Provinzebene bleiben die touristischen Küstenregionen die größten Märkte. An der Spitze steht Málaga mit 45.176 Objekten, gefolgt von Alicante mit 32.148 und Las Palmas mit 26.998.
Betrachtet man einzelne Gemeinden, so weist Madrid mit 10.836 Tausend Objekten die größte Konzentration an Ferienunterkünften auf. Es folgen die Stadt Málaga mit 8.288 Tausend, Barcelona mit 8.231 Tausend, Marbella mit 6.987 Tausend und Sevilla mit 6.937 Tausend Unterkünften.
Analysten führen den Rückgang des Angebots auf strengere kommunale Vorschriften, den Entzug von Lizenzen und den zunehmenden politischen Druck auf den Sektor der Kurzzeitvermietung zurück. In Spanien verschärft sich seit einigen Jahren der Konflikt zwischen der Tourismusbranche, den Immobilienbesitzern und den Einheimischen, die mit einem Mangel an erschwinglichen Langzeitmietwohnungen und steigenden Preisen in Großstädten und Urlaubsregionen konfrontiert sind.
Für den Immobilienmarkt bedeutet dies einen Phasenwechsel. Die touristische Vermietung bleibt ein ertragreiches Segment, wird jedoch für Investoren zunehmend stärker reguliert und risikobehaftet. Waren früher eine hohe Auslastung und der Touristenstrom die entscheidenden Faktoren, so gewinnen nun die Lizenz, kommunale Beschränkungen, der rechtliche Status der Immobilie und die Widerstandsfähigkeit des Standorts gegenüber möglichen Verboten zunehmend an Bedeutung.
Für Immobilienkäufer in Spanien ist dies ein wichtiges Signal: Eine Immobilie, die früher als Instrument für die Kurzzeitvermietung angesehen wurde, kann bei einer Änderung der lokalen Vorschriften einen Teil ihrer Investitionsattraktivität einbüßen. Dies gilt insbesondere für überhitzte Tourismusgebiete, in denen die Behörden die Kurzzeitvermietung am stärksten einschränken.
Gleichzeitig könnte der Rückgang des Angebots an Ferienwohnungen den Markt für Hotels und Aparthotels stützen und dazu beitragen, dass ein Teil der Wohnungen wieder in die Langzeitvermietung zurückgeführt wird. Eine schnelle Lösung des Problems der Wohnraumverfügbarkeit ist damit jedoch kaum zu erwarten: Die Nachfrage nach Wohnraum in Großstädten und Tourismusregionen bleibt hoch, während das neue Angebot begrenzt ist.
Die Haushaltseinnahmen aus der Vermietung von staatlichem Vermögen beliefen sich im ersten Quartal 2026 auf fast 246 Mio. UAH, was 30,7 % des Jahresplans entspricht, teilte die Pressestelle des Staatlichen Vermögensfonds der Ukraine (FDMU) mit.
Nach Angaben der Behörde wurden von Januar bis März 164 erfolgreiche Auktionen zur Vermietung von Staatsvermögen durchgeführt, wobei der durchschnittliche Preisanstieg das 1,7-Fache betrug. Zudem wurden 195 Mietverträge verlängert, wobei der durchschnittliche Preisanstieg das 1,01-Fache betrug.
Die Gesamtzahl der Auktionsteilnehmer belief sich auf 399.
Das größte Geschäft im ersten Quartal war die Vermietung von Nichtwohnräumen in Kiew für 120.000 UAH/Monat.
Wie berichtet, flossen im Jahr 2025 970,6 Mio. UAH aus der Vermietung von staatlichem Eigentum in den Haushalt, was 97 % des Jahresplans entsprach.
Die Investmentgesellschaft S1 REIT unterstützt die Verabschiedung und Umsetzung eines Gesetzentwurfs zur Besteuerung von Einkünften, die über digitale Plattformen erzielt werden, als Instrument zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft auf dem Immobilienvermietungsmarkt, teilte die Pressestelle des Unternehmens der Agentur „Interfax-Ukraine“ mit.
Der Finanzdirektor von S1 REIT, Vadym Pavluszyn, erinnerte daran, dass Immobilien-Investmentfonds, die nach dem REIT-Modell arbeiten, im Rahmen vollständiger steuerlicher Transparenz agieren.
„Wir zahlen alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern für unsere Investoren. Insbesondere werden Dividendeneinkünfte mit einem Steuersatz von 9 % (Einkommensteuer) und 5 % (Wehrabgabe) besteuert. Für uns ist dies eine Norm, an die wir uns gewissenhaft und konsequent halten. Seien wir jedoch ehrlich: Der Großteil des Mietmarktes befindet sich nach wie vor im „Schatten“. Dies schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Es ist ziemlich schwierig, Menschen davon zu überzeugen, „nach den Regeln zu spielen“, wenn es Schlupflöcher zur Steuerhinterziehung gibt. Nicht zuletzt sind diese Lücken auf eine schwache Regulierung und mangelnde Kontrolle zurückzuführen. „Wenn der neue Gesetzentwurf Bedingungen schafft, unter denen es schwieriger wird, Steuern zu umgehen, wird dies ein positives Signal für den gesamten Markt sein“, kommentierte er.
Er betonte, dass von der Regulierung der Branche nicht nur der Staat profitiert, sondern auch Investoren und Immobilienbesitzer, die ihre Einnahmen nachweisen.
„Sie können frei über ihre Mittel verfügen und müssen keine Kontrollen fürchten, da sie über eine offizielle Bestätigung ihrer Einkommensquellen verfügen. Dies ist in den EU-Ländern gängige Praxis, und die Ukraine wird endlich keine Ausnahme mehr sein“, merkte Pawluszyn an.
Wie berichtet, hat die Werchowna Rada am 8. April in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 15111-d über den automatischen Informationsaustausch zu Einkünften auf digitalen Plattformen vorbehaltlich weiterer Überarbeitungen als Grundlage angenommen. Dieser Entwurf ist ein struktureller Meilenstein des neuen Finanzierungsprogramms mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF), das die Ukraine im März erfüllen musste.
Die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs (Nr. 15111), die vom Ministerkabinett vorgelegt wurde, sah Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien und Fahrzeugen vor; persönliche Dienstleistungen und den Verkauf von Waren, die von einer natürlichen Person über digitale Plattformen in Höhe von bis zu 834 Mindestlöhnen (ca. 7,2 Mio. UAH im Jahr 2026) erzielt werden, sowie die Einführung einer Steuergrenze von 2.000 EUR pro Jahr. Die Pflichten des Steuervertreters werden den Betreibern digitaler Plattformen auferlegt.
Der Gesetzentwurf Nr. 15111-d ist eine überarbeitete Fassung des ursprünglichen Regierungsentwurfs durch den Ausschuss für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik der Werchowna Rada. Im Gegensatz zur ersten Fassung wurden im endgültigen Text eine Reihe von Bestimmungen gestrichen, die von der Wirtschaft und Fachleuten als überzogen angesehen wurden.
Eine wesentliche Änderung im Dokument Nr. 15111-d ist die Einführung einer Steuervergünstigung für Selbstständige. Diese sieht vor, dass anstelle des allgemeinen Steuersatzes von 19,5 % (18 % Einkommensteuer und 1,5 % Wehrdienstabgabe) für Einkünfte, die über digitale Plattformen erzielt werden, ein Steuersatz von 5 % gilt. Für die Dauer der Geltungsdauer dieser Sonderregelung sind solche Einkünfte auch von der Wehrpflichtabgabe befreit. Dieses Modell gilt für Personen, deren Jahreseinkommen die für die zweite Gruppe der Pauschalsteuerzahler festgelegte Grenze nicht überschreitet.
Der überarbeitete Entwurf des Dokuments präzisiert zudem das Registrierungsverfahren: Nutzer von Online-Diensten müssen sich nicht als Einzelunternehmer registrieren lassen – der Status als Selbstständiger wird automatisch nach der Registrierung auf der Plattform und der Einwilligung zur Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörde verliehen.
S1 REIT ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Investitionen in professionell verwaltete Renditeimmobilien spezialisiert hat. Das Unternehmen arbeitet nach dem Modell eines Real Estate Investment Trust (REIT) und bietet Investoren die Möglichkeit, am Eigentum und an den Erträgen aus rentablen Objekten teilzuhaben, ohne die Vermögenswerte direkt zu verwalten.
Derzeit umfasst das Portfolio von S1 REIT zwei Fonds – S1 VDNG und S1 Obolon. Die Vermögenswerte der Fonds bestehen aus Wohnungen in renditestarken Gebäuden des Bauträgers Standard One.
Der Markt für Kurzzeitvermietungen in Bulgarien wird ab dem 20. Mai 2026 strengeren Vorschriften unterliegen: Neue europaweite Vorschriften verlangen eine obligatorische Registrierung der Objekte sowie den Datenaustausch zwischen Plattformen und dem Staat, was zu einer massiven Löschung illegaler Anzeigen auf Airbnb und Booking.com führen könnte. Ausgangspunkt für die Änderungen ist die EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt. Ziel ist es, die Transparenz des Sektors zu erhöhen, die Identifizierung von Vermietern zu vereinfachen und den nationalen Behörden ein Instrument zur Überwachung der Einhaltung lokaler Vorschriften an die Hand zu geben.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden des bulgarischen Verbands für Tourismusimmobilien und Innovationen, Boris Pavlov, könnte etwa die Hälfte der derzeitigen Anzeigen für Kurzzeitvermietungen in Bulgarien von den Plattformen verschwinden, wenn die Eigentümer die Registrierung nicht ordnungsgemäß vornehmen. Dies betrifft vor allem den Schattenmarkt, der bisher ohne vollständige administrative und steuerliche Legalisierung operierte.
Die bulgarische Gesetzgebung verlangt bereits, dass Kurzzeitvermietungen als touristische Beherbergung und nicht als gewöhnliche private Vermietung registriert werden. Dazu sind, wie Branchenerklärungen zeigen, in der Regel eine kommunale Registrierung, die Übermittlung von Gästedaten über das ESTI-System und die Entrichtung der Kurtaxe erforderlich. Die neuen EU-Vorschriften verstärken die Kontrolle gerade auf der Ebene der digitalen Plattformen, die künftig nur noch mit ordnungsgemäß registrierten Objekten zusammenarbeiten dürfen.
Für den Immobilien- und Tourismusmarkt bedeutet dies einen doppelten Effekt. Einerseits könnte ein Teil des Angebots tatsächlich bereits in den kommenden Monaten von den Plattformen verschwinden, was die Preise im legalen Segment stützen und die Position professioneller Anbieter stärken wird. Andererseits dürfte eine strengere Marktfilterung die Transparenz des Sektors, die Steuererhebung und die Vorhersehbarkeit der Regeln für Investoren verbessern.
Vor diesem Hintergrund tritt Bulgarien in eine Phase eines stärker formalisierten Marktes für Kurzzeitvermietungen ein, in der der entscheidende Vorteil nicht einfach in der Verfügbarkeit einer Immobilie liegt, sondern in deren vollständiger Übereinstimmung mit den Anforderungen der lokalen und europäischen Regulierung.
Das Ministerkabinett entwickelt Vorzugsprogramme für Sozialmietwohnungen und Mietverträge mit Kaufrecht, um den vom Krieg betroffenen Ukrainern Wohnraum zur Verfügung zu stellen, so die Erste Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Julia Swiridenko.
„Wir bemühen uns, verschiedene Instrumente zu entwickeln, um den Ukrainern erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Deshalb entwickeln wir jetzt neben erschwinglichen Hypotheken zusätzliche Programme für erschwingliche Mieten – rent-to-own und Sozialmiete. Das Wichtigste für uns ist, den Menschen eine dauerhafte Wohnung zu bieten. Diese Prozesse tragen auch zur Bildung einer nachhaltigen Wirtschaft bei, die sich im Einklang mit anderen Volkswirtschaften der Europäischen Union entwickelt“, wurde sie in der Pressemitteilung zitiert.
Ihr zufolge wird Ukrfinzhytlo, das koordinierende Unternehmen des eHouse-Programms, an der Umsetzung der Programme beteiligt sein. Svyrydenko wies darauf hin, dass der Staat in diesem Jahr das Kapital des Unternehmens um 20 Mrd. UAH aufstocken wird, zusätzlich zu den 50 Mrd. UAH, die zuvor durch inländische Staatsanleihen finanziert wurden.
Diese Mittel werden es dem Unternehmen ermöglichen, im Jahr 2024 12.000 und im Jahr 2025 23.000 Anleihen im Gesamtwert von 56,6 Mrd. UAH auszugeben, heißt es in der Erklärung.
Wie berichtet, überstieg das Volumen der im Rahmen von eHouse vergebenen Vorzugshypothekendarlehen UAH 10 Milliarden für 6,7 Tausend Familien.
Das eHouse-Programm für erschwingliche Hypothekarkredite wurde im Oktober 2022 in der Ukraine eingeführt. Vertragsbedienstete der ukrainischen Streitkräfte, Angestellte des Sicherheits- und Verteidigungssektors, Beschäftigte des Gesundheitswesens, Lehrkräfte und Forscher können eine vergünstigte Hypothek zu 3 % pro Jahr für bis zu 20 Jahre mit einer Anzahlung von 20 % der Wohnkosten beantragen. Ab dem 1. August 2023 können Kriegsveteranen, Kämpfer, Binnenvertriebene und Bürger, die keine größere Wohnung als die Standardfläche besitzen, das eHouse-Programm zu einem Zinssatz von 7 % beantragen.